Koven-Sturm - Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Heidelberg

Koven-Sturm - Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Heidelberg Rechtsanwalt Martin Koven-Sturm - Ihr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht in Heidelberg Kommen Sie auf mich zu.

Wenn verschiedene Parteien zusammen wohnen, kann es Meinungsverschiedenheiten geben, die leicht zu Streitigkeiten, auch häufig vor Gericht führen können. Um einen Weg aus solchen Streitsituationen zu finden, ist eine rechtzeitige und fachkundige Beratung sinnvoll. Durch meine langjährige berufliche Erfahrung mit Mietern, Vermietern und auch Wohnungseigentümergemeinschaften kann ich Ihnen als Facha

nwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht helfen, Ihre Fragen und Probleme, notfalls auch vor Gericht, zu klären. Meine Beratungsleistungen umfassen beispielhaft folgende Themenfelder:

o Wohnungseigentumsrecht:
- Beratung und Betreuung von Wohnungseigentümern und Verwaltern
- Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Abgrenzung von Gemeinschafts- zu Sondereigentum
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Überprüfung und gegebenenfalls Anfechtung von Beschlüssen
- Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- Anforderung und Einzug von Wohngeld
- Abschluss von Verträgen (Verwaltervertrag, Hausmeistervertrag)
- Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Differenzen zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
- Beratung des Verwalterbeirates
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Verwalter, insbesondere dessen Abberufung
- Störung der Gemeinschaft durch einzelne Eigentümer oder deren Mieter
- Beschlussanfechtung

o Mietrecht:
- Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen und Mieterhöhungsverlangen
- Rechte und Pflichten in laufenden oder bereits beendeten Mietverhältnissen
- Mietzahlungsverpflichtungen
- Minderungen, insb. bei Mängeln der Mietwohnung
- Abmahnungen und Kündigungen
- Aufhebungsvereinbarungen
- Schönheitsreparaturen
- Kautionsrückzahlungsverpflichtungen
- Betriebskostenabrechnungen
- nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
- Gewerbemietrecht

Auch beim Forderungseinzug, Verkehrsverstößen und anderen Problemen im allgemeinen Zivilrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter 06221 434030.

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11/07/2022

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24/02/2019
25/05/2017

Neue Entscheidung des OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2017 - 1 U 165/13:

Ein Architekt muss sogar noch nach 10 Jahren beweisen, dass er richtig geplant hat. Im streitigen Fall verlangte ein Auftraggeber Schadensersatz von einem Architekten wegen Mängeln des Architektenwerks. Das OLG Schleswig wies dem Architekten die Beweislast dafür zu, dass die Planung den damals geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprach. Diese Beweislast habe er auch noch 10 Jahre nach der Beendigung der Bauarbeiten.

15/05/2017

Neue Entscheidung zu den Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen:

Der BGH hat entschieden, dass die von einer Bausparkasse während der Darlehensphase erhobenen Konto- bzw. Kontoführungsgebühren unwirksam ist - BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15.

Es ist jedoch wichtig, jeden Einzelfall konkret zu prüfen und die richtige Strategie zu entwickeln, um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

24/03/2017

Heute und morgen: Fortbildung in Mannheim im Bau- und Architektenrecht. Die Auslegung von Bauverträgen ist immens praxisrelevant. Außerdem stehen heute die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Bau- und Architektenrecht und die Möglichkeiten und Grenzen bei der Gestaltung von Architektenverträgen auf der Agenda. Der Tag schließt mit einem Vortag zum Thema "Vom Mangel zum Minderwert aus Sicht des Sachverständigen".

03/03/2017

Ich bitte um Verständnis, dass ich über diese Plattform leider keine Rechtsberatung vornehmen kann. Ich bitte daher darum, während meiner Bürozeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr) mit mir telefonisch oder via E-Mail Kontakt aufzunehmen. Meine Kontaktdaten sind unter dem Reiter "Info" zu finden.

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