Rechtsanwaltskanzlei Tobias N. Helfert

Rechtsanwaltskanzlei Tobias N. Helfert Kanzlei für Familienrecht

28/04/2023

Rechtsanwalt Tobias Helfert hilft Ihnen gerne ✅ Ausführliches Profil ✅ 85 Bewertungen ✅ Standort Heidelberg

Bewertungen im InternetFast wöchentlich erreichen uns entgeltliche Angebote von Dienstleistern, negative Einträge bei Go...
28/04/2023

Bewertungen im Internet
Fast wöchentlich erreichen uns entgeltliche Angebote von Dienstleistern, negative Einträge bei Google über die Kanzlei zu löschen.
Wir lassen sie dennoch im Internet stehen.
Natürlich gibt es bei den hunderten von Mandaten, die jedes Jahr bearbeitet werden auch nicht erfolgreiche Abschlüsse.
Jeder Mandant hat das Recht, seine Kritik zu äußern und kann dies natürlich auch im Wege einer Bewertung machen.
Die Google Bewertungen stehen jedoch jedermann, auch unseren „Gegnern“ oder sonst wem zur Verfügung. Wer sich hinter den fantasievollen Namensgebungen der Verfasser verbirgt, ist für uns mitunter nicht nachvollziehbar.
So kommt es, dass auch jüngst eine frustrierte Gegnerin ihren Unmut über die erfolgreiche Interessenvertretung unseres Mandanten in Bewertungsform kundtat. Wir sehen dies getreu dem Motte Viel Feind-viel Ehr und lassen auch diese Bewertung im Netz, auch wenn sich hierbei teils persönliche Anfeindungen und Diffamierungen finden.
Bewertungen ausschließlich unserer Mandanten finden Sie z.B. auf unserer Seite https://www.anwalt.de/tobias-helfert . Diese Bewertungen sind verifiziert und stammen nicht von Irgendwem, der mitunter überhaupt kein Mandat bei uns hatte.
Bilden Sie sich also lieber selbst Ihre Meinung.
Wir werden stets Ihre Interessen bestmöglich mit der über 20 jährigen Erfahrung vertreten.

Rechtsanwalt Tobias Helfert hilft Ihnen gerne ✅ Ausführliches Profil ✅ 85 Bewertungen ✅ Standort Heidelberg

23/03/2020

Umgangsrecht in Zeiten der Coronakrise
Seit rund einer Woche scheint es so, als würden für einige Elternteile gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarungen (vollstreckungsfähig) oder Umgangsbeschlüsse coronabedingt keine Rechtsgültigkeit mehr haben.
Wer als Mutter oder Vater nunmehr denkt, er könne den Umgang des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind dadurch folgenlos unterbinden, dass er unter dem Deckmantel der Coronakrise den Umgang eigenmächtig aussetzt, irrt.
Durch derartige Eigenmächtigkeiten betroffene Mütter oder Väter haben die Möglichkeit, den Verstoß gegen die Umgangsregelung durch einen Ordnungsgeldantrag zur Sanktion zu bringen. Zwar fällt ein Ordnungsgeld, hilfsweise die Ordnungshaft im Falle der Zahlungsunfähigkeit, von Gericht zu Gericht recht unterschiedlich aus, doch ist bereits in der Vergangenheit festzustellen gewesen, dass die Gerichte zusehends schärfer auf Umgangsmissachtung reagieren. Wenn jetzt ohne triftigen Grund und mitunter über längere Zeiträume der Umgang unterbunden wird, kann dies zu empfindlichen Ordnungsgeldern, hilfsweise Ordnungshaft führen.
Das eigenmächtige Aussetzen des Umgangs wie jüngst „verhängt“ bis mindestens 19.4.2020 könnte auch je nach Vorgeschichte eine Kindeswohlgefährdung bedeuten. Sollte eine Kindeswohlgefährdung zu beobachten oder befürchten sein, so werden die Gerichte trotz Coronakrise wie gehabt kurzfristige Anhörungstermine bestimmen.
Je nach Vorgeschichte der Eltern sind sorgerechtliche Konsequenzen bis hin zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den bislang umgangsberechtigten Elternteil denkbar insbesondere dann, wenn nicht ich zum ersten Mal die Bindungstoleranz (die Fähigkeit, Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern und zu unterstützen) eines Elternteils in Zweifel gezogen werden muss.
Sollten auch Sie als Mutter oder Vater durch verbotene Eigenmacht des anderen Elternteils an der Ausübung des Umgangsrechts gehindert werden, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Trotz Krise beraten und vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

18/03/2020

Telefonische Besprechungstermine
ab sofort können Sie Termine zur Beratung und Besprechung auch telefonisch mit mir wahrnehmen.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung wie gewohnt.
Eine eventuell notwendige Einsicht in Dokumente kann vor dem Termin durch Übermittlung als PDF Dokument erfolgen.
Scheidungsanträge sowie alle anderen Anträge können weiterhin bei Gericht gestellt und eingereicht werden.
Ich stehe auch weiterhin zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Wir haben alle Maßnahmen zu unserem und zu Ihrem Schutz getroffen.

