19/09/2022
RAT & TAT zum Arbeitszeiturteil des BAG:
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 13.9.2022 – 1 ABR 22 /21 ein Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Eine Veröffentlichung der gesamten Urteilsgründe erfolgt im November 2022.