Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich und Prochaska

Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich und Prochaska Ihre Experten für Werkverträge und Zeitarbeit


Als Wirtschaftskanzlei beraten wir seit je her Unternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen.

Der Einsatz von Werkverträgen und Zeitarbeit in all seinen Facetten bildet hierbei einen Schwerpunkt.

M&A von Zeitarbeitsunternehmen – Chance mit eingebautem Risiko-TuningDer Kauf oder Verkauf eines Zeitarbeitsunternehmens...
01/09/2026

M&A von Zeitarbeitsunternehmen – Chance mit eingebautem Risiko-Tuning

Der Kauf oder Verkauf eines Zeitarbeitsunternehmens ist mehr als eine klassische M&A-Transaktion. Neben Umsatz und Marge entscheidet vor allem eins: AÜG- und HR-Compliance.

🔍 Was Zeitarbeits-M&A besonders macht

Ein Käufer schaut nicht nur auf Zahlen, sondern auf:

• laufende Erlaubnis nach AÜG,

• Equal Pay / Equal Treatment, Branchenzuschläge,

• Arbeitszeit, Mindestlohn,

• Dokumentation und Einsatzpraxis.

Jeder Fehler hier kann nach Closing zu massiven Nachforderungen, Bußgeldern und Reputationsschäden führen – mit Blick auf die Geschäftsführung.

📑 Due Diligence mit Tiefgang statt Standard-Checkliste

Pflicht ist eine echte HR- und AÜG-Due-Diligence:

• Überlassungsverträge, AÜG-Erlaubnis, Tarifanwendung,

• Lohnabrechnung, Zeitkonten, Arbeitszeiten,

• Zulässigkeit der Einsätze.

Entscheidend: Stimmen Papier und gelebte Praxis überein – oder gibt es „Grauzonenmodelle“ im Tagesgeschäft?

⚠️ Typische Dealbreaker und Preistreiber

Risiken wie:

• fehlerhafte Branchenzuschläge,

• nicht eingehaltenes Equal Pay,

• nicht dokumentierte Arbeitszeiten,

• Verstöße gegen Einsatzzeiten.

führen schnell zu Kaufpreisanpassungen, Escrow/Holdbacks, zusätzlichen Garantien & Freistellungen – oder zum Abbruch des Deals.

✅ Nach Closing: Integration mit Compliance-Brille

Wichtig: schnelle Integration von

• einheitlichen Verträgen und Prozessen,

• klaren Einsatz- und Genehmigungswegen,

• Schulungen für Vertrieb und Disposition,

• Monitoring von AÜG-, Lohn- und Arbeitszeitrisiken.

👉 Fazit: M&A im Zeitarbeitssektor heißt, Geschäftsmodell plus Regulatorik zu kaufen. Wer AÜG- und HR-Risiken nicht in Bewertung und Integration einpreist, riskiert, dass aus einem guten Deal ein teures Compliance-Projekt wird.

Interne Dienstleistungsgesellschaften – clevere Struktur oder Haftungsfalle?Viele Unternehmensgruppen nutzen interne Die...
25/08/2026

Interne Dienstleistungsgesellschaften – clevere Struktur oder Haftungsfalle?

Viele Unternehmensgruppen nutzen interne Dienstleistungsgesellschaften für IT, HR, Verwaltung oder Shared Services. Auf dem Papier wirkt das steuerlich und organisatorisch clever – in der Praxis lauern aber Haftungsrisiken.

🔍 Wo das Risiko liegt

Kritisch wird es, wenn:

• die Dienstleistungsgesellschaft formal Arbeitgeber ist,

• die Mitarbeitenden aber faktisch in den operativen Gesellschaften eingegliedert sind,

• Weisungen und Steuerung aus der operativen Einheit kommen.

Dann drohen u.a.:

• Einstufung als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung,

• Nachzahlung von Sozialabgaben, Lohnsteuer und Säumniszuschlägen,

• Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung (Organisationsverschulden)

Im Fokus der Prüfer:

• passt Vertragstext zur gelebten Praxis?

• Abrechnung nach Stunden statt klar definierter Leistungen?

• gibt es interne Compliance- und Prüfprozesse?

