Rechtsanwalt Sven Diel Erbrecht & Nachfolgeplanung

Rechtsanwalt Sven Diel Erbrecht & Nachfolgeplanung Rechtsanwalt für Erbrecht und Insolvenzverwalter.

Ich helfe bei Vermögensnachfolge, Testamenten, Pflichtteilsfragen und der Vermeidung von Streit in Familien und Unternehmen.

Familie Neumann. Mutter stirbt 2020. Hinterlässt drei Kinder und ein altes Haus auf dem Land.Das Haus: sanierungsbedürft...
03/09/2026

Familie Neumann. Mutter stirbt 2020. Hinterlässt drei Kinder und ein altes Haus auf dem Land.

Das Haus: sanierungsbedürftig. Lage: ländlich. Wert laut Gutachten: 95.000 €.

Keines der drei Kinder will es. Zu weit weg. Zu viel Aufwand.

Sie einigen sich: Das Haus wird verkauft. Sofort.

Aber: Einer der drei Brüder, Markus, ist schwer erreichbar. Er lebt im Ausland.
Die Unterschriften für den Verkauf ziehen sich hin.

2022: Noch kein Verkauf. Markus antwortet sporadisch.

2023: Der Bebauungsplan der Gemeinde ändert sich. Das Grundstück wird als Bauland ausgewiesen.

Neues Gutachten: 380.000 €.

Plötzlich wollen alle drei Geschwister das Haus. Oder zumindest den besten Anteil daraus.

Markus, der bisher kaum reagiert hatte, meldet sich nun täglich.

Was jetzt entsteht: Ein Streit über Strategie, Verkaufszeitpunkt, Käuferauswahl und Preisvorstellung.

Drei Jahre nach dem Tod der Mutter ist das Haus immer noch nicht verkauft.

Was die Mutter hätte regeln können:
→ Testamentsvollstrecker mit Verkaufsbefugnis und Frist
→ Regelung: Verkauf innerhalb von 12 Monaten, Mehrheitsentscheidung reicht aus
→ Oder: Haus direkt an ein Kind mit Ausgleichszahlungen

Kein Erblasser kann die Zukunft vorhersehen. Aber Spielregeln kann man setzen.

Haben Sie Immobilien im Nachlass, die mehrere Erben gemeinsam bekommen werden? Spielregeln für den Umgang damit gehören ins Testament.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Roland, 67, hatte eine Patientenverfügung. Er war gut vorbereitet, dachte er.2016 hatte er ein Formular aus dem Internet...
02/09/2026

Roland, 67, hatte eine Patientenverfügung. Er war gut vorbereitet, dachte er.

2016 hatte er ein Formular aus dem Internet ausgedruckt. Ausgefüllt. Unterschrieben. Abgeheftet.

2024 erleidet er einen schweren Schlaganfall. Er liegt auf der Intensivstation.

Die Ärzte fragen seine Frau Ingrid nach der Verfügung.
Ingrid bringt das Dokument.

Die Ärzte lesen. Und dann erklären sie:

Die Verfügung enthält Formulierungen wie:
„Ich lehne lebenserhaltende Maßnahmen ab, wenn ich mich im Sterbeprozess befinde."

Roland ist nicht im Sterbeprozess. Er könnte überleben, aber mit erheblichen Einschränkungen.

Die Verfügung greift in dieser Situation nicht eindeutig.

Die Ärzte können sie nicht direkt anwenden. Sie müssen Ingrid als bevollmächtigte Person um ihre Einschätzung bitten.

Ingrid ist überfordert. Sie will das Richtige tun. Aber was ist das Richtige?

Sie entscheidet für Behandlung. Roland überlebt, mit dauerhafter Einschränkung.

Ob das Rolands Wille war? Ingrid wird es nie sicher wissen.

Was eine bessere Verfügung enthält:
→ Konkrete Szenarien: Wachkoma, schwere Demenz, Schlaganfall mit bleibenden Schäden
→ Für jedes Szenario: was gewünscht, was abgelehnt
→ Kombination mit Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn die Verfügung unklar ist?

Eine Patientenverfügung ist nur so gut wie ihre Konkretheit.

