Kanzlei Fathieh

Kanzlei Fathieh Kanzleihomepage: www.Kanzlei-Fathieh.de Angebotene Dienstleistungen unter anderem: • Steuerstrafrecht • Urheberrecht (u.a.

nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken) • Versicherungsrecht • Vertragsrecht Angebotene Dienstleistungen unter anderem:
• Steuerstrafrecht
• Wirtschaftsrecht
• Urheberrecht (u.a. nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken)
• Versicherungsrecht ( http://www.kanzlei-fathieh.de/Versicherungsrecht.html)
• Vertragsrecht( http://www.kanzlei-fathieh.de/Vertragsrecht.html)

Kann ein notarielles Testament wegen Demenz des Erblassers unwirksam sein?Zunehmend werden wir in unserer Praxis gefragt...
31/07/2026

Kann ein notarielles Testament wegen Demenz des Erblassers unwirksam sein?

Zunehmend werden wir in unserer Praxis gefragt, ob auch ein notarielles Testament wegen Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam sein kann.

Der Notar muss sich von Gesetzes wegen vor der Beurkundung einen Eindruck verschaffen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nicht wirksam testiert werden kann.

Der Eindruck des Notars hat eine erhebliche Indizwirkung. Der Notar ist jedoch medizinischer Laie und kann die Einschätzung eines Facharztes nicht ersetzen.

Wenn begründete Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen, wird diese in aller Regel im Erbscheinsverfahren oder gegebenfalls im Rahmen einer Erbenfestellungsklage durch ein Sachverständigengutachten geprüft.

Zu der Thematik „notarielles Testament, Testierunfähigkeit und Demenz“ haben wir eine neue Unterseite der Kanzlei veröffentlicht:

https://www.kanzlei-fathieh.de/notarielles-testament-demenz.html

23/07/2026

Muss ich auf die Zwei-Wochen-Frist des Nachlassgerichts antworten?Nein. Eine Antwort auf das Schreiben des Nachlassgeric...
21/07/2026

Muss ich auf die Zwei-Wochen-Frist des Nachlassgerichts antworten?

Nein. Eine Antwort auf das Schreiben des Nachlassgerichts ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn Sie Einwände gegen das Testament haben.

Besteht beispielsweise der begründete Verdacht, dass das Testament gefälscht oder unvollständig sein könnte, sollten Sie sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen und die Einwände innerhalb der gesetzten Frist gegenüber dem Nachlassgericht geltend machen.

Haben Sie hingegen keine Einwände, müssen Sie auf das Schreiben des Nachlassgerichts in der Regel nicht reagieren.

Das eröffnete Testament entfaltet seine rechtliche Wirkung unabhängig davon, ob Sie sich innerhalb der Frist äußern.

Auch wenn keine Einwände gegen das Testament bestehen, kann eine anwaltliche Beratung nach der Testamentseröffnung sinnvoll sein, da ohne rechtliche Beratung wichtige erbrechtliche Aspekte oder Handlungsoptionen übersehen werden können.

Vor Kurzem waren wir in einer Nachlasssache beim Amtsgericht in Worms. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bundes...
20/07/2026

Vor Kurzem waren wir in einer Nachlasssache beim Amtsgericht in Worms.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bundesweit in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Wussten Sie schon?

Grundsätzlich gilt eine verstorbene Person so lange als testierfähig, bis ihre Testierunfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachgewiesen ist. Wer sich auf eine fehlende Testierfähigkeit beruft, trägt hierfür die Beweis-/Feststellungslast.

Wird hingegen die Echtheit eines Testaments bestritten und steht der Verdacht einer Testamentsfälschung im Raum, trägt grundsätzlich derjenige die Beweislast für die Echtheit, der aus dem Testament ein Erbrecht oder einen anderen Anspruch herleiten möchte. Er muss also dann beweisen, dass der Erblasser das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat.

Bei der Testamentseröffnung prüft das Nachlassgericht nicht automatisch, ob das Testament gefälscht ist. Meistens wird die Echtheit aber im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens geprüft, zumindest dann, wenn ein Beteiligter berechtigte Anhaltspunkte hat, an der Echtheit des Testaments zu zweifeln.

Ein Miterbe wohnt kostenlos in der geerbten Immobilie – müssen die anderen das einfach hinnehmen?Nicht unbedingt.Wird ei...
17/07/2026

Ein Miterbe wohnt kostenlos in der geerbten Immobilie – müssen die anderen das einfach hinnehmen?

Nicht unbedingt.

Wird eine Immobilie aus dem Nachlass von nur einem Miterben allein genutzt, ohne dass dieser Miete zahlt, kann den übrigen Miterben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zustehen.

Aber Vorsicht: Dieser Anspruch entsteht nicht automatisch.

In der Regel muss der benachteiligte Miterbe zunächst ein sogenanntes Neuregelungsverlangen äußern. Damit macht er deutlich, dass er die bisherige Nutzung nicht länger akzeptiert und eine neue Regelung verlangt. Welche Anforderungen ein solches Verlangen erfüllen muss, sollte im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Außerdem gilt: Haben die Miterben bereits eine Vereinbarung über die Nutzung der Immobilie getroffen, kommt ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung regelmäßig nicht mehr in Betracht.

Gerade im Erbrecht kommt es oft auf die Details an. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Streit innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.