✅ Woran Unternehmen denken sollten

Interne Dienstleistungsgesellschaften sind nur dann wirklich clever, wenn:

• Rollen, Weisungswege und organisatorische Eingliederung klar geregelt sind,

• echte Dienstleistungs-/Werkbeziehungen vorliegen – keine „verdeckte Überlassung“,

• Verträge, Prozesse und Dokumentation prüfungsfest sind

👉 Tipp: Bestehende Strukturen rechtlich überprüfen und klare Leitplanken für Einsatz, Steuerung und Dokumentation der Mitarbeitenden definieren – bevor Betriebsprüfung oder DRV es tun.

Pflicht? Nein.Compliance kann Ihr Wettbewerbsvorteil sein.Viele denken bei Fremdpersonal zuerst an Verträge.Dabei beginn...
18/08/2026

Pflicht? Nein.
Compliance kann Ihr Wettbewerbsvorteil sein.

Viele denken bei Fremdpersonal zuerst an Verträge.

Dabei beginnt echte Compliance viel früher.

✔ Klare Prozesse

✔ Einheitliche Richtlinien

✔ Geschulte Mitarbeitende

✔ Rechtssichere Dokumentation

✔ Sicherheit bei Betriebsprüfungen

Ein gutes Compliance-System spart Zeit, reduziert Risiken und schafft Vertrauen – intern wie extern.

💬 Wie gut ist Ihr Unternehmen auf die nächste Betriebsprüfung vorbereitet?

Zoll geht gegen Illegale Leiharbeit in Speditionen vorIm Raum Freiburg hat das Hauptzollamt Lörrach bei einer Prüfung fe...
13/08/2026

Zoll geht gegen Illegale Leiharbeit in Speditionen vor

Im Raum Freiburg hat das Hauptzollamt Lörrach bei einer Prüfung festgestellt, dass ein deutscher Transportunternehmer 40 ausländische Fahrer unzulässig über litauische Unternehmen beschäftigte. Die Fahrer waren dabei in den Betrieb des deutschen Entleihers eingegliedert und arbeiteten nach dessen Anweisungen. Tatsächlich fehlte die erforderliche Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitnehmerüberlassung; die Geschäftsbeziehung wurde über angebliche Werkverträge verschleiert.

Das Hauptzollamt verhängte deshalb Bußgelder: gegen die litauische Geschäftsführerin 20.000 Euro und gegen den deutschen Unternehmer (Entleiher) 15.000 Euro. Beide Entscheidungen sind rechtskräftig.

Auf den Entleiher dürften noch erhebliche Nachforderungen der Sozialversicherung zukommen, wenn auch tatsächlich keine Entsendung der litauischen Fahrer vorlag. Erfahrungsgemäß summieren sich derartige Forderungen schnell auf Millionenbeträge. Unternehmen sollten daher immer wieder kritisch prüfen, ob der Einsatz von Fremdpersonal gesetzeskonform erfolgt.

Check: Ist dein Freelancer-Konzept wirklich AÜG- und steuerfest?Viele Unternehmen setzen strategisch auf Freelancer – ab...
11/08/2026

Check: Ist dein Freelancer-Konzept wirklich AÜG- und steuerfest?

Viele Unternehmen setzen strategisch auf Freelancer – aber in der Betriebsprüfung kippt das Modell schnell.

Auf dem Papier steht „Freier Mitarbeiter“, in der Praxis sehen Prüfer oft:

arbeitnehmerähnliche Eingliederung, Scheinselbstständigkeit, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.

🔍 Typische Risikofaktoren:

• fachlich, zeitlich oder örtlich weisungsgebunden sind,
• fest in Teams, Prozesse, Tools und Meetings eingebunden werden,
• dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeiten,
• nach Stunden abgerechnet werden, ohne klar definiertes Werk/Ergebnis,
• ohne saubere Vertrags- und Statusprüfung „mal eben“ beauftragt werden

Dann drohen: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, Bußgelder, strafrechtliche Risiken – und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

✅ Mini-Check: Wie robust ist dein Freelancer-Setup?

Stell dir ehrlich folgende Fragen:

• Gibt es ein standardisiertes Prüfverfahren mit Dokumentation vor jedem Freelancer-Einsatz?
• Bildet der Vertrag die reale Zusammenarbeit ab – und wird er auch so gelebt?
• Sind IP-/Nutzungsrechte, Geheimhaltung, Datenschutz und Wettbewerbsverbote sauber geregelt?
• Gibt es eine klare Abgrenzung zu Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und definierte „No-Go’s“?
• Wird das Konzept regelmäßig überprüft?
Je mehr Fragezeichen, desto größer das Risiko, dass dein Modell bei Finanzamt, DRV oder Zoll kippt.
👉 Fazit: Jetzt prüfen – bevor es die nächste Betriebsprüfung tut.

