03/09/2026
Familie Neumann. Mutter stirbt 2020. Hinterlässt drei Kinder und ein altes Haus auf dem Land.
Das Haus: sanierungsbedürftig. Lage: ländlich. Wert laut Gutachten: 95.000 €.
Keines der drei Kinder will es. Zu weit weg. Zu viel Aufwand.
Sie einigen sich: Das Haus wird verkauft. Sofort.
Aber: Einer der drei Brüder, Markus, ist schwer erreichbar. Er lebt im Ausland.
Die Unterschriften für den Verkauf ziehen sich hin.
2022: Noch kein Verkauf. Markus antwortet sporadisch.
2023: Der Bebauungsplan der Gemeinde ändert sich. Das Grundstück wird als Bauland ausgewiesen.
Neues Gutachten: 380.000 €.
Plötzlich wollen alle drei Geschwister das Haus. Oder zumindest den besten Anteil daraus.
Markus, der bisher kaum reagiert hatte, meldet sich nun täglich.
Was jetzt entsteht: Ein Streit über Strategie, Verkaufszeitpunkt, Käuferauswahl und Preisvorstellung.
Drei Jahre nach dem Tod der Mutter ist das Haus immer noch nicht verkauft.
Was die Mutter hätte regeln können:
→ Testamentsvollstrecker mit Verkaufsbefugnis und Frist
→ Regelung: Verkauf innerhalb von 12 Monaten, Mehrheitsentscheidung reicht aus
→ Oder: Haus direkt an ein Kind mit Ausgleichszahlungen
Kein Erblasser kann die Zukunft vorhersehen. Aber Spielregeln kann man setzen.
Haben Sie Immobilien im Nachlass, die mehrere Erben gemeinsam bekommen werden? Spielregeln für den Umgang damit gehören ins Testament.
(Fiktiver Fall - Namen und Details geändert - Kein Einzelfallbezug)