Haben Sie eine Patientenverfügung und beschreibt sie konkrete Szenarien, oder bleibt sie vage? Vage hilft im Ernstfall wenig.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Zwei Brüder. Klaus, 56, und Stefan, 53.Gutes Verhältnis. Immer.Nach dem Tod der Eltern teilen sie alles friedlich auf. K...
01/09/2026

Zwei Brüder. Klaus, 56, und Stefan, 53.

Gutes Verhältnis. Immer.
Nach dem Tod der Eltern teilen sie alles friedlich auf. Kein Streit.

Fünf Jahre später stirbt Onkel Georg. Kinderlos, unverheiratet.

Georg hatte kein Testament.

Klaus und Stefan sind die nächsten Verwandten. Sie erben je zur Hälfte.

Nachlass: ein vermietetes Mehrfamilienhaus. Wert: ca. 1,1 Millionen €.

Klaus will verkaufen. Er ist Rentner. Er braucht Liquidität.
Stefan will behalten. Er sieht das Haus als Altersvorsorge.

Beide sind vernünftig. Beide verstehen die Position des anderen.
Und trotzdem kommen sie nicht zusammen.

Was sie versuchen:
→ Mediation: scheitert nach drei Sitzungen, zu unterschiedliche finanzielle Situationen
→ Auskauf: Stefan kann Klaus nicht auszahlen, er hat keine Liquidität
→ Gemeinsame Vermietung: Klaus will das nicht, er will den Erlös jetzt

Nach 14 Monaten beantragt Klaus die Teilungsversteigerung.

Stefan ist verletzt. Klaus ist erschöpft.

Das Haus wird versteigert: 870.000 €. 130.000 € unter Marktwert.
Beide erhalten 435.000 € , minus Verfahrenskosten.

Die Brüder sprechen heute noch miteinander. Aber es ist anders geworden.

Was Georg mit einem Testament hätte verhindern können:
→ Eine Teilungsanordnung: „Das Haus ist innerhalb von 18 Monaten zu verkaufen."
→ Oder: „Stefan hat das Vorkaufsrecht zum Verkehrswert."

Zwei Sätze. 14 Monate Streit weniger. Und ein Haus, das nicht unter Wert geht.

Haben Sie Vermögenswerte, die mehrere Erben gemeinsam erben werden, ohne klare Regelung was dann passiert? Das lässt sich vorher lösen.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Vater Michael stirbt unerwartet. Er ist 44. Seine Tochter Lena ist 19.Michael war gut verdienend. Eigenheim, Depot, Lebe...
31/08/2026

Vater Michael stirbt unerwartet. Er ist 44. Seine Tochter Lena ist 19.

Michael war gut verdienend. Eigenheim, Depot, Lebensversicherung.
Gesamtnachlass: ca. 800.000 €.

Lena ist Alleinerbin. Kein Testament, also gesetzliche Erbfolge.
Die Mutter der Eltern lebten getrennt, sie erbt nicht automatisch mit.

Lena ist 19. Sie studiert im ersten Semester. Sie hat noch nie ein Depot gesehen.

Was jetzt passiert:
Lena wird alleinige Inhaberin von 800.000 €.
Kein Testamentsvollstrecker. Kein Treuhänder. Keine Schutzmechanismen.

Freunde melden sich. Fernbeziehungen intensivieren sich. Verwandte tauchen auf.

Innerhalb von zwei Jahren hat Lena ca. 180.000 € ausgegeben.
Reisen, ein Auto, Unterstützung für Freunde, ein gescheitertes Kleinunternehmen.

Mit 21 kommt sie in die Beratung, wegen der verbleibenden 620.000 €.

„Ich glaube, ich brauche jemanden, der mir hilft, das nicht zu verlieren."

Wir errichten eine Vermögensverwaltungsstruktur. Zu spät für die 180.000 €.

Was Michael hätte regeln können:
→ Testament mit Verwaltungsregelung für minderjährige oder junge Erben
→ Testamentsvollstreckung bis zum 25. Lebensjahr
→ Schrittweise Auszahlung: 1/3 mit 21, 1/3 mit 25, 1/3 mit 30

Ein junger Mensch mit großem Erbe braucht keinen Vormund.
Er braucht Struktur.

Haben Sie junge Erben, Kinder oder Enkel, und eine Regelung, wie sie mit größeren Beträgen umgehen sollen? Das gehört ins Testament.