Betriebsprüfung im Fokus Fremdpersonaleinsatz – worauf Finanzverwaltung- und DRV-Prüfer gerade besonders achtenFreelance...
04/08/2026

Betriebsprüfung im Fokus Fremdpersonaleinsatz – worauf Finanzverwaltung- und DRV-Prüfer gerade besonders achten

Freelancer, Subunternehmer, Dienstleister: Fremdpersonaleinsatz ist eines der Top Risikofelder in Betriebsprüfungen. Finanzverwaltung und DRV schauen genau hin:

1️⃣ Scheinselbstständigkeit
Rechnungen von „Selbstständigen“ werden mit der Praxis abgeglichen: Weisungsgebundenheit, Eingliederung ins Team, nur ein Auftraggeber, Stundenhonorar statt Werklohn. Folge: Einstufung als Arbeitnehmer, Nachzahlung von Sozialabgaben plus Säumniszuschläge – oft für mehrere Jahre.

2️⃣ Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Nur „Werkvertrag“ draufzuschreiben reicht nicht. Prüfer schauen: Wird das Fremdpersonal wie Arbeitnehmer gesteuert? Feste Teams, Dauerprojekte, direkte Weisungen? Dann drohen Bußgelder, Nachforderungen und arbeitsrechtliche Ansprüche.

3️⃣ Fehlende Prozesse & Dokumentation
Gefragt sind Statusfeststellungsverfahren, Onboarding Checklisten, Risiko Scoring, klare Verantwortlichkeiten. Fehlen diese Strukturen, werten Prüfer das schnell als Organisationsverschulden der Geschäftsführung.

4️⃣ Realität schlägt Vertrag
Nicht nur Verträge werden geprüft, sondern auch Stundenzettel, E Mails, Projektpläne, Zugriffsrechte. Wenn Papier und Praxis auseinanderfallen, zählt die gelebte Realität – mit oft teuren Konsequenzen.




👉 Praxis Tipp: Fremdpersonaleinsatz jetzt strukturiert prüfen, Standards einführen und Altverhältnisse checken – bevor die nächste Betriebsprüfung kommt.

5 Fehler beim Einsatz von Freelancern – und warum sie Geschäftsführer teuer werden könnenFreelancer machen Unternehmen f...
28/07/2026

5 Fehler beim Einsatz von Freelancern – und warum sie Geschäftsführer teuer werden können

Freelancer machen Unternehmen flexibel – aber rechtlich sind sie ein Minenfeld. Typische Risiken:

1️⃣ Scheinselbstständigkeit
Wenn „Freelancer“ faktisch wie Angestellte arbeiten (Weisungen, feste Zeiten, volle Eingliederung), drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben, Lohnsteuer, Bußgelder – und persönliche Haftung.

2️⃣ Kein schriftlicher Vertrag
„Stell einfach eine Rechnung“ reicht nicht. Ohne klare Vereinbarungen zu Leistung, Vergütung, Nutzungsrechten und Vertraulichkeit steigt das Streit- und Haftungsrisiko.

3️⃣ Fehlende IP und Nutzungsrechte
Ohne saubere Regelungen gehören Code, Designs oder Texte dem Freelancer – nicht der Firma. Folge: teure Nachlizenzierungen und im schlimmsten Fall Projektstopp.

4️⃣ Datenschutz & Vertraulichkeit unterschätzt
Kein NDA, keine AV Verträge, „nebenbei“ Zugriff auf Kundendaten: Das führt schnell zu DSGVO Verstößen – und die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung.

5️⃣ Keine Compliance & Dokumentation
Kein Statusfeststellungsverfahren, keine Prüfprozesse, keine Dokumentation: Im Ernstfall gibt es keine Entlastung – Organisationsverschulden droht.

👉 Fazit: Freelancer sind kein Shortcut am Arbeitsrecht vorbei.
Besser: das Freelancer Setup rechtlich prüfen lassen, bevor es die Betriebsprüfung tut.

Fremdpersonal, Freelancer & externe Spezialisten – Wachstumsmotor oder Haftungsfalle?Viele Unternehmen könnten heute ohn...
21/07/2026

Fremdpersonal, Freelancer & externe Spezialisten – Wachstumsmotor oder Haftungsfalle?

