Kanzlei Sander

Kanzlei Sander Ihre Rechtsanwaltskanzlei aus Heilbronn - Spezialisiert auf Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.

**Stellenanzeige: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)**Dynamische und erfolgreiche Kanzlei in Heilbronn vergrößert si...
30/12/2021

**Stellenanzeige: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)**

Dynamische und erfolgreiche Kanzlei in Heilbronn vergrößert sich weiter und sucht engagierten Team-Player (m/w/d), die/der gerne Verantwortung übernimmt und ihr/sein spannendes und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld selbstständig organisiert und voranbringt.

Wir sind eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei und haben einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht.

Wir suchen eine aufgeschlossene, interessierte und überzeugte Persönlichkeit.

Ihre Ausbildung/Qualifikation:

- Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
- Die Arbeit mit einschlägigen IT-Programmen sollte für Sie selbstverständlich sein. Kenntnisse in anwaltsspezifischen Softwareanwendungen wie RA-Micro und DictaNet wären ideal.
- Sie haben Spaß im Umgang mit Menschen.
- Es ist spannend für Sie, „über den Tellerrand hinauszublicken“ und Sie übernehmen auch gerne die Initiative.
- Sie identifizieren sich gerne mit Ihrer Tätigkeit.

Was wir Ihnen bieten:

- freundliches und kollegiales Team, spannende und dynamische Arbeitsatmosphäre in einer aufstrebenden Kanzlei
- unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 20 - 30 Wochenstunden und der Option der Übernahme in eine Vollzeittätigkeit
- leistungsgerechte und erfolgsabhängige Bezahlung
- fundierte Einarbeitung mit regelmäßigem Feedback und Perspektivgesprächen
- modernste IT-Ausstattung
- hochwertiger Arbeitsplatz in modernen Kanzleiräumlichkeiten
- bezahlte Fortbildungsmöglichkeiten

Wenn Sie engagiert sind und mit Spaß gerne Aufgaben meistern, freuen wir uns, wenn Sie sich angesprochen fühlen und uns Ihre Bewerbung per E-Mail zukommen lassen.

Ich garantiere Ihnen eine kurzfristige Bearbeitung und Rückmeldung.

Bewerbung an: [email protected]

Sensationelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: DIE RECHTE DES BETROFFENEN WEGEN GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITU...
16/12/2020

Sensationelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

DIE RECHTE DES BETROFFENEN WEGEN GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG WURDEN DURCH DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT GESTÄRKT!

Am 15.12.2020 wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2020, Aktenzeichen BvR 1616/18, veröffentlicht:

Ab sofort kann jeder Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Einsicht in die komplette Verfahrensakte, vor allen Dingen der Rohmessdaten nehmen. Diese weitgehende Akteneinsicht lehnten die Gerichte bisher in der Regel ab.

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist es nunmehr für den Betroffenen möglich, eventuelle Fehler in den Rohmessdaten zu finden. Soweit konkrete Anhaltspunkte auf ein fehlerhaftes Messergebnis begründet werden können, ist das Verfahren einzustellen und der Bußgeldbescheid aufzuheben.

Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes lag ein Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h mit dem häufig eingesetzten Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed M 1 zugrunde. Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 160 € sowie einem 1-monatigen Fahrverbot verurteilt.

Der Betroffene beantragte zuvor Einsicht in die komplette Verfahrensakte, vor allen Dingen in die Rohmessdaten. Diese Einsicht und mithin eine ordnungsgemäße Prüfung des Messergebnisses wurde dem Betroffenen durch das Tatgericht verwehrt.

Das Bundesverfassungsgericht sieht hierin eine Verletzung des Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren.

Der Anspruch auf ein faires Verfahren ist durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher "Waffengleichheit" von Ankläger und Beschuldigten gekennzeichnet und dient somit in besonderem Maße dem Schutz des Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet.

Das Messgerät der Marke PoliScan Speed M 1 ist als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt.

Bei einem standardisierten Messverfahren handelt es sich um ein durch Normen vereinheitlichtes, technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind, wobei dies nicht bedeutet, dass die Messung in einem völlig automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfindet.

Kommt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geringere Anforderungen an die Beweisführung und Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen.

Das Gericht muss sich jedoch auch darüber bewusst sein, dass Fehler nicht auszuschließen sind.

Wurde das Messgerät von einem geschulten Bedienungspersonal standardmäßig, also im geeichten Zustand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und der Zulassungsbedingung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verwendet, ist das erkennende Gericht auch von weiteren Prüfungen, insbesondere zur Funktionsweise des Messgerätes freigestellt.

Dies soll der Entlastung der Gerichte bei den massenhaft vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten dienen.

Jedoch besteht im Hinblick auf Geschwindigkeitsmessungen kein Erfahrungssatz, dass die eingesetzten Messgeräte unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern.