08/08/2019

Plötzlich und unerwartet ist heute unsere liebe Mitarbeiterin und Kollegin Diana Sandmaier verstorben.
Wir sind sprachlos und unendlich traurig.

10/04/2018

Väterrechte stärken!

Erneut konnten wir verhindern, dass im Wege verbotener Eigenmacht eine Mutter dauerhaft Tatsachen hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines gemeinsamen Kindes schafft.
Der Albtraum vieler Väter – sie kommen abends nach Hause und finden eine verlassene Wohnung vor. Von Mutter und Kind fehlt jede Spur. Versuche, die Mutter telefonisch zu erreichen schlagen fehl. Reisedokumente des Kindes sind allesamt verschwunden. Ebenso die der ausländischen Mutter.
Zwar wurde eine sofortige Grenzsperre verfügt, doch was nützt dies in Anbetracht der vielschichtigen Möglichkeiten, ein Kind ins Ausland zu verbringen. Für unseren Mandanten begannen quälende Wochen der Ungewissheit. Zwar konnte eine Ausreise ausgeschlossen werden, jedoch war der Aufenthaltsort von Mutter und Kind bis zum Gerichtstermin unklar.
Die Mutter hat durch ihr Verhalten unmissverständlich unter Beweis gestellt, dass ihr die hiesige Rechtsordnung einerlei ist und sie keinerlei Bindungstoleranz besitzt. Ihren Aufenthaltsort kann Sie nunmehr weiterhin geheim halten. Der des Kindes ist nunmehr wieder beim Vater. Dieser ist nunmehr auch wieder im Besitz der Reisedokumente des Kindes, sodass zumindest ein unbegleiteter Umgang stundenweise für die Kindsmutter eröffnet werden kann.

Sie haben die Befürchtung, Ihnen könnte es genauso gehen? Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie sie zumindest das Risiko einer Kindesentführung minimieren können und im Zweifel schnelle Reaktionsmöglichkeiten haben.

25/03/2018

Rechtsanwaltsfachangestellte/r ab 1.4.2018 für bis zu 12 Stunden / Woche auf Mini- oder Midijob Basis gesucht.
Arbeitsplatz ist nach Kanzleiumzug der Schlosskirschenweg 26 in Heidelberg. Es erwartet Sie ein modernes, freundliches Arbeitsumfeld sowie frei verfügbare Parkplätze außerhalb jedweder Umweltzone.
Ihre Bewerbung - gerne per Email - senden Sie bitte an:
Kanzlei für Familienrecht
Tobias N. Helfert
Rechtsanwalt
Schlosskirschenweg 26
69124 Heidelberg
Direkt an der B36
Tel. 06221-6589010
Fax 06221-6589011
[email protected]
[email protected]

15/03/2018

Liebe Mandanten,
wir ziehen um.
Ab dem 23.3.2018 befinden sich meine Kanzleiräume unter neuer Anschrift :
Schlosskirschenweg 26 in 69124 Heidelberg.
Die neue Rufnummer lautet dann ausschließlich 06221 - 6589010.

27/10/2017

Väterrechte stärken !
Erneut konnte ich im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für ein in diesem Falle erst 2-jähriges Kind auf den Kindsvater erwirken.
Die in stationärem Klinikaufenthalt befindliche Kindsmutter beantragte ihrerseits die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sich selbst und verwies auf die Betreuungsmöglichkeiten für das Kind durch ihre Eltern in deren Haushalt, welche Vorrang vor der Fremdbetreuung im Kindergarten habe. Das Gericht hingegen hat sich unserer Auffassung angeschlossen, wonach es dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wenn es bis auf weiteres im Haushalt des Kindesvaters verbleibt und auch zukünftig den von ihm ausgewählten Kindergarten mit speziellem heilpädagogischen Angeboten ganztägig besucht. Die Großeltern indessen sind nicht berufen, über unterstützende Hilfestellung hinausgehend faktisch nicht nur eine stundenweise Fremdbetreuung sondern darüber hinaus die vollständige Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen. Daher wird das Kind bis auf weiteres und mitunter auch dauerhaft im Haushalt des Vaters verbleiben, da bei diesem die Entwicklungsförderung des Kindes am besten gewährleistet ist.
Eine klare Absage hat auch die Argumentation der Kindsmutter erfahren wonach der Verbleib des Kindes in ihrem Haushalt bzw. bei ihren Eltern ihrer eigenen Heilbehandlung förderlich sei. Es ist nun einmal nicht die Aufgabe des Kindes, Heilmittel seiner Eltern zu sein.

Betroffenen Eltern, die das Wohl ihrer Kinder im Haushalt des anderen Elternteils oder in dessen Familie gefährdet sehen möchte ich anraten, ohne Zögern rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, wie alt die Kinder sind. Auch sehr junge Kinder oder Kleinkinder können grundsätzlich ebenso gut im väterlichen Haushalt aufwachsen wie dies landläufig für den mütterlichen Haushalt unterstellt wird. Soweit berufsbedingt Väter auch für kleine Kinder Fremdbetreuung in Anspruch nehmen steht dies der Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechtes ebenso wenig im Wege, wie dies üblicherweise bei alleinerziehenden Müttern angenommen wird.

Adresse

Schlosskirschenweg 26
Heidelberg
69124

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