(Fiktver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Manchmal reicht auch ein notarielles Testament nicht.Nicht wegen des Notars. Sondern wegen dem, was danach passierte.Kar...
28/08/2026

Manchmal reicht auch ein notarielles Testament nicht.

Nicht wegen des Notars. Sondern wegen dem, was danach passierte.

Karl-Heinz, 82, errichtet 2019 ein notarielles Testament.
Seine Nichte Elisabeth soll alles erben, er hat keine eigenen Kinder.

Der Notar arbeitet sorgfältig. Alles korrekt.

Was 2022 passiert:
Karl-Heinz heiratet. Im Alter von 84 Jahren. Johanna, 71.

Was Karl-Heinz nicht weiß oder vergisst:
Durch die Eheschließung wird ein früheres Testament grundsätzlich nicht automatisch unwirksam.

Aber: Johanna ist nun gesetzliche Erbin. Sie hat einen Pflichtteilsanspruch, unabhängig vom Testament.

Karl-Heinz stirbt 2024.

Elisabeth ist Alleinerbin, laut Testament von 2019.

Johanna fordert ihren Pflichtteil: 25 % des Nachlasses.
Nachlass: 480.000 €. Pflichtteil: 120.000 €.

Elisabeth kann zahlen aber es schmerzt.

Was Karl-Heinz nach der Heirat hätte tun müssen:
→ Testament aktualisieren, Johanna berücksichtigen oder Pflichtteilsverzicht vereinbaren
→ Den Notar kontaktieren, „Ich habe geheiratet. Was ändert sich?"

Das notarielle Testament war gültig.
Aber die Lebenssituation hatte sich geändert.

Ein Testament ist immer nur so gut wie die letzte Aktualisierung.

Hat sich seit Ihrem letzten Testament etwas Wesentliches in Ihrem Leben verändert?
Heirat, Scheidung, Geburt, Tod. All das kann Ihr Testament überholen.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Norbert, 49, ist Einzelkind. Als seine Mutter stirbt, nimmt er die Erbschaft an.Er hatte keine Veranlassung zu zweifeln....
27/08/2026

Norbert, 49, ist Einzelkind. Als seine Mutter stirbt, nimmt er die Erbschaft an.

Er hatte keine Veranlassung zu zweifeln. Die Mutter hatte ein gepflegtes Leben geführt. Kein Luxus, aber keine sichtbaren Probleme.

Nach der Annahme öffnet Norbert die Post.

Woche 1: Ein Mahnschreiben einer Bank. Darlehen. 23.000 €.
Woche 2: Eine Steuernachzahlung vom Finanzamt. 8.400 €.
Woche 3: Ein Anruf eines Inkassounternehmens. Offene Rechnung eines Pflegedienstes. 14.700 €.
Woche 4: Ein Brief eines Vermieters der alten Wohnung. Mietrückstände und Schäden. 6.200 €.

Norbert ist erschüttert. Er hat die Erbschaft längst angenommen. Die 6-Wochen-Frist ist vorbei.

Was jetzt?

Norbert beauftragt mich. Wir prüfen die Aktiva:
Sparkonto: 12.000 €. Möbel: kaum Wert. Kein Haus. Kein Depot.

Die Schulden übersteigen die Aktiva um ca. 40.000 €.

Norbert haftet mit seinem Privatvermögen.

Was wir noch versuchen:
→ Antrag auf Nachlassverwaltung: zu spät, da Norbert bereits Nachlassgegenstände verbraucht hat.
→ Anfechtung der Annahme: Norbert hatte keine Kenntnis von den Schulden zum Zeitpunkt der Annahme. Wir argumentieren mit §1954 BGB, Anfechtung wegen Irrtums.
→ Das Gericht prüft.

Der Ausgang ist ungewiss.

Was Norbert von Anfang an hätte tun sollen:
Vor der Annahme: vollständige Bestandsaufnahme. Alle Konten. Alle Briefe. Alle Verträge.
Sechs Wochen sind genug, wenn man sie nutzt.

