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Nautilus Akademie Fachseminare für Steuer- & SV-Recht. Online Weiterbildung für Steuerberater und Mitarbeiter

⛽ Tankrabatt seit 01.05.2026 in Kraft. Ist Netto jetzt gleich Brutto?Seit dem 01.05.2026 gilt wieder ein sogenannter Tan...
29/05/2026

⛽ Tankrabatt seit 01.05.2026 in Kraft. Ist Netto jetzt gleich Brutto?

Seit dem 01.05.2026 gilt wieder ein sogenannter Tankrabatt. Politisch verkauft wurde die Maßnahme als spürbare Entlastung an der Zapfsäule. In der öffentlichen Wahrnehmung hängen geblieben ist vor allem eine Zahl: 17 Cent pro Liter.

Das klingt rund, griffig und verbraucherfreundlich. Steuerlich betrachtet ist es allerdings etwas weniger glamourös. Denn gesetzlich abgesenkt wurde nicht der Bruttopreis an der Tankstelle um 17 Cent, sondern die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Die Maßnahme gilt befristet vom 01.05.2026 bis zum 30.06.2026. Grundlage ist das Zweite Energiesteuersenkungsgesetz, BT-Drucks. 21/5321.

🔎 17 Cent? Ja, aber nur ungefähr.

Die politische Kommunikation lautete sinngemäß: Die Energiesteuer wird um rund 17 Cent gesenkt. Das ist – freundlich formuliert – eine verkürzte Darstellung.

Denn tatsächlich beträgt die gesetzliche Senkung der Energiesteuer:

➡️ 14,04 Cent je Liter

Da die Umsatzsteuer auch auf die Energiesteuer anfällt, reduziert sich bei vollständiger Weitergabe an den Verbraucher zusätzlich die Umsatzsteuerbelastung. Bei 19 % Umsatzsteuer ergibt sich rechnerisch: ...
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Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/05/18/tankrabatt-seit-01-05-2026-in-kraft/

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🤝 Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer: BMF setzt § 2 UStG um, BFH lässt die unionsrechtliche Flan...
27/05/2026

🤝 Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer: BMF setzt § 2 UStG um, BFH lässt die unionsrechtliche Flanke offen

🔎 1. Ausgangspunkt: neue Verwaltungsauffassung seit 2023

Mit Schreiben vom 09.04.2026 hat das BMF die gesetzliche Neufassung des Unternehmerbegriffs in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet. Damit liegt nun ein geschlossener Verwaltungsstand dazu vor, dass auch nicht rechtsfähige Personengemeinschaften umsatzsteuerlich Unternehmer sein können. Das gilt insbesondere für Bruchteilsgemeinschaften, aber auch für weitere nicht rechtsfähige wirtschaftliche Gebilde.

Der praktische Kern der Änderung lautet: Entscheidend ist nicht mehr vorrangig, ob der Handelnde nach zivilrechtlichen Maßstäben rechtsfähig ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne ausgeübt wird.

Damit verschiebt sich der Prüfungsansatz deutlich. Die Umsatzsteuer knüpft stärker an die wirtschaftliche Tätigkeit und den Außenauftritt an – nicht allein an die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit.

➡️ 2. Bruchteilsgemeinschaft als Unternehmerin nach Verwaltungsauffassung

Nach der neuen BMF-Linie können Bruchteilsgemeinschaften Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sein. Typischer Anwendungsfall ist das ...
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Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/05/18/bruchteilsgemeinschaften-als-umsatzsteuerliche-unternehmer/

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🧾 Vorsteuerabzug im Umbruch: Neue Rechtsprechung zu Rechnungszeitpunkt, Rechnungsberichtigung und Anzahlungen🔎 1. Einord...
22/05/2026

🧾 Vorsteuerabzug im Umbruch: Neue Rechtsprechung zu Rechnungszeitpunkt, Rechnungsberichtigung und Anzahlungen

🔎 1. Einordnung

Der Vorsteuerabzug bleibt eines der praxisrelevantesten Risikofelder der Umsatzsteuer. In Betriebsprüfungen geht es häufig nicht darum, ob eine Leistung tatsächlich bezogen wurde, sondern ob der Vorsteuerabzug im richtigen Zeitraum geltend gemacht wurde und ob die Rechnung die erforderlichen Angaben enthält.