Ab sofort hat der Betroffene die Möglichkeit einer ordentlichen und umfassenden Prüfung.

Diese umfassende und ordentliche Überprüfung des Messergebnisses garantieren wir Ihnen als eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei!

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Bußgeldbescheid!

Bundesweite Vertretung!

Viel Wirbel um die StVO- Novelle: Erst seit dem 28. April gilt die Änderung der Straßenverkehrsordnung.Wir haben an dies...
15/07/2020

Viel Wirbel um die StVO- Novelle:

Erst seit dem 28. April gilt die Änderung der Straßenverkehrsordnung.
Wir haben an dieser Stelle bereits auf die einschneidenden Änderungen und die Verschärfungen hingewiesen.

Besonders Fahrverbote werden nun sehr viel früher verhängt:
Innerorts bereits ab 21 km/h und außerorts soll dies schon ab 26 km/h der Fall sein.
Eine Novelle, die aufhorchen ließ und extrem wachsam machte.

Denkste!

Auf einmal überschlugen sich die Meldungen in den Medien.
Erste Nachrichten berichteten von einzelnen Bundesländern, die die Umsetzung der veränderten Straßenverkehrsordnung aussetzen wollten.
Der Grund ist ein Formfehler, weil in der Eingangsformel der Verordnung die Rechtsgrundlage der Fahrverbote nicht genannt wurde.

Inzwischen wenden alle Bundesländer -außer Bremen und Thüringen- wieder die alte Regelung an.
Wobei auch die beiden Vorgenannten die Verstöße aufgrund der neuen StVO lediglich feststellen, aber noch nicht ahnden.

Im Verkehrsministerium wird nun diskutiert werden, ob die gesamte StVO- Novelle ungültig ist oder ob nur einzelne Teile, wie die verschärften Geschwindigkeitsverstöße, entfallen könnten bzw. relativiert werden. Am Ende muss jedoch ein kompromissfähiger Entwurf vorliegen, dem auch der Bundesrat zustimmen kann.

"Und was heißt das alles jetzt für mich?"

Sollte Ihnen wegen eines Tempoverstoßes von 21km/h, bzw. 26 km/h seit dem 28. April ein Fahrverbot drohen, sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen und eine gerichtliche Entscheidung bis zu einer endgültigen Neufassung der StVO herauszögern.

Hierbei stehen wir als versierte Fachanwaltskanzlei fest an Ihrer Seite und beraten Sie fundiert über alle notwendigen Schritte.
Die Einspruchsfristen in allen Verfahrensstufen haben wir dabei fest im Blick.

Wenden Sie sich mit dem Bußgeldbescheid und dem Anhörungsbogen vertrauensvoll an uns.

Bundesweite Vertretung!

Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

Wir garantieren Ihnen einen Rückruf und Ihren Erstberatungstermin innerhalb von 24 Stunden zu den üblichen Geschäftszeit...
06/06/2020

Wir garantieren Ihnen einen Rückruf und Ihren Erstberatungstermin innerhalb von 24 Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten.
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VERKEHRSRECHT BUNDESWEITUnd nachdem gestern eine Mandantin aus Köln auf mich aufmerksam wurde, habe ich selber gegoogelt...
27/05/2020

VERKEHRSRECHT BUNDESWEIT

Und nachdem gestern eine Mandantin aus Köln auf mich aufmerksam wurde, habe ich selber gegoogelt - und bin auf mich gestoßen - mit einem Schmunzel und auch ein wenig Stolz.

»Handverlesene Top 3 Verkehrsrechtler in Hannover. Wie können wir das eigentlich sagen? Unsere 50-Punkte-Inspektion umfasst alles von der Überprüfung des Rufs, der Geschichte, der Beschwerden, der Bewertungen, der Zufriedenheit, des Vertrauens und der Kosten bis hin zur allgemeinen Leistungsfähigkeit. Das ist noch nicht alles...
Die Unternehmen bezahlen uns nicht dafür, dass wir sie auflisten. Sie verdienen nur das Beste!«

ORIGINALTEXT:
Handpicked Top 3 Traffic Lawyers in Hanover. How can we actually say this? Our 50-Point Inspection includes everything from checking reputation, history, complaints, reviews, satisfaction, trust and cost to the general excellence. That's not all... Businesses do not pay us to list them. You deserve only the best!

