Rechtsanwaltskanzlei Urheberrecht

Rechtsanwaltskanzlei Urheberrecht Infopage der Kanzlei Forsthoff mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht

Heute und morgen mal wieder auf Fortbildung in Berlin mit hoffentlich spannenden Vorträgen
15/11/2019

Heute und morgen mal wieder auf Fortbildung in Berlin mit hoffentlich spannenden Vorträgen

24/04/2017

Der Lacher des Tages. Ein Schuldner, gegen den ich die Zwangsvollstreckung betreibe und der vor dem Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beantragt, schreibt an das Gericht:

"In der Anlage übersende ich Ihnen noch einmal Kopien aller 4 Kinder"

Der Abschrift, die ich vom Gericht erhalten habe, waren leider keine Kinder beigefügt, auch nicht in Kopie. Was bitteschön sind Kopien von Kindern? Klone?!?

Thomas Bach vs. Robert Harting: Beleidigung durch Harting?Die für viele Menschen und vor allem Sportler kaum zu ertragen...
27/07/2016

Thomas Bach vs. Robert Harting: Beleidigung durch Harting?

Die für viele Menschen und vor allem Sportler kaum zu ertragende Entscheidung des IOC, trotz des staatlich organisierten systematischen Dopings russische Sportler an den Olympischen Spielen in Rio teilnehmen zu lassen, hat Diskus-Star Robert Harting zu deutlichen Worten veranlasst. Er kritisierte dabei vor allem die Rolle des IOC-Präsidenten Thomas Bach und äußerte, er halte Thomas für ein Teil des Doping-Systems und er schäme sich für ihn.
Der Jurist Thomas Bach warf Robert Harting eine "nicht akzeptable Entgleisung" und eine "Beleidigung" vor. Ist an diesen Vorwürfen etwas dran bzw. muss Thomas Bach die Äußerungen von Robert Harting hinnehmen?
Nicht hinnehmen müsste Thomas Bach die Äußerungen dann, wenn Robert Harting etwa unwahre Tatsachen über ihn verbreitet hätte. Tatsachen hat Harting jedoch soweit bekannt nicht behauptet. Er hat lediglich seine persönliche Meinung über die Person und die Rolle von Thomas Bach geäußert und wiederholt gesagt, dass und weshalb er von Thomas Bach enttäuscht sei. Das ist jedoch im Gegensatz zu einer Tatsachenbehauptung ein Werturteil, welches grundsätzlich im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit zulässig ist. Die Grenze wird lediglich im Falle der sogenannten Schmähkritik, überschritten, was insbesondere bei einer Beleidigung der Fall ist. Beleidigen lassen muss sich also niemand. Eine Beleidigung wirft ja auch Thomas Bach Robert Harting vor. Doch eine solche kann ich in den Äußerungen Robert Hartings nicht erkennen. Dass er sich für Robert Bach schäme, darf er grundsätzlich frei äußern. Meines Erachtens hat Herr Bach somit die Äußerungen von Robert Harting hinzunehmen.
Natürlich darf Thomas Bach sich beleidigt fühlen. Dies steht ihm zu und dies darf er auch äußern. Mich persönlich erinnert das Beleidigtsein in solchen Fällen jedoch eher an Despoten wie Erdogan oder Putin, die auch schnell "beleidigt" sind, wenn man ihnen widerspricht. Anders als in den Heimatländern dieser Despoten kann jedoch in einem Rechtsstaat nur dann gegen "Beleidigungen" oder unliebsame Äußerungen vorgegangen werden, wenn es sich tatsächlich um Beleidigungen im rechtlichen Sinne oder aber um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Dies ist in den hier in Rede stehenden Äußerungen allerdings nicht der Fall.

