Rechtsanwalt Sven Diel Erbrecht & Nachfolgeplanung

Rechtsanwalt Sven Diel Erbrecht & Nachfolgeplanung Rechtsanwalt für Erbrecht und Insolvenzverwalter.

Ich helfe bei Vermögensnachfolge, Testamenten, Pflichtteilsfragen und der Vermeidung von Streit in Familien und Unternehmen.

11/06/2026

Das Berliner Testament als Problem für die ganze Familie

Freiberufler haben ein besonderes Problem im Erbrecht.Ihr wichtigstes Vermögen ist nicht vererbbar.Ein Arzt stirbt. Was ...
11/06/2026

Freiberufler haben ein besonderes Problem im Erbrecht.

Ihr wichtigstes Vermögen ist nicht vererbbar.

Ein Arzt stirbt. Was ist sein größtes Asset? Die Praxis, der Patientenstamm, die Kassenzulassung.
Ein Steuerberater stirbt. Größtes Asset? Die Mandate, das Vertrauen der Mandanten.

Das Problem: Diese Werte sind an die Person gebunden. Sie sterben mit ihr.

Was erben die Erben tatsächlich?
→ Inventar und Einrichtung
→ Forderungen aus laufenden Aufträgen
→ Ggf. den Praxiswert, aber nur wenn er kurzfristig veräußert werden kann
→ Laufende Verbindlichkeiten (Miete, Leasing, Personal)

Was kann passieren?
→ Die Erben übernehmen Mietvertrag und Personalkosten, aber ohne Einnahmen
→ Der Praxiswert verfällt, wenn kein Nachfolger schnell gefunden wird
→ Kassenzulassung: bei Tod erlischt sie - Ausschreibungspflicht, Wartezeit

Was sollte ein Freiberufler regeln?
→ Praxisübernahmevertrag mit Nachfolger vereinbaren, schon zu Lebzeiten
→ Kooperationspartner oder Angestellten als Vertretung und Nachfolge aufbauen
→ Im Testament regeln, wer die Praxis abwickelt oder verkauft
→ Liquiditätsreserve oder Berufsunfähigkeitsversicherung für die Übergangszeit

Ihr Lebenswerk verdient einen Plan.
Keinen Paragrafen.

Haben Sie als Freiberufler geregelt, was mit Ihrer Praxis oder Ihren Mandaten passiert, wenn Sie ausfallen?

Nicht jeder Nachlass ist ein Geschenk.Manchmal ist er eine Belastung. Schulden, offene Darlehen, Bürgschaften, Steuernac...
10/06/2026

Nicht jeder Nachlass ist ein Geschenk.

Manchmal ist er eine Belastung. Schulden, offene Darlehen, Bürgschaften, Steuernachzahlungen.

Was tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?

Option 1: Ausschlagen (innerhalb von 6 Wochen)
Kein Erbe. Keine Schulden. Kein Zugriff auf positives Vermögen.

Option 2: Nachlassverwaltung beantragen
Das Nachlassgericht bestellt einen Nachlassverwalter. Der Erbe haftet dann nur mit dem Nachlass, nicht mit seinem eigenen Vermögen. Funktioniert auch nach Ablauf der Ausschlagungsfrist.

Option 3: Nachlassinsolvenz beantragen
Wenn der Nachlass insolvent ist, mehr Schulden als Vermögen, kann Nachlassinsolvenz beantragt werden. Die Gläubiger werden quotal befriedigt. Der Erbe persönlich bleibt außen vor.

Was viele nicht wissen:
Der Antrag auf Nachlassverwaltung oder -insolvenz muss gestellt werden, bevor der Erbe Nachlassgegenstände verbraucht oder verteilt. Wer das Konto des Verstorbenen für Beerdigungskosten nutzt, handelt als Erbe und riskiert seine Haftungsbeschränkung.

Die wichtigste Botschaft:
Wer nicht weiß, ob der Nachlass werthaltig ist, sollte nicht einfach handeln.
Zuerst prüfen. Dann entscheiden.

Haben Sie einen Erbfall vor sich, bei dem Sie nicht sicher sind, ob Vermögen oder Schulden überwiegen? Das sollte man schnell klären.