Aktuell gewinnt dieses Thema erneut deutlich an Dynamik. Zum einen hat der BFH mit Beschluss vom 26.02.2026 – V B 11/25 die Revision zur Frage zugelassen, ob der Vorsteuerabzug bereits für den Besteuerungszeitraum des Leistungsbezugs in Betracht kommt, obwohl das im Leistungszeitraum vorliegende Abrechnungsdokument noch keine berichtigungsfähige Rechnung war und die Berichtigung erst später zugeht. Zum anderen hat der BFH mit Urteil vom 04.12.2025 – V R 38/23 den Vorsteuerabzug aus Vorauszahlungen konkretisiert.

➡️ Für die Beratungspraxis ergeben sich daraus zwei zentrale Fragen:

1. Wann ist der Vorsteuerabzug zeitlich auszuüben, wenn Rechnung und Leistungsbezug auseinanderfallen?
2. Welche Anforderungen gelten bei Anzahlungen und Vorauszahlungsrechnungen?

🗓️ 2. Zeitliche Zuordnung des Vorsteuerabzugs: Leistungszeitraum oder Rechnungseingang?

Nach bisheriger deutscher Verwaltungspraxis wird der Vorsteuerabzug ...

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🔎 Statusverfahren/ClearingverfahrenViele Unternehmen haben zwar einerseits das Risiko der Scheinselbständigkeit, kennen ...
20/05/2026

🔎 Statusverfahren/Clearingverfahren

Viele Unternehmen haben zwar einerseits das Risiko der Scheinselbständigkeit, kennen sich jedoch mit dem Statusverfahren/Clearingverfahren eher nicht so gut aus. Leider! Und das muss nicht sein.

➡️ Warum ist das Statusverfahren/Clearingverfahren so wichtig?

Scheinselbständigkeit, Statusfeststellung, Betriebsprüfungen, neue DRV‑Regeln, Urteile – kaum ein Bereich im SV‑Recht ist so dynamisch wie das Statusverfahren nach § 7a SGB IV.

Mit den Reformen seit 2022 und der aktuellen Rechtsprechung hat sich die Praxis nochmals verändert.

Scheinselbständigkeit ist ein echtes und leider auch häufig anzutreffendes Problem für Unternehmen. Es wäre also gut, hierzu möglichst zeitnah eine Lösung parat zu haben. Und genau dazu kann das Statusverfahren/Clearingverfahren sehr gut dienen. Mit unserem NAUTILUS‑Seminar „Statusverfahren 2026“ zeigen wir Ihnen, wie Sie in diesem komplexen Umfeld rechtssicher handeln, Risiken vermeiden und Gestaltungsspielräume nutzen.

🎯 Ziel des Seminars

Das Seminar vermittelt Ihnen alle aktuellen Regeln, Fallstricke und Neuerungen rund um:

- die Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit
- das optionale Statusfeststellungsverfahren
- ...

Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/05/08/statusverfahren-clearingverfahren/

Buchen Sie hier Ihr Seminar bei Jörg Romanowski: https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/sv-thema-statusverfahren-onair-webinar-am-29-06-2026/

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🌊⚓️ NAUTILUSonAIR – Seminarübersicht Juni 2026 ⚓️🌊Der Juni wird spannend! 🚀Freuen Sie sich auf praxisnahe Online-Seminar...
20/05/2026

🌊⚓️ NAUTILUSonAIR – Seminarübersicht Juni 2026 ⚓️🌊

Der Juni wird spannend! 🚀
Freuen Sie sich auf praxisnahe Online-Seminare rund um Rechnungswesen, Lohn & Scheinselbstständigkeit – kompakt, aktuell und direkt aus der Praxis. 💼📚

📅 Unsere NAUTILUSonAIR Highlights im Juni 2026:

🧾 10.06.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr
Blickpunkt Rechnungswesen
„Reisekosten in der Fibu“
💰 79 € zzgl. MwSt.
https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/bp-rewe-reisekosten-in-der-fibu-onair-webinar-am-10-06-2026/

👥 15.06.2026 | 10:00 – 11:00 Uhr
Blickpunkt Lohn
„Fokus: Saisonarbeitskräfte im Lohn“
💰 79 € zzgl. MwSt.
https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/bpl-saisonarbeitskraefte-im-lohn-onair-webinar-am-15-06-2026/