Hier der Link zum Artikel, in dem über die Reaktion des IOC-Präsidenten auf die Äußerungen von Robert Harting berichtet wird:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/thomas-bach-kontert-robert-harting-eine-nicht-akzeptable-entgleisung-a-1104865.html

Thomas Bach wehrt sich gegen die Kritik an der Entscheidung, dass Russlands Athleten in Rio starten dürfen. Der IOC-Chef verteidigt die Maßnahme, widerspricht dem Vorwurf der Befangenheit und kritisiert die Wada.

10/05/2016

Aufgrund des Nachweises umfangreicher theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung wurde Rechtsanwalt Andreas Forsthoff, Heidelberg, von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zugelassen.

Peinlich für die Airline!! Der Fall erinnernt mich an ein Mandat vor ein paar Jahren, als ich gegen einen Fussball-Zweit...
05/04/2016

Peinlich für die Airline!! Der Fall erinnernt mich an ein Mandat vor ein paar Jahren, als ich gegen einen Fussball-Zweitligisten vollstreckt habe. Dem Verein war es allerdings nicht zu peinlich und statt einer Vollzahlung trudelten immer nach einem Heimspiel ein paar Hundert Euro auf dem Kanzleikonto ein. Da ging wohl der Gerichtsvollzieher zu den Heimspielen des Vereins und hat die Bareinnahmen gepfändet...

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/thomas-cook-gerichtsvollzieher-wollte-condor-flugzeug-pfaenden-a-1085438.html

Ein Kunde der Firma Condor wartete jahrelang auf Entschädigung für einen verspäteten Flug. Erst als ein Gerichtsvollzieher versuchte, eine Maschine des Unternehmens zu pfänden, ging alles ganz schnell.

Aktuelles aber nicht unumstrittenes Urteil des OLG München: Wer als Anschlussinhaber nicht den Verantwortlichen für eine...
14/01/2016

Aktuelles aber nicht unumstrittenes Urteil des OLG München: Wer als Anschlussinhaber nicht den Verantwortlichen für einen illegalen Download benennt, erfüllt nicht seine sekundäre Darlegungslast und haftet als Täter, weil ihm gegenüber eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft besteht:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2016/05101/index.php

Den Leitsatz des Urteils, welches das Oberlandesgericht München am 14.01.2016 verkünde hat, können sich wirklich nur Juristen ausgedacht haben. Er lautet:"In Filesharing-Fällen betrifft die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers die der Feststellung der Täterschaft vorgelagerte Frage, ob die…

Wer keinen Computer benutzen kann, haftet auch nicht für eine über das Internet begangene Urheberrechtsverletzung:http:/...
03/08/2015

Wer keinen Computer benutzen kann, haftet auch nicht für eine über das Internet begangene Urheberrechtsverletzung:
http://www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de/News/Landgericht_Frankenthal_Filesharing-Beschluss_Farbenblinde_Analphabetin_haftet_nicht_fuer_Download_ueber_ihren_Anschluss

Hinweisbeschluss LG Frankenthal vom 16.07.2015 nach BaumgartenBrandt Berufung Einen erfreulichen - und im Ergebnis natürlich absolut richtigen - Hinweiseschluss des Landgerichts Frankenthal haben wir kürzlich zugestellt bekommen (Beschluss vom 16.07.2015, Aktenzeichen...

Erfreuliches Urteil des Amtsgerichts Heidelberg: Bei unberechtigter Abmahnung muss der Abmahner die Kosten des Abgemahnt...
09/12/2014

Erfreuliches Urteil des Amtsgerichts Heidelberg: Bei unberechtigter Abmahnung muss der Abmahner die Kosten des Abgemahnten übernehmen:
http://www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de/News/Unberechtigte_Filesharing-Abmahnung_Abmahner_TELSEV_SARL_RA_Rainer_Munderloh_muss_zahlen

Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 20.11.2014: Abmahner TELSEV SARL muss Kosten erstatten Diese Woche erhielten wir ein aus unserer Sicht äußerst erfreuliches Urteil des Amtsgerichts Heidelberg. Nachdem eine Mandantin unserer Kanzlei...

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