Die Frist ist eindeutig: 6 Wochen.Ab Kenntnis des Erbfalls und des Berufungsgrundes.Wer in dieser Zeit nicht ausschlägt,...
09/06/2026

Die Frist ist eindeutig: 6 Wochen.
Ab Kenntnis des Erbfalls und des Berufungsgrundes.

Wer in dieser Zeit nicht ausschlägt, hat die Erbschaft angenommen. Automatisch, ohne Unterschrift, ohne Erklärung.

Das klingt hart. Ist es auch.

Warum verpassen Menschen die Frist?

→ Sie wissen nicht, dass eine Frist existiert
→ Sie denken, sie haben noch Zeit zum Nachdenken
→ Sie sind mit der Trauer beschäftigt
→ Sie kennen den Nachlasswert noch nicht und warten auf mehr Informationen

Was passiert, wenn die Frist verpasst wurde?

Die Erbschaft gilt als angenommen. Auch mit Schulden.

Gibt es noch einen Ausweg?
In engen Ausnahmefällen: ja.

→ Anfechtung der Annahme wegen Irrtums
→ Z. B.: Der Erbe wusste nicht, dass erhebliche Schulden vorhanden waren
→ Die Anfechtungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Irrtumsgrundes

Aber: Die Hürden sind hoch. Gerichte sind streng. Wer die Anfechtung versucht, braucht gute Argumente.

Was sollte man sofort tun, wenn ein Erbfall eintritt?
→ Sofort prüfen: Was ist im Nachlass, Aktiva und Passiva?
→ Bei Unsicherheit: Rechtsberatung innerhalb der ersten 2 Wochen
→ Die 6 Wochen reichen, aber nur wenn man sie nutzt.

Sind Sie gerade Erbe und unsicher, ob Sie annehmen oder ausschlagen sollen? Die Frist läuft, auch wenn Sie noch zweifeln.

„Mein Vater hat mir das Haus übertragen. Er hat ein Wohnrecht."Klingt klar. Ist es nicht, wenn man die Feinheiten nicht ...
08/06/2026

„Mein Vater hat mir das Haus übertragen. Er hat ein Wohnrecht."

Klingt klar. Ist es nicht, wenn man die Feinheiten nicht kennt.

Wohnrecht und Nießbrauch werden im Alltag oft verwechselt. Rechtlich sind sie grundverschieden.

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB):
→ Nur persönliche Nutzung der Wohnung oder des Hauses
→ Nicht übertragbar, nicht vererbbar
→ Keine Vermietung möglich
→ Steuerlicher Wert: niedriger als Nießbrauch

Der Nießbrauch (§ 1030 BGB):
→ Vollständige wirtschaftliche Nutzung, auch Vermietung und Einnahmen
→ Nicht übertragbar, aber wirtschaftlich wertvoller
→ Steuerlicher Wert: höher, da mehr Rechte eingeschlossen
→ Relevanz für Sozialhilfe: Nießbrauch kann als Einkommen angerechnet werden

Warum das wichtig ist:

1. Steuerplanung: Nießbrauch senkt den Schenkungswert stärker, spart mehr Steuer.

2. Sozialleistungen: Wer ins Pflegeheim muss und Sozialhilfe beantragt, riskiert, dass der Nießbrauch als Einkommen angerechnet wird. Das Wohnrecht ist da günstiger.

3. Pflichtteilsrelevanz: Beide starten die 10-Jahres-Frist nicht, aber steuerlich und sozialrechtlich gibt es Unterschiede.

Die richtige Wahl hängt vom Einzelfall ab.

Welches Recht wurde vereinbart und war das eine bewusste Entscheidung oder hat es der Notar so vorgeschlagen?

Einer der häufigsten Konflikte in der Patchwork-Familie:Der Vater verschenkt zu Lebzeiten erhebliches Vermögen an seine ...
05/06/2026

Einer der häufigsten Konflikte in der Patchwork-Familie:

Der Vater verschenkt zu Lebzeiten erhebliches Vermögen an seine neue Partnerin.
Die Kinder aus erster Ehe wissen davon oder erfahren es erst nach dem Tod.

Was passiert erbrechtlich?

Schritt 1: Der Vater stirbt
Die Kinder fordern ihren Pflichtteil. Basis: der Nachlass.