⚖️ 22.06.2026 | 10:00 – 12:00 Uhr
Scheinselbstständigkeit bei freien Auftragsverhältnissen 2026
💰 109 € zzgl. MwSt.

https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/sv-thema-scheinselbststaendigkeit-2026-onair-webinar-am-22-06-2026/

📄 29.06.2026 | 10:00 – 12:00 Uhr
Das Statusverfahren als Lösungsansatz bei Scheinselbstständigkeit
💰 109 € zzgl. MwSt.

https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/sv-thema-statusverfahren-onair-webinar-am-29-06-2026/

✨ Zusätzlich startet im Juni auch wieder unsere beliebte Reihe

🎓 „Aktuelles Steuerrecht Sommer 2026“ – NAUTILUSonTOUR 🚢

📍 Darmstadt | 23.06.2026 | 13:00 – 17:00 Uhr
💰 219 € zzgl. MwSt.

https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/aktuelles-steuerrecht-sommer-2026-in-darmstadt-am-23-06-2026/

📍 Aschaffenburg | 25.06.2026 | 13:00 – 17:00 Uhr
💰 219 € zzgl. MwSt.

https://nautilus-akademie.de/seminare-webinare/aktuelles-steuerrecht-sommer-2026-in-aschaffenburg-am-25-06-2026/

🌅 Seien Sie dabei und freuen Sie sich auf spannende Seminare, aktuelle Themen und praxisorientierten Austausch – wir freuen uns auf Sie! ⚓️😊

https://nautilus-akademie.de/seminaruebersicht/

🚗 Scheinselbständigkeit eines FahrlehrersDas Bundessozialgericht hatte sich am 5. Mai mit der Scheinselbständigkeit eine...
19/05/2026

🚗 Scheinselbständigkeit eines Fahrlehrers

Das Bundessozialgericht hatte sich am 5. Mai mit der Scheinselbständigkeit eines Fahrlehrers beschäftigt. Worum ging es genau?

➡️ Verhandlung beim BSG

Am 5. Mai 2026 verhandelte der 12. Senat des Bundessozialgerichts (Az. B 12 BA 2/24 R) einen Fall, der für Fahrschulen, freie Fahrlehrer und alle, die mit Statusfeststellungen zu tun haben, hochrelevant ist. Im Zentrum stand die Frage:

⚖️ Rechtsfrage

Kann ein Fahrlehrer ohne eigene Fahrschulerlaubnis überhaupt selbstständig tätig sein – oder besteht zwingend Sozialversicherungspflicht?

👨‍⚖️ Einordnung durch das BSG

Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im Fahrschulbereich ist – und wie stark ordnungsrechtliche Vorgaben (hier: Fahrlehrergesetz) die sozialversicherungsrechtliche Bewertung beeinflussen können.

🚚 Die Ausgangslage: „Anstellungsvertrag“ ohne Arbeitsverhältnis?

Der Kläger betrieb eine Fahrschule und benötigte Unterstützung bei ...

Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/05/07/scheinselbstaendigkeit-eines-fahrlehrers/

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Wissen, das zu Ihnen kommt. 🚢Mit den Inhouse-Schulungen von NAUTILUSonDEMAND qualifizieren Sie Ihr Team genau dort, wo e...
08/05/2026

Wissen, das zu Ihnen kommt. 🚢
Mit den Inhouse-Schulungen von NAUTILUSonDEMAND qualifizieren Sie Ihr Team genau dort, wo es zählt – direkt in Ihrem Unternehmen. 🏢

Individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt, vermitteln wir praxisnahes Fachwissen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht – effizient, aktuell und sofort umsetzbar. 📚⚖️

Ihre Vorteile auf einen Blick:
✔ maßgeschneiderte Inhalte für Ihr Unternehmen 🎯
✔ flexible Termin- und Formatgestaltung (online oder vor Ort) 💻📍
✔ direkter Praxisbezug für Ihr Team 🤝
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̈berzeugen

💶 § 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – Systematik und aktuelle BFH-Rechtsprechung im ÜberblickDe...
21/04/2026

💶 § 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – Systematik und aktuelle BFH-Rechtsprechung im Überblick

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG zählt seit Jahren zu den effektivsten Gestaltungsinstrumenten für kleine und mittlere Betriebe. Durch die Kombination mit der Sonderabschreibung lassen sich Gewinne gezielt verlagern und Liquiditätseffekte realisieren.

