Rechtsanwalt Isik

Rechtsanwalt Isik Nützliche und paragrafenfreie Infos + Tipps zum Straf-, Verkehrs- und Arbeitsrecht! Kurz, knapp und prägnant! Mehr Infos über mich auf meiner Homepage.

eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur sieht anders aus…die Neue Presse berichtet von unserem Verfahren:
27/07/2021

eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur sieht anders aus…die Neue Presse berichtet von unserem Verfahren:

Aufgrund des Umzuges der Kanzlei sowie der damit verbundenen vielen organisatorischen Angelegenheiten + der Vielzahl par...
26/06/2021

Aufgrund des Umzuges der Kanzlei sowie der damit verbundenen vielen organisatorischen Angelegenheiten + der Vielzahl parallel laufender Gerichtstermine war es zuletzt ruhig hier bei meinem Account. Aber es geht wieder los! 🚀

Wünsche allen ein schönes Wochenende! ☀️



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Taxifahrer angegriffen! – NebenklageAm 25. Oktober vergangenen Jahres ist Taxifahrer Opfer eines Raubüberfalles geworden...
16/02/2021

Taxifahrer angegriffen! – Nebenklage

Am 25. Oktober vergangenen Jahres ist Taxifahrer Opfer eines Raubüberfalles geworden: In sein Taxi stiegen drei Mädchen ein, die den Fahrer laut Anklage niederstechen, aus dem Wagen werfen und schließlich dessen Geld einstecken wollten. Und tatsächlich setzte die Teenie-Gruppe ihren Plan um: Eine von ihnen stach mehrmals mit einem Keramikmesser den Fahrer ein.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover vertrete ich das Opfer als Nebenklagevertreter. Doch was genau ist eine Nebenklage und worauf muss man achten? Diese Fragen beantworte ich kurz und knapp als Nebenklagevertreter bzw. Opfer-Anwalt in Hannover in diesem Beitrag.

Nebenklage – was ist das?

Die Nebenklage ermöglicht dem Opfer einer Straftat eine aktive Teilnahme am Strafverfahren und vor allem in der Hauptverhandlung vor Gericht. Da es regelmäßig besonders intensiv von der Tat betroffen ist, kann es auf diese Weise neben der Staatsanwaltschaft auf die Bestrafung des Angeklagten einwirken.

Warum hat der Nebenkläger eine besondere Stellung?

Tritt das Opfer einer Straftat als Nebenkläger auf, so ist es mit besonderen Verfahrensrechten ausgestattet und kann das Verfahrensergebnis maßgeblich beeinflussen. So kann der Nebenkläger beispielsweise durch Abgabe von Erklärungen und Fragen an der Verhandlung aktiv teilnehmen und durch die Stellung von Beweis- und Befangenheitsanträgen auf eine sachgerechte Ausübung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinwirken. Das Gericht ist nämlich verpflichtet, allen erkennbaren und sinnvollen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts nachzugehen. Darüber hinaus kann der Nebenkläger Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen stellen sowie Rügerechte ausüben. Er kann auch in einem Schlussvortrag plädieren und auf den Schlussvortrag des Angeklagten erwidern. In gewissen Grenzen kann der Nebenkläger schließlich auch eigene Rechtsmittel einlegen.

Brauche ich als Nebenkläger einen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich ist es dem Nebenkläger selbst überlassen, ob er einen Rechtsanwalt für die Interessenwahrnehmung heranzieht oder nicht. Zu beachten ist aber, dass er die Akteneinsicht nur über einen Rechtsanwalt ausüben kann. Um alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, kann und sollte sich der Nebenkläger daher durch einen Rechtsanwalt unterstützen lassen.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover beantworte ich Ihnen ihre Fragen rund um das Thema der Nebenklage und erörtere mit Ihnen im Falle einer Beauftragung selbstverständlich im Vorfeld die Kostenfrage umfassend. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover liegt mir eine effektive und konsequente Vertretung am Herzen.

Die Täterinnen sind keine 18 Jahre alt. Sie wollten Geld und hatten ein Messer dabei, zwangen den Iraner zum Stoppen.

Beim Autofahren eine Gesichtsmaske tragen – erlaubt?Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften ist das ...
11/05/2020

Beim Autofahren eine Gesichtsmaske tragen – erlaubt?

Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften ist das Tragen eines Mundschutzes nunmehr bundesweit eine Pflicht. Doch dürfen Gesichtsmasken überhaupt auch beim Autofahren getragen werden? Worauf gilt es zu achten?

Die Antwort darauf gibt es von mir als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Hannover kurz und knapp in diesem Beitrag.

Was sagt das Gesetz? – Rechtsanwalt Hannover Verkehrsrecht Strafrecht

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es unter § 23 Abs. 4 S. 1: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Eine Ausnahme gilt dabei nur für das Tragen eines Schutzhelmes, bei Krafträdern oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.

In allen anderen Fällen bedeutet dies also, dass Sie als Autofahrer darauf achten müssen, dass Ihre persönlichen Gesichtszüge im Wesentlichen nach wie vor sichtbar sind. Dies dürfte bei handelsüblichen Masken grundsätzlich kein Problem darstellen, da diese regelmäßig nur die Mund- und Nasenpartie des Gesichtes bedecken.

Anders könnte dies aber im Falle von selbstgemachten Masken sein. Bei diesen könnte die Gefahr bestehen, dass sie zu viel verdecken – und Sie als Autofahrer nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar sind. Ob Ihre persönlichen Gesichtszüge im Wesentlichen noch wahrnehmbar sind oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung und steht Letzen Endes im Ermessen des Polizeibeamten.

