24/07/2023
Ist die Umstellung auf eine ?
Ab 2024 sollen möglichst nur noch solche Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden können. Klassische Gasheizungen erfüllen diese Anforderung nicht. Zwar gibt es großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen sowie staatliche Fördermaßnahmen. Dennoch werden die Kosten einer Heizungserneuerung voraussichtlich stark steigen.
Umstellung auf Fernwärme als Lösung
Viele Vermieter*innen wählen daher bei einer notwendigen Erneuerung der Heizung die Umstellung auf Fernwärme. Große Bereiche der Stadt , darunter die Wohngebiete des Stadtbezirks -Limmer, fallen sogar unter den Anschlusszwang an die Fernheizung. Vermieter*innen haben hier also keine andere Wahl als die Umstellung auf Fernwärme.
Wer trägt die Kosten?
Da diese Umstellung mit erheblichen Kosten verbunden ist, werden Vermieter*innen versuchen, diese auf die *innen abzuwälzen. Dies geschieht durch eine Modernisierungsmieterhöhung. Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen, die u.a. Endenergie (also der von den Mieter*innen benötigte Energiebedarf) oder nicht erneuerbare Primärenergie (z.B. Kohle oder Gas) nachhaltig einspart. Da Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung einen wesentlich niedrigeren Primärenergiefaktor hat als Gas oder Heizöl, gilt eine Umstellung als Modernisierungsmaßnahme.
Wie hoch kann die Miete steigen?
Vermieter*innen können die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen (abzüglich Instandhaltungsanteil und erhaltenen Zuschüssen) auf die Mieten umlegen. Dabei wird zunächst der auf die jeweilige Wohnung entfallende Anteil der Maßnahme ermittelt. Von diesem Betrag kann jährlich 8% dauerhaft auf die Miete aufgeschlagen werden. Bei um die o.g. Abzüge bereinigten Kosten von z.B. 10.000 € kann die Miete somit um 66,67 € steigen. Allerdings ist die Erhöhung begrenzt auf 3 € je m² Wohnfläche und auf nur 2 € je m², wenn die bisherige Kaltmiete unter 7 €/m² liegt.
Wichtig zu wissen: Eine Modernisierungsmieterhöhung bedarf zu ihrem Wirksamwerden keiner formellen Zustimmung der Mieter*innen.
Umso wichtiger ist es, die Berechnung der Erhöhung und alle sonstigen Voraussetzungen rechtlich überprüfen zu lassen, damit man nicht mehr zahlen muss als unbedingt nötig.