08/06/2026
FREISPRUCH am Landgericht Karlsruhe. Gemeinsam mit dem Kanzleikollegen Dr. Heiko Hofstätter konnte ich dieses Ergebnis heute erreichen. In der Anklage war unserem Mandanten ein versuchter gewerbsmäßiger Bandenbetrug in Tateinheit mit schwerem Raub vorgeworfen worden. Es ging um eine Beute, insbesondere Gold, im Wert von knapp einer Million Euro.
Im Laufe des Verfahrens war der Mandant nach einem halben Jahr Untersuchungshaft frei gekommen. Auch die Staatsanwaltschaft ging am Ende nur noch von einer Begünstigung aus. In der Urteilsbegründung wurde offen ausgeführt, man habe sich mit dem Freispruch und der damit verbundenen Haftentschädigung aufgrund weiterhin bestehender Verdachtsmomente schwer getan und es verbleibe ein "ungutes Gefühl". Da jedoch auch entsprechende Zweifel bestanden und ein Tatnachweis daher nicht sicher zu führen war, sah man sich rechtlich zu dieser Entscheidung gezwungen. Dies nötigt auch gewissen Respekt ab. Oft erlebt man es, dass Gerichte in solchen Zweifelskonstellation zu einer "Mittellösung", mit der alle vermeintlich gut Leben können, greifen. Das wäre hier die Begünstigung mit Strafaussetzung zur Bewährung gewesen. Konsequent und richtig ist aber sicher der Freispruch.
Auch der Kanzleikollege Dr. Jörg Becker hat für den Mitangeklagten mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bei der Höhe der Beute, den Tatfolgen und der bei seinem Mandanten bestehenden Beweislage ein sehr gutes Ergebnis erreichen können.