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) bringt jedoch wichtige Klarstellungen – insbesondere zur Gewinngrenze und zur zeitlichen Anwendung neuer gesetzlicher Begünstigungen. Für die Beratungspraxis ergeben sich daraus konkrete Handlungsnotwendigkeiten.

🔎 1. Grundsystematik des § 7g EStG

Der IAB ermöglicht es, bereits vor Durchführung einer Investition bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen. Die Investition muss innerhalb eines dreijährigen Zeitraums erfolgen.

Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird der IAB gewinnerhöhend hinzugerechnet und gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Abschreibung reduziert. Ergänzend kann eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % in Anspruch genommen werden.

In der Gesamtbetrachtung entsteht ein erheblicher steuerlicher Vorzieheffekt, der gezielt zur Ergebnissteuerung genutzt werden kann.

➡️ 2. Zentrale Voraussetzung: Die Gewinngrenze

Eine der wichtigsten Zugangsvoraussetzungen ist ...

Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/04/17/investitionsabzugsbetrag-und-sonderabschreibung/

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🏨 Steuerermäßigung für Parkplatznutzung und Frühstück? – EuGH bestätigt deutsches Aufteilungsgebot bei Hotel-Nebenleistu...
14/04/2026

🏨 Steuerermäßigung für Parkplatznutzung und Frühstück? – EuGH bestätigt deutsches Aufteilungsgebot bei Hotel-Nebenleistungen

⚖️ Rechtsprechung

Mit Urteil vom 05.03.2026 in den verbundenen Rechtssachen C-409/24, C-410/24 und C-411/24 hat der EuGH die unionsrechtliche Grundsatzfrage zur Besteuerung von Hotel-Nebenleistungen im Ergebnis zugunsten der bisherigen deutschen Rechtslage beantwortet: § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ist mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar. Damit darf der ermäßigte Steuersatz für die kurzfristige Beherbergung auf solche Leistungen beschränkt werden, die unmittelbar der Beherbergung dienen; andere Leistungen wie Frühstück, Parkplatzüberlassung, Wellness, Fitness oder WLAN können weiterhin dem Regelsteuersatz unterliegen, selbst wenn sie im Gesamtpreis enthalten sind.

🔚 Ende der Diskussion

Die Entscheidung beendet damit die seit Jahren geführte unionsrechtliche Diskussion, ob bei einer einheitlichen Hotel-Leistung Nebenleistungen zwingend das Schicksal der Hauptleistung teilen müssen. Der EuGH lässt vielmehr eine selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu, sofern die nationale Regelung auf objektiven und klaren Abgrenzungskriterien beruht und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewahrt bleibt. Genau diese Linie hatte der BFH bereits in seinen Vorlagen vom 10.01.2024 angelegt.

🆕 Das eigentliche Update: Der EuGH stärkt § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG
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Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/03/23/steuerermaessigung-fuer-parkplatznutzung-und-fruehstueck/

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💶 Entgeltumwandlung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – BFH 2025: Fremdvergleich neu justiert – Foku...
08/04/2026

💶 Entgeltumwandlung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – BFH 2025: Fremdvergleich neu justiert – Fokus auf Finanzierung, Marktzins und Insolvenzsicherung

⚖️ Aktuelle Rechtsprechung

Mit zwei Urteilen vom 19.11.2025 (I R 50/22) und 17.12.2025 (I R 4/23) konkretisiert der BFH die steuerliche Behandlung von Entgeltumwandlungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF).

📜 Die zentrale Botschaft:

Nicht die Entgeltumwandlung als solche ist kritisch – sondern die wirtschaftliche Finanzierung der Zusage.

Damit verschiebt sich der Prüfungsfokus deutlich: weg von formalen Kriterien, hin zu einer ökonomischen Gesamtbetrachtung (Fremdvergleich).

🔎 1. Kernaussagen der BFH-Rechtsprechung

👩🏻‍⚖️ Urteil I R 50/22 (19.11.2025)

- Reine Entgeltumwandlung kann typische Fremdvergleichsbedenken relativieren:
• keine strenge Probezeit erforderlich
• geringere ...

Weiterlesen: https://nautilus-akademie.de/2026/03/23/entgeltumwandlung-bei-pensionszusagen-an-gesellschafter-geschaeftsfuehrer/

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