Schritt 2: Der Nachlass ist klein
Das große Vermögen wurde bereits verschenkt.

Schritt 3: Pflichtteilsergänzungsanspruch
Die Kinder berechnen den Pflichtteil auf Basis des Nachlasses plus der Schenkungen der letzten 10 Jahre, auch an die neue Partnerin.

Ergebnis: Die neue Partnerin haftet persönlich für die Pflichtteilsergänzungsansprüche der Kinder – mit dem, was sie geschenkt bekommen hat.

Das ist keine Theorie. Das passiert regelmäßig.

Was der Vater hätte tun können:
→ Frühzeitige Übertragungen, damit die 10-Jahres-Frist rechtzeitig abläuft
→ Pflichtteilsverzichtsverträge mit den Kindern
→ Testament, das Liquidität für entstehende Ansprüche einplant
→ Rechtsberatung vor jeder größeren Schenkung an die neue Partnerin

Haben Sie in den letzten 10 Jahren größere Schenkungen gemacht und wissen Ihre Erben von den erbrechtlichen Konsequenzen?

Ich treffe regelmäßig Unternehmer ohne Testament.Kluge, erfolgreiche Menschen. Gut organisiert, doch nur im Beruf.Aber p...
04/06/2026

Ich treffe regelmäßig Unternehmer ohne Testament.
Kluge, erfolgreiche Menschen. Gut organisiert, doch nur im Beruf.

Aber privat: nichts geregelt.

Was passiert, wenn ein Unternehmer stirbt, ohne Testament?

Schritt 1: Die gesetzliche Erbfolge greift
Ehegatte und Kinder werden gemeinsam Erben. Alle gleichzeitig. Alle gleichberechtigt.

Schritt 2: Die Erbengemeinschaft wird Gesellschafter
Wenn der Verstorbene GmbH-Gesellschafter war, treten Ehefrau und drei Kinder gemeinsam in seine Gesellschafterstellung ein, sofern der Gesellschaftsvertrag das nicht ausschließt.

Schritt 3: Die Handlungsunfähigkeit beginnt
Vier Personen müssen sich bei jeder Entscheidung einigen. Die Frau will weiterführen. Kind 1 will verkaufen. Kind 2 will Ausschüttung. Kind 3 meldet sich nicht zurück.

Schritt 4: Das Tagesgeschäft leidet
Verträge können nicht unterzeichnet werden. Bankkonten sind eingefroren. Mitarbeiter verlieren Vertrauen. Kunden suchen Alternativen.

Das ist kein Worst Case. Das ist der Normalfall ohne Planung.

Was es gebraucht hätte:
→ Testament mit klarer Nachfolgeregelung
→ Gesellschaftsvertrag mit Einziehungs- oder Fortsetzungsklausel
→ Vorsorgevollmacht für die Übergangszeit
→ Abgestimmte Lebensversicherung für Liquidität

Was würde mit Ihrem Unternehmen passieren, wenn Sie morgen ausfallen, dauerhaft?

Mehr Menschen als je zuvor haben Vermögen im Ausland.Eine Ferienwohnung in Spanien. Ein Depot in der Schweiz. Ein Bankko...
03/06/2026

Mehr Menschen als je zuvor haben Vermögen im Ausland.
Eine Ferienwohnung in Spanien. Ein Depot in der Schweiz. Ein Bankkonto in Österreich.

Was viele nicht wissen: Im Erbfall gelten möglicherweise andere Regeln.

Die EU-Erbrechtsverordnung (seit 2015):
Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Das klingt einfach. Hat aber Tücken:
→ Wer überwiegend in Spanien lebte und in Deutschland starb, deutsches oder spanisches Recht?
→ Was gilt für die Ferienwohnung in Italien, wenn der Erblasser in Deutschland wohnte?

Die gute Nachricht:
Innerhalb der EU kann man per Testament das Recht des eigenen Heimatlandes wählen. Eine einfache Klausel im Testament reicht.

Was ist mit Drittstaaten?
Schweiz, USA, UK – die EU-Verordnung gilt dort nicht. Es gelten jeweils nationale Kollisionsregeln. Doppelbesteuerung ist möglich.

