Ri§ht.de Externer Datenschutzbeauftrager

Als externer Datenschutzbeauftragter kümmere ich mich zusammen mit Ihnen um die Einhaltung der Gesetze.

23/03/2025

Abmahnfalle !!!

Und mal wieder was neues aus der EU: Gem. VO (EU) 524/2013 musste ja auf den Webseiten der Hinweis auf die EU OS Schlichtungsplattform mit Link stehen. Diese nimmt ab 20.03.2025 keine Anfragen mehr an, ABER die Hinweispflicht wird mit VO (EU) 2024/3228 erst zum 20.07.2025 aufgehoben.

Das wird somit zu einer Terminsache zum 20.07., denn wer vorher entfernt, verstößt gegen die Richtlinie aus 2013 und wer zu spät oder gar nicht entfernt, der leitet dann Benutzer in die Irre.

Tod der ePrivacy-Verordnung (vorläufig)Siehe https://www.euractiv.com/section/data-protection/news/commission-to-present...
06/01/2020

Tod der ePrivacy-Verordnung (vorläufig)

Siehe https://www.euractiv.com/section/data-protection/news/commission-to-present-revamped-eprivacy-proposal/

Wie hier nachzulesen ist, hat das für die ePrivacy-Verordnung zuständige Mitglied der EU-Kommission Thierry Breton mitgeteilt, dass die EU-Kommission im Rahmen der bevorstehenden kroatischen EU-Präsidentschaft einen überarbeiteten Vorschlag zum „Schutz der Privatsphäre im Internet“ vorlegen wird.

Rechtlich kann die EU-Kommission das, obwohl das Gesetzgebungsverfahren eigentlich schon fortgeschritten ist. Solange der Ministerrat jedoch keinen Beschluss gefasst hat (das ist vor kurzem gescheitert), kann nach Art. 293 Abs. 2 AEUV ein neuer Vorschlag von der Kommission eingebracht werden. Das wird also spannend.

Die meisten Beteiligten waren sich einig, dass die bisherigen Entwürfe zur ePrivacy-Verordnung im Großen und Ganzen kein gelungener Wurf waren. Es ist also gut, wenn die EU-Kommission sich hier noch einmal neu ans Reißbrett begibt und einen ordentlichen Entwurf vorlegt, auf dem dann weiter aufgebaut werden kann.

Fest steht aber, dass die ePrivacy-Verordnung in der derzeitigen Entwurfsfassung tot ist. Die kroatische Ratspräsidentschaft läuft von Januar bis einschließlich Juni 2020. Danach folgt die deutsche Ratspräsidentschaft. Es bleibt also spannend. Frei nach dem Motto „Die ePrivacy-Verordnung ist tot. Es lebe die ePrivacy-Verordnung“.

Folge: Das bedeutet, dass auch hinsichtlich der COOKIEs (diese sollten nur mit expliziter Einwilligung gem. Art 9 erlaubt sein) kurzfristig nichts geändert werden muss, bzw. noch Zeit bleibt.

The European Commission will present a revised ePrivacy proposal as part of the forthcoming Croatian Presidency of the EU, Internal Market Commissioner Thierry Breton announced on Tuesday (3 December), after previous talks failed to produce an agreement among member states.

1&1 soll fast zehn Millionen Euro Bußgeld zahlen
11/12/2019

1&1 soll fast zehn Millionen Euro Bußgeld zahlen

Wegen Datenschutzverstößen bittet eine Bundesbehörde den Mobilfunk- und Festnetzkonzern 1&1 Drillisch kräftig zur Kasse. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, verhängte gegen die zum Konzern...

Auf Nachfrage von heise Security gab Trend Micro an, dass 452 Privatkunden aus Deutschland von dem Datendiebstahl betrof...
18/11/2019

Auf Nachfrage von heise Security gab Trend Micro an, dass 452 Privatkunden aus Deutschland von dem Datendiebstahl betroffen seien.

Ein ehemaliger Trend-Micro-Mitarbeiter hat die Seiten gewechselt und Privatkundendaten an Telefonbetrüger verkauft. Auch deutsche Kunden sollten wachsam sein.

20/09/2019

DAS AUS FÜR GOOGLE ANALYTICS UND CO. MIT OPT-OUT MÖGLICHKEIT?