Befinden Sie sich gerade in einem Erbfall und sind unsicher, ob die Aktiva die Passiva übersteigen? Nicht annehmen, bevor Sie es wissen.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Elfriede stirbt im April. Sie hinterlässt zwei Töchter: Karin und Monika.Das Testament ist klar: alle zu gleichen Teilen...
26/08/2026

Elfriede stirbt im April. Sie hinterlässt zwei Töchter: Karin und Monika.

Das Testament ist klar: alle zu gleichen Teilen.

Der Nachlass ist überschaubar. Wohnung (gemietet), Konto (18.000 €), Möbel, Schmuck.

Was Karin und Monika eigentlich ohne Probleme aufteilen könnten.

Was dann passiert:

Karin nimmt beim ersten Besuch der Wohnung einen Ring mit. Den Ring, den Elfriede immer trug.
„Den wollte Mama mir lassen. Das hatte sie gesagt."

Monika bestreitet das. „Mama hat nie so etwas gesagt. Ich war genauso nah dran."

Was folgt, ist kein Streit um den Ring.

Es ist der Streit um 40 Jahre Geschwisterrivalität.
Um die Frage, wen Elfriede mehr geliebt hat.
Um alte Verletzungen, die nie ausgesprochen wurden.

Der Ring hat einen Schätzwert von 800 €.

Die Anwaltskosten beider Seiten: 3.400 €.

Der Mediator, den ich am Ende empfehle: 1.200 €.

Am Ende einigen sie sich. Monika bekommt den Ring. Karin bekommt eine Brosche und ein Gemälde.

Wert: ungefähr gleich.

Aber das Verhältnis der Schwestern ist zerrissen. Vielleicht für immer.

Was Elfriede hätte tun können:
Im Testament konkret schreiben: „Den Ring erbt Karin."
Vier Wörter.

Hausrat, Schmuck und Erinnerungsstücke sind die häufigste Ursache für Erbstreitigkeiten.
Nicht Immobilien. Nicht Depots. Gegenstände.

Haben Sie Gegenstände, die für Ihre Erben emotional bedeutsam sind? Die gehören ins Testament und zwar namentlich, konkret, eindeutig.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Gerda, 78, kommt in die Beratung.Ihr Mann ist vor drei Monaten gestorben. Sie ist die Alleinerbin.Jetzt möchte sie ihr e...
25/08/2026

Gerda, 78, kommt in die Beratung.

Ihr Mann ist vor drei Monaten gestorben. Sie ist die Alleinerbin.
Jetzt möchte sie ihr eigenes Testament aktualisieren.

Ich frage: „Haben Sie bereits ein Testament?"

Gerda: „Ich glaube ja. Irgendwo. Wir hatten mal was gemacht."

„Beim Notar?"

„Ich glaube schon. Oder war das handschriftlich? Ich weiß es nicht mehr."

Was folgt, ist keine Seltenheit:
Gerda sucht zwei Wochen. Sie findet kein Testament.

Wir fragen beim Zentralen Testamentsregister nach.
Ergebnis: Ja, es gibt ein notarielles Testament aus dem Jahr 2004. Beim Notar X in Hannover.

Gerda fährt hin. Der Notar ist inzwischen Ruhestand. Die Unterlagen wurden übergeben.
Das Testament wird ausgehändigt.

Inhalt: Ihr damals verstorbener Mann und Gerda als gegenseitige Erben. Die Kinder danach.

Seit 2004 hat sich Gerdas Leben grundlegend verändert:
→ Ein Kind ist ausgezogen und hat selbst Kinder
→ Ein Kind ist geschieden, mit einem Ex-Schwiegersohn, dem Gerda nichts hinterlassen will
→ Ein Enkel hat besondere Bedürfnisse, er bräuchte eine spezielle Absicherung

Das 2004er Testament trifft auf 2026er Lebensrealität.
Es passt nicht mehr.

Wir erarbeiten ein neues. Gerda schläft besser.

Die Lektion: Ein Testament ist kein Einmaldokument.
Es gehört alle 5 Jahre geprüft, oder nach jedem großen Lebensereignis.

Wann haben Sie Ihr Testament zuletzt gelesen? Nicht errichtet, gelesen.
Stimmt es noch mit Ihrer heutigen Lebenssituation überein?

