23/04/2020
Neue Bußgelder und Fahrverbote
Ab Dienstag, den 28.4.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Damit sind erhebliche Verschärfungen bei Geschwindigkeitsverstößen verbunden. So erhält man bereits 1 Punkt im Fahreignungsregister bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 16 km/h (vorher ab 21 km/h) innerhalb geschlossener Ortschaften und das Fahrverbot ist bereits ab 21 km/h (vorher 31 km/h) obligatorisch.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es den Punkt ebenfalls bereits bei 16 km/h (vorher 21 km/h) Überschreitung und das Fahrverbot ab 26 km/h über dem Limit.
Die näheren Einzelheiten finden Sie unter
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