06/01/2020
Tod der ePrivacy-Verordnung (vorläufig)
Siehe https://www.euractiv.com/section/data-protection/news/commission-to-present-revamped-eprivacy-proposal/
Wie hier nachzulesen ist, hat das für die ePrivacy-Verordnung zuständige Mitglied der EU-Kommission Thierry Breton mitgeteilt, dass die EU-Kommission im Rahmen der bevorstehenden kroatischen EU-Präsidentschaft einen überarbeiteten Vorschlag zum „Schutz der Privatsphäre im Internet“ vorlegen wird.
Rechtlich kann die EU-Kommission das, obwohl das Gesetzgebungsverfahren eigentlich schon fortgeschritten ist. Solange der Ministerrat jedoch keinen Beschluss gefasst hat (das ist vor kurzem gescheitert), kann nach Art. 293 Abs. 2 AEUV ein neuer Vorschlag von der Kommission eingebracht werden. Das wird also spannend.
Die meisten Beteiligten waren sich einig, dass die bisherigen Entwürfe zur ePrivacy-Verordnung im Großen und Ganzen kein gelungener Wurf waren. Es ist also gut, wenn die EU-Kommission sich hier noch einmal neu ans Reißbrett begibt und einen ordentlichen Entwurf vorlegt, auf dem dann weiter aufgebaut werden kann.
Fest steht aber, dass die ePrivacy-Verordnung in der derzeitigen Entwurfsfassung tot ist. Die kroatische Ratspräsidentschaft läuft von Januar bis einschließlich Juni 2020. Danach folgt die deutsche Ratspräsidentschaft. Es bleibt also spannend. Frei nach dem Motto „Die ePrivacy-Verordnung ist tot. Es lebe die ePrivacy-Verordnung“.
Folge: Das bedeutet, dass auch hinsichtlich der COOKIEs (diese sollten nur mit expliziter Einwilligung gem. Art 9 erlaubt sein) kurzfristig nichts geändert werden muss, bzw. noch Zeit bleibt.
The European Commission will present a revised ePrivacy proposal as part of the forthcoming Croatian Presidency of the EU, Internal Market Commissioner Thierry Breton announced on Tuesday (3 December), after previous talks failed to produce an agreement among member states.