(Fiktiver Fall - Namen und Details - Kein Einzelfallbezug)

Familie Schuster. Mutter stirbt 2021. Drei Kinder: Hannah, Max und Felix.Kein Testament. Alle drei erben zu gleichen Tei...
24/08/2026

Familie Schuster. Mutter stirbt 2021. Drei Kinder: Hannah, Max und Felix.

Kein Testament. Alle drei erben zu gleichen Teilen.
Im Nachlass: ein Haus, ein Depot, Hausrat.

Hannah und Max wollen zügig abwickeln. Das Haus verkaufen. Das Depot aufteilen.

Felix will nicht. Er gibt keine Gründe an. Er antwortet auf E-Mails nicht.
Er erscheint bei keinem der vier Treffen, die Hannah organisiert.

Zwei Jahre vergehen. Das Haus steht leer. Die Heizkosten laufen. Ein Rohrschaden entsteht.

Hannah engagiert einen Anwalt.

Schritt 1: Aufforderungsschreiben an Felix. Keine Reaktion.
Schritt 2: Klage auf Zustimmung zum Hausverkauf.

Das Gericht prüft: Liegt ein wichtiger Grund für die Verweigerung vor? Nein.
Felix hat keine sachliche Begründung vorgetragen.

Das Gericht verurteilt Felix zur Zustimmung.

Verkaufserlös: 340.000 €. Je ein Drittel: 113.000 €.
Minus Anwaltskosten Hannah und Max: je ca. 4.800 €.
Minus Rohrschaden: 9.200 €, geteilt durch drei.

Felix trägt seine eigenen Anwaltskosten plus die Verfahrenskosten.

Was dieser Fall zeigt:
Ein Miterbe kann blockieren, aber nicht für immer.
Das Gericht hat Instrumente: Zustimmungsklage, Teilungsversteigerung, Auseinandersetzungsklage.

Was die Erblasserin hätte regeln können:
Testamentsvollstrecker. Teilungsanordnung. Frist im Testament.

Drei Werkzeuge. Drei Jahre Prozess wären nicht nötig gewesen.

Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft, in der einer nicht kooperiert? Es gibt rechtliche Wege, aber sie brauchen Zeit. Je früher man handelt, desto besser.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Familie Bauer. Vater Ernst stirbt 2018. Er hinterlässt seiner Frau Hilde die Eigentumswohnung.Hilde lebt dort. Sieben Ja...
21/08/2026

Familie Bauer. Vater Ernst stirbt 2018. Er hinterlässt seiner Frau Hilde die Eigentumswohnung.

Hilde lebt dort. Sieben Jahre lang.

2025 stirbt Hilde. Sie hinterlässt die Wohnung ihren drei Kindern, zu je einem Drittel.

Was klingt wie ein normaler Erbfall, wird zur Belastungsprobe.

Denn: Zwei der drei Kinder wollen die Wohnung verkaufen.
Das dritte Kind, Sohn Andreas, will sie behalten. Er ist daran emotional gebunden. Er war es, der Hilde gepflegt hatte.

Drei Erben. Drei Meinungen. Erbengemeinschaft.

Dann stellt sich heraus: Die Wohnung wurde zwar im Erbschein von 2018 erfasst, aber nie im Grundbuch auf Hilde umgeschrieben.

Ernst steht noch im Grundbuch.

Was das bedeutet:
Vor dem Verkauf muss zunächst das Grundbuch berichtigt werden, auf Hilde.
Dann auf die Erben.

Zwei Grundbuchberichtigungen. Zwei Erbscheine (einer für Ernst, einer für Hilde). Kosten: ca. 4.200 €.

Drei Monate Verzögerung. Der Käufer springt ab.

Was man hätte tun sollen:
Nach jedem Erbfall: Grundbuch sofort berichtigen lassen.
Das kostet innerhalb von zwei Jahren nach Erbfall keine Gebühren.
Danach: volle Grundbuchgebühren.

Hilde hätte 2018 das Grundbuch kostenlos berichtigen lassen können.
Sie hat es nicht getan. Sieben Jahre später zahlen die Kinder.

Haben Sie nach einem Erbfall eine Immobilie geerbt und das Grundbuch noch nicht berichtigen lassen?
Die kostenlose Frist läuft: 2 Jahre nach Erbfall.

(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)

Adresse

Laneg-Hop-Str. 158
Hanover
30539

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Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
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