Unser Motto “Wer alles macht, macht alles ein wenig, aber nicht richtig” ist zugleich unsere Kanzlei-Maxime. ▫️Mit langj...
20/05/2020

Unser Motto “Wer alles macht, macht alles ein wenig, aber nicht richtig” ist zugleich unsere Kanzlei-Maxime.
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Mit langjähriger Erfahrung in den beiden Rechtsgebieten Arbeitsrecht und als Fachanwältin für Verkehrsrecht setzen wir hier unsere Schwerpunkte.
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Wir garantieren Ihnen einen Rückruf und Ihren Erstberatungstermin innerhalb von 24 Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten.
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14/05/2020

Als Rechtsanwaltsfachangestellte stehen Ihnen unsere langjährig erfahrenen Mitarbeiterinnen, bei denen auch auf ständige Fortbildung sehr viel Wert gelegt wird,

VIELEN DANK für über 185 Top-Bewertungen.
04/05/2020

VIELEN DANK für über 185 Top-Bewertungen.

Im Laufe der Jahre hat die Anwältin Jeannette Sander als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Heilbronn eine TOP Reputation aufgebaut. Bei Anwalt.de best bewertet.

Aus gegebenem Anlass: KOSTENLOSE ERSTBERATUNG IM VERKEHRSRECHT UND BEARBEITUNG INNERHALB VON 24 STUNDEN! Ab dem 28. Apri...
28/04/2020

Aus gegebenem Anlass:
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG IM VERKEHRSRECHT UND BEARBEITUNG INNERHALB VON 24 STUNDEN!

Ab dem 28. April 2020 gilt:
Fahrverbote schon ab 21km/h Geschwindigkeitsübertretung und deutlich höhere Bußgelder.

Wir möchten nichts dramatisieren, aber der neue Bußgeldkatalog hat es in sich.

Gerade Fahrverbote bergen oft existenzielle Gefahren für die Betroffenen.
Sie sollten in solchen Fällen immer einen spezialisierten Fachanwalt zu Rate ziehen. Nur Ihr versierter Verkehrsrechtsprofi kann prüfen, ob der Vorwurf tatsächlich haltbar und fehlerfrei ist und wie man ein Fahrverbot gegebenenfalls umgehen kann.

Vor allem diese Fahrverbote werden in der StVO- Novelle nun erheblich früher verhängt, als dies bislang der Fall war. Innerorts bereits ab 21km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften führt eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 26km/h nun bereits zu einem einmonatigen Fahrverbot.
Was jedoch unverändert bleibt ist, dass wir Sie in der Kanzlei SANDER im Erstgespräch kostenlos beraten, ob und mit welchen Aussichten sich ein Einspruch für Sie lohnen kann. Bundesweit.

Auch das falsche Verhalten in Bezug auf Rettungsgassen wird nunmehr unter Umständen mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Hinzu kommen deutlich empfindlichere Strafen für das Anhalten oder Parken in zweiter Reihe mit oder auch ohne Behinderung, Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.

Was noch neu ist und weitere Details finden Sie untenstehend sehr gut zusammengefasst.

Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht Sander

llll➤ Lesen Sie, wann die StVO-Novelle in Kraft tritt und welche Neuerungen sie mit sich bringt . Mehr über neue Bußgelder & Fahrverbote hier!

Im Arbeitsrecht stehe ich als Anwältin ebenfalls mit meiner langjährigen Erfahrung an Ihrer Seite.Neben dem Verkehrsrech...
23/04/2020

Im Arbeitsrecht stehe ich als Anwältin ebenfalls mit meiner langjährigen Erfahrung an Ihrer Seite.

Neben dem Verkehrsrecht, in dem ich für Sie als Fachanwältin aktiv bin, stellen wir Ihnen heute den Bereich Arbeitsrecht in der Kanzlei Sander vor.

Wir sind im Arbeitsrecht Ihr spezialisierter Partner - auch über den Raum Heilbronn hinaus. Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.

Kostenlose Erstberatung im Verkehrsrecht und Termin innerhalb von 24 Stunden.Einer unserer besonderen Services für Sie.L...
21/04/2020

Kostenlose Erstberatung im Verkehrsrecht und Termin innerhalb von 24 Stunden.
Einer unserer besonderen Services für Sie.

Langjährige Erfahrung aus Heilbronn an Ihrer Seite. KANZLEI SANDER.

Verkehrsrecht.•In Sachen Verkehrsrecht sind wir die absoluten Experten aus Heilbronn.•Bei der Empfehlung und Beauftragun...
20/04/2020

Verkehrsrecht.

In Sachen Verkehrsrecht sind wir die absoluten Experten aus Heilbronn.

Bei der Empfehlung und Beauftragung eines Sachverständigen über unsere Kanzlei zahlen Sie keine Sachverständigen-Gutachterkosten. Wir übernehmen die Korrespondenz mit allen gängigen Versicherern und wickeln Ihren Schaden für Sie ab. Dabei achten wir sehr genau darauf, dass unberechtigte Kürzungen seitens der Versicherer gar nicht erst entstehen und Sie genau den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.

Adresse

Wilhelmstraße 5
Heilbronn
74072

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