Manchmal bietet eine Bank mehr als nur einen Platz zum Ausruhen. Sie schenkt einen Moment der Ruhe – und vielleicht auch...
14/07/2026

Manchmal bietet eine Bank mehr als nur einen Platz zum Ausruhen. Sie schenkt einen Moment der Ruhe – und vielleicht auch die Gelegenheit, über die eigene Nachlassplanung nachzudenken.

Viele spätere Streitigkeiten entstehen nicht erst im Erbfall, sondern weil wichtige Entscheidungen zu Lebzeiten nicht vorausschauend geregelt wurden. Eine vorausschauende Nachlassplanung kann dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.

Vier häufige Fehler möchten wir Ihnen heute vorstellen.

Der erste Fehler besteht darin, die Nachlassplanung immer wieder aufzuschieben. Häufig wird davon ausgegangen, dass später noch genügend Zeit bleibt.

Ebenso problematisch ist ein Testament, das nach vielen Jahren nicht mehr zur persönlichen oder familiären Situation passt.

Gerade bei Unternehmerinnen und Unternehmern wird die Unternehmensnachfolge nicht oder nicht rechtzeitig geregelt.

Schließlich wird häufig angenommen, die gesetzliche Erbfolge entspreche automatisch den eigenen Vorstellungen. Das ist jedoch oft nicht der Fall. Gerade bei Patchwork-Familien ist sehr häufig eine einzelfallbezogene Nachlassplanung wichtig.

Traditionen verbinden Generationen. So auch die Heidelberger Schlossbeleuchtung, deren Geschichte bis ins Jahr 1613 zurü...
12/07/2026

Traditionen verbinden Generationen. So auch die Heidelberger Schlossbeleuchtung, deren Geschichte bis ins Jahr 1613 zurückreicht.

Solche Momente vergehen schnell.

Was bleibt, sind Erinnerungen – und das, was wir für die nächste Generation hinterlassen.

Mit einer frühzeitigen Nachlassplanung können Sie Klarheit schaffen und späteren erbrechtlichen Konflikten Ihrer Angehörigen vorbeugen. Dies gilt insbesondere, wenn zum Nachlass auch ein Unternehmen gehört.

Wussten Sie schon? Die Ursprünge der Heidelberger Schlossbeleuchtung reichen bis ins Jahr 1613 zurück. Zur Begrüßung seiner Gemahlin Elizabeth Stuart, Tochter von König Jakob I. von England und Enkelin der berühmten Maria Stuart, ließ Kurfürst Friedrich V. ein festliches Feuerwerk veranstalten. Aus diesem besonderen Ereignis entwickelte sich eine Tradition, die bis heute fester Bestandteil Heidelbergs ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft abzuwickeln.Grundsätzlich kann eine Erbschaft innerhalb von 6...
05/07/2026

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft abzuwickeln.

Grundsätzlich kann eine Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung ausgeschlagen werden. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist 6 Monate.

Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Abschichtung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft aus und erhält hierfür eine Abfindung.

Außerdem kann ein Miterbe seinen Erbteil an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verkaufen. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die übrigen Miterben müssen dem Verkauf grundsätzlich nicht zustimmen. Allerdings haben die anderen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Verkauft werden kann nur der Anteil am gesamten Nachlass, nicht an einzelnen Nachlassgegenständen.

Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft abzuwickeln.

Welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, hängt maßgeblich von den konkreten Umständen ab. Hier ist regelmäßig eine anwaltliche Erstberatung zu empfehlen.

Jeden Tag in einer so schönen Stadt wie Heidelberg als Rechtsanwältin tätig zu sein, ist für mich etwas Besonderes. Imme...
02/07/2026

Jeden Tag in einer so schönen Stadt wie Heidelberg als Rechtsanwältin tätig zu sein, ist für mich etwas Besonderes. Immer wieder nehme ich mir bewusst einen Moment, um genau das wertzuschätzen.

Diese bewusste Wertschätzung schärft auch meinen Blick für die Menschen hinter den rechtlichen Anliegen.

Gerade im Erbrecht geht es oft um weit mehr als juristische Fragen. Es geht um Familien, Erinnerungen und persönliche Schicksale. Menschen in solchen Situationen begleiten zu dürfen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mich jeden Tag aufs Neue erfüllt.

Ein minderjähriges Kind kann die Annahme einer Erbschaft nicht selbst erklären. Es wird durch seine gesetzlichen Vertret...
26/06/2026

Ein minderjähriges Kind kann die Annahme einer Erbschaft nicht selbst erklären. Es wird durch seine gesetzlichen Vertreter – in der Regel beide sorgeberechtigten Eltern – vertreten. Das gilt auch für die Beantragung eines Erbscheins.

Soll die Erbschaft für ein Kind ausgeschlagen werden, ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

Eine wichtige Ausnahme:
Wird das Kind erst Erbe, weil ein Elternteil, das das Kind (mit-)vertritt, seine eigene Erbschaft ausschlägt, ist eine Genehmigung des Familiengerichts regelmäßig nicht erforderlich. Für die Ausschlagung sind jedoch die Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern erforderlich.

Ist ein Elternteil selbst Mitglieder der Erbengemeinschaft und geht es beispielsweise um die Auseinandersetzung des Nachlasses, besteht ein Interessenkonflikt. In diesem Fall muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

Adresse

Poststraße 2
Heidelberg
69115

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:30
Dienstag 08:30 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 17:30
Donnerstag 08:30 - 17:30
Freitag 08:30 - 17:30

Telefon

+496221979920

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kanzlei Fathieh erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Kanzlei Fathieh senden:

Verknüpfungen

Teilen