Was sollte man tun?
→ Im Testament ausdrücklich deutsches Recht wählen (Rechtswahlklausel)
→ Auslandsvermögen im Testament explizit erwähnen
→ Für Immobilien im Ausland: lokalen Rechtsanwalt einschalten
→ Europäisches Nachlasszeugnis beantragen – erleichtert die Abwicklung in EU-Staaten

Wer Auslandsvermögen hat und kein international abgestimmtes Testament, schenkt seinen Erben ein bürokratisches Labyrinth.

Haben Sie Vermögen im Ausland und ist Ihr Testament darauf abgestimmt?

Eine der häufigsten Fragen bei der vorweggenommenen Erbfolge:„Ich möchte das Haus meiner Tochter übertragen, aber ich wi...
02/06/2026

Eine der häufigsten Fragen bei der vorweggenommenen Erbfolge:

„Ich möchte das Haus meiner Tochter übertragen, aber ich will weiter darin wohnen."

Die Antwort: Ja. Das geht. Mit einem Nießbrauchvorbehalt.

Was ist Nießbrauch?
Das Recht, ein fremdes Grundstück vollumfänglich zu nutzen und die Früchte daraus zu ziehen, also z. B. zu vermieten und die Miete einzubehalten. Stärker als ein bloßes Wohnrecht.

Was ist der Unterschied zum Wohnrecht?
→ Wohnrecht: Nur persönliche Nutzung, kein Vermieten
→ Nießbrauch: Volle Nutzung inkl. Vermietung und Mieteinnahmen

Steuerlicher Vorteil:
Der Nießbrauchvorbehalt reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich – weil der übertragene Wert um den kapitalisierten Nießbrauchswert gemindert wird. Das spart Schenkungsteuer.

Der erbrechtliche Nachteil- und das ist entscheidend:
Mit Nießbrauchvorbehalt beginnt die 10-Jahres-Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht zu laufen. Das Haus bleibt pflichtteilsrelevant, solange der Nießbrauch besteht.

Die Abwägung:
Steuerliche Ersparnis jetzt, vs. Pflichtteilsrisiko später.

Wer beide Ziele erreichen will, Steuern sparen und Pflichtteilsrisiko minimieren, braucht eine individuelle Lösung.
Die gibt es. Aber sie erfordert Planung.
Nießbrauch oder Wohnrecht, die Entscheidung hat weitreichende Folgen. Haben Sie die Konsequenzen für beide Varianten durchgerechnet?

Das Haus gehört allen. Aber nicht alle wollen dasselbe.Einer will verkaufen. Einer will es behalten. Einer meldet sich g...
01/06/2026

Das Haus gehört allen. Aber nicht alle wollen dasselbe.

Einer will verkaufen. Einer will es behalten. Einer meldet sich gar nicht.

Willkommen in einer der häufigsten Konfliktsituationen im deutschen Erbrecht: der Erbengemeinschaft mit Immobilie.

Was gilt rechtlich?
→ Kein Miterbe kann allein verkaufen
→ Kein Miterbe kann allein vermieten
→ Kein Miterbe kann allein renovieren, außer zur Erhaltung
→ Alle wesentlichen Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit

Was sind die Optionen, wenn keine Einigung möglich ist?

Option 1: Auseinandersetzungsklage
Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft. Kann Jahre dauern.

Option 2: Teilungsversteigerung
Jeder Miterbe kann beim Amtsgericht die Versteigerung beantragen.
Ergebnis: Das Haus wird öffentlich versteigert, oft weit unter Marktwert.
Kein Miterbe will das. Aber die Drohung damit erzwingt oft Einigungen.

Option 3: Auskauf
Ein Miterbe kauft die anderen aus. Funktioniert wenn der Wille und die Liquidität da sind.

Was der Erblasser hätte tun können:
→ Im Testament Teilungsanordnungen treffen
→ Testamentsvollstrecker einsetzen
→ Das Haus vorab auf eine Person übertragen mit Ausgleichszahlungen an die anderen

Gibt es in Ihrer Familie eine Immobilie, die mehrere Erben haben werden? Das ist planbar, aber nur vorher.

Adresse

Laneg-Hop-Str. 158
Hanover
30539

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 14:00

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