BERECHTIGTES INTERESSE NICHT MÖGLICH?
Entgegen der Rechtsauffassung Google Analytics und ähnliche Technologien auf Basis des berechtigten Interesses einsetzen zu dürfen, hat nun das BayLDA einen Bußgeldbescheid angestoßen. Konkret geht es um den Einsatz von Analytics, Double Click und Criteo. Diese Tools können nach Aussage der Aufsichtsbehörde nicht auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO eingesetzt werden, da der Verantwortliche eine vollständige Interessensabwägung nur durchführen kann, wenn er die konkreten Umstände der Datenverarbeitung kennt und anschließend die rechtliche Bewertung durchführt. Seine Entscheidungsgrundlage sowie die Prüfung hat er zu dokumentieren. Eine vollständige Interessensabwägung (ist aus Sicht der Aufsichtsbehörde) schon deshalb nicht durchführbar, da die näheren Umstände der Datenverarbeitung unbekannt sind. Folglich konnte sie sich erst Recht nicht mit den Auswirkungen der Verarbeitung auf die betroffenen Personen auseinandersetzen.

DAS ENDGÜLTIGE AUS FÜR ANALYTICS UND TRACKING?
Das könnte das Aus sein für den Einsatz von Analytics und Tracking im Internet, denn welcher Nutzer wird hier zukünftig durch aktives Betätigen eines Schalters oder Setzen eines Häkchens seine Einwilligung erteilen?
Hier ist natürlich besonders interessant, dass hier – wenn man sich die Webseiten anderer europäischer Datenschutzbehörden ansieht – absolute Uneinigkeit herrscht. Dort findet man nämlich (zum Zeitpunkt dieses Artikels) noch diverse Analyse und Trackingtools im Einsatz ohne das Einwilligung eingeholt wird.

21/12/2018
26/11/2018

Wie schnell man gegen den Datenschutz verstoßen kann:

Gerade kam ein Anruf der Buchhaltung der Stadwerke ###. Es gehe um eine Rückabbuchung. Im weiteren Gespräch: "Sie haben ihren Sitz doch in Henstedt-Ulzburg, Tiedenkamp ###."....

Ursache war ein Zahlendreher in der Telefonnummer, aber nun weiß ich, welcher Nachbar derzeit seine Stromrechnung nicht beglichen hat...

23/08/2018

Wann ist eigentlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist nach Art. 35 DSGVO notwendig?

Diese Frage beantwortet eine sehr übersichtliche Liste der Datenschutzkonferenz.

20/08/2018

Spannende Frage:
Muss ich mit meinem Reinigungsunternehmen einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen?

Im ersten Moment fällt das Entleeren von Papierkörben nicht unter die automatisierte Datenverarbeitung nach Art. 2 Abs. 2 der DS-GVO, denn die Daten sind auf den ersten Blick ja nicht gespeichert oder sortiert.

Aber mal angenommen, der Brief eines Kunden oder Lieferanten wurde gescannt oder die Daten wurden in ein EDV-System übernommen und erst dann landet der Brief im Papierkorb. Dann liegt m.E. eigentlich die Voraussetzung der Anwendung der DS-GVO nach Art. 2 Abs. 1 vor.

Von daher wäre dann mit dem Reinigungsunternehmen ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.

Weitere Abmahnung aufgetaucht - Hintergrund ist eine fehlende SSL-Verschlüsselung der Webseite bei angebotenem Kontaktfo...
29/06/2018

Weitere Abmahnung aufgetaucht - Hintergrund ist eine fehlende SSL-Verschlüsselung der Webseite bei angebotenem Kontaktformular.

Quelle: heise.de 29.06.2018 Was wie eine Räuberpistole klingt, gibt es tatsächlich: Abmahnungen, in denen von Händlern fünfstellige Summen als Schadensersatz für eine nicht vorhandene SSL-Verschlüsselung bei der Übersendung ...weiterlesen

21/06/2018

Auch ein Anwalt kann eine verständliche Datenschutzerklärung produzieren. Glückwunsch nach Flensburg.

Stephan Hansen-Oest, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzhinweise

Der etwas andere Cookie-Hinweis.
18/06/2018

Der etwas andere Cookie-Hinweis.

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Henstedt-Ulzburg
24558

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