Viele Unternehmen könnten heute ohne externe Spezialisten kaum noch wirtschaftlich arbeiten.

Ob IT-Projekte, Interim Manager, Freelancer oder hochspezialisierte Dienstleister – Flexibilität ist längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Die eigentlichen Risiken entstehen häufig nicht durch den Einsatz selbst, sondern durch historisch gewachsene Strukturen:

• veraltete Vertragsmuster,
• unklare Rollenverteilungen,
• fehlende Dokumentation,
• uneinheitliche Prozesse.

Die Folgen können erheblich sein:

✔ Risiken nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
✔ Scheinselbstständigkeit
✔ Lohnsteuer- und Sozialversicherungsnachforderungen
✔ Haftungsrisiken bei Betriebsprüfungen

Unser Ansatz geht deshalb weiter als eine reine Vertragsprüfung.

Wir betrachten den Fremdpersonaleinsatz ganzheitlich – unter Berücksichtigung von
• Arbeitsrecht
• Gesellschaftsrecht
• Steuerrecht

So entstehen rechtssichere Strukturen statt einzelner Insellösungen.
Ein neutraler Blick von außen zeigt häufig Optimierungspotenziale auf, bevor Behörden oder Gerichte dies tun.

Sie möchten wissen, wie belastbar Ihr aktuelles Modell wirklich ist?
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Analyse und Optimierung ihres Fremdpersonaleinsatzes.

📍 Prof. Dr. Tuengerthal · Andorfer · Greulich & Prochaska Rechtsanwaltssocietät
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SOKA-Bau & Eisenschutz: Wann wird es teuer?Muss ein Betrieb Beiträge an die Sozialkassen im Baugewerbe zahlen, wenn er ü...
15/07/2026

SOKA-Bau & Eisenschutz: Wann wird es teuer?

Muss ein Betrieb Beiträge an die Sozialkassen im Baugewerbe zahlen, wenn er überwiegend Eisenschutzarbeiten macht – etwa Entrosten, Strahlen und Beschichten von eisenhaltigen Bauteilen im industriellen Umfeld, häufig ohne klassischen Bauauftrag?

In einem aktuellen BAG-Fall ging es um SOKA-Bau-Beiträge über mehrere Jahre – und die Frage, wann die Tarifverträge (räumlich, persönlich und betrieblich) tat-sächlich greifen. Der Knackpunkt: Es zählt nicht nur, wo gearbeitet wird, sondern ob die Tätigkeiten arbeitszeitlich überwiegend dem tariflichen Bereich zuzuordnen sind – und wie genau Betrieb und Arbeitgeber die Tätigkeiten darlegen müssen.
Welche Rolle spielen dabei Begriffe wie „Bauten- und Eisenschutz“, Werkstoff Eisen und mögliche Ausnahmen nach AVE? Und was reicht vor Gericht für eine belastbare Abgrenzung?

Mehr dazu (inkl. Kernaussagen und praktischer Einordnung) finden Sie auf unserer Website. https://protag-law.com/unterliegen-nur-eisenschutzarbeiten-auf-baustellen-der-soka-bau-bag-vom-27-07-2025-10-azr-170-24/

-Bau

Entfällt der Werklohn, wenn Arbeitnehmerüberlassung illegal war?Im Baualltag wird schnell „Subunternehmer“ vereinbart – ...
09/07/2026

Entfällt der Werklohn, wenn Arbeitnehmerüberlassung illegal war?

Im Baualltag wird schnell „Subunternehmer“ vereinbart – aber was, wenn am Ende eigentlich nur Arbeitskräfte eingesetzt werden (und nicht ein klar geschuldetes Werk)?
Das KG Berlin (25.11.2025, 21 U 200/24) hat genau hingeschaut:
• Werkvertrag? Fehlanzeige.
• Dienstleistungsanspruch? Wegen AÜG-Verstoß ohne Chance.
• Und selbst ein Bereicherungsanspruch scheiterte – u.a. an zu wenig konkretem Vortrag und Beweis.
👉 Welche Vertragsdetails in der Praxis entscheidend sind – und welche Fehler zum Zahlungsrisiko werden – lesen Sie hier: https://protag-law.com/entfaellt-der-werklohn-bei-illegaler-arbeitnehmerueberlassung-kg-berlin-25-11-2025-21-u-200-24/

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