20/10/2025
Wir empfehlen:
Warten Sie nicht, bis Sie vom ersten Schneefall überrascht werden, sondern steigen Sie frühzeitig auf Winterreifen um – am besten jetzt. Bitte denken Sie an die "O-bis-O-Regel“: Von Oktober bis Ostern sollten Winterreifen aufgezogen sein.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben – und das aus gutem Grund. Tests haben gezeigt, dass man mit Sommerreifen bei einer Vollbremsung aus 50 Stundenkilometern auf schneeglatter Fahrbahn nach 43 Metern zum Stehen kommt, mit Winterreifen bereits nach 35 Metern. Dieser kürzere Bremsweg kann unter Umständen lebensrettend sein.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog -Tatbestandsnr. 102706- droht bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro (+ Gebühren & Auslagen).
Wenn es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, werden sogar 80 Euro (+ Gebühren & Auslagen) fällig - im Falle eines Verkehrsunfalls sogar 120 Euro (+ Gebühren & Auslagen).
Auch gegen den Halter eines solchen Fahrzeugs kann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro (+ Gebühren & Auslagen) verhängt werden, selbst wenn dieser nicht am Steuer sitzt.
Allzeit gute Fahrt!
P.s.: Allwetterreifen gehen natürlich auch :)