21/05/2026
Das häusliche Arbeitszimmer für Ärzte und Zahnärzte
- So können Sie steuerlich profitieren
Für die steuerliche Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind in Abhängigkeit des Einzelfalls verschiedene Möglichkeiten zu prüfen. Welcher Weg im Einzelfall für Sie in Betracht kommt, entscheidet sich dabei zum großen Teil an der Frage nach dem Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit.
Für die überwiegende Mehrzahl an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, dürfte der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit jedoch nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern in der Praxis liegen.
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