Außerdem: Beachten Sie als Brillenträger, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Ihr Mundschutz darf auf keinen Fall Ihre Sicht beeinträchtigen!

Warum ist dies so?

Der Grund für diese Regelung ist relativ simpel: Ist Ihr Gesicht beim Autofahren verdeckt, so können Sie im Falle einer Ordnungswidrigkeit wie z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Straftat im Straßenverkehr deutlich schlechter identifiziert werden.

Anhörungsbogen erhalten – was tun?

Sollten Sie einen entsprechenden Anhörungsbogen erhalten haben, so können Sie sich – bestenfalls noch vor dem Ausfüllen – jederzeit bei mir melden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sich als Betroffener durch Ihre Aussagen nicht unbewusst selbst belasten. Unüberlegte Angaben können sich nämlich für eine effektive Verteidigung im weiteren Verfahrensverlauf nachteilig auswirken und oftmals nicht mehr rückgängig gemacht werden!

Ob ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 StVO geahndet werden kann oder nicht, hängt immer von der individuellen Fallkonstellation ab! Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht habe ich fundierte Kenntnisse im Bußgeldverfahren und kann Ihre Situation aufgrund meiner besonderen Praxiserfahrung ehrlich einschätzen. Meine Mandanten vertrete ich dabei als Rechtsanwalt in Hannover bundesweit.

Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Isik

https://www.rechtsanwalt-in-hannover.de/autofahren-gesichtsmaske-erlaubt/

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Beim Autofahren eine Gesichtsmaske tragen – erlaubt? Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften ist das Tragen eines Mundschutzes nunmehr bundesweit eine Pflicht. Doch dürfen Gesichtsmasken überhaupt auch beim Autofahren getragen werden? Worauf gilt es zu achten? Die Antwort d...

Missbrauch von KurzarbeitergeldDie gegenwärtige Corona-Krise stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue Herausforderun...
30/04/2020

Missbrauch von Kurzarbeitergeld

Die gegenwärtige Corona-Krise stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Durch das reformierte Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen gerettet und Arbeitnehmer vor der Kündigung geschützt werden.

Die Kehrseite der Medaille sind steigende Missbrauchsfälle, dessen strafrechtliche Risiken oftmals unterschätzt werden. Die Missbrauchsvarianten im Hinblick auf das Kurzarbeitergeld sind dabei – so habe ich es als Strafverteidiger Hannover erfahren – vielfältig.

Daher zeige ich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover in diesem Kurzbeitrag auf, welche rechtlichen Konsequenzen für Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle des Missbrauchs von Kurzarbeitergeld drohen.

Wann mache ich mich als Arbeitgeber strafbar?

Bei der Antragstellung auf Zahlung von Kurzarbeitergeld müssen Sie als Arbeitgeber darlegen, dass erhebliche Arbeitsausfälle vorliegen. Wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitspensum dennoch in vollem Umfang ableistet, als von Ihnen angegeben, so liegt darin eine Täuschung über das Vorliegen erheblicher Arbeitsausfälle vor. Aufgrund dieser Täuschung wird die Agentur für Arbeit veranlasst, das Kurzarbeitergeld auszuzahlen, auf welches dann kein Anspruch besteht und es entsteht ihr ein Schaden in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Durch diesen Vorgang verwirklichen Sie den Tatbestand des Betrugs bzw. je nach Ausgestaltung des Subventionsbetrugs.

Daneben können Sie sich als Unternehmer oder Geschäftsführer wegen Nötigung strafbar machen, wenn Sie ihre Angestellten unter Druck setzen, bei angemeldeter Kurzarbeit weiterhin im normalen Umfang weiterzuarbeiten.

Wann mache ich mich als Arbeitnehmer strafbar?

Als Arbeitnehmer können Sie sich in der genannten Situation wegen Beihilfe strafbar machen. Dabei kann es schon ausreichen, wenn Sie als Mitarbeiter zur Mehrarbeit auch nur zustimmen, während Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet hat.

Trotz Kurzarbeit Arbeitszeit in vollem Umfang ableisten?

Wenn Sie als Arbeitnehmer trotz angemeldeter Kurzarbeit in vollem Umfang weiterarbeiten sollen, dann haben Sie zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber in einem offenen Gespräch auf die Strafbarkeit von Mehrarbeit während angemeldeter Kurzarbeit hinzuweisen. Vor allem gilt es jedoch zu versuchen, eine eigene Strafbarkeit aus dem Weg zu räumen. Dazu konsultieren Sie am besten einen Rechtsanwalt Strafrecht in Hannover bzw. in Ihrer Nähe!

Fazit – Rechtsanwalt Strafrecht Hannover

Sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich in Hinblick auf die missbräuchliche Ausnutzung des Kurzarbeitergeldes der möglichen strafrechtlichen Folgen bewusst sein. Dabei sollte das Entdeckungsrisiko nicht unterschätzt werden. Denn spätestens nach dem Ende der Corona-Krise ist damit zu rechnen, dass die Angaben seitens der Arbeitsagentur auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Im Falle einer Verurteilung wegen (Subventions-)betrugs droht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht in Hannover berate und vertrete ich meine Mandanten bundesweit.

Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht in Hannover – Isik

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Missbrauch Kurzarbeitergeld – Rechtsanwalt Hannover Die gegenwärtige Corona-Krise stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Durch das reformierte Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen gerettet und Arbeitnehmer vor der Kündigung geschützt werden. Die Kehrseite der Medaille si...

Online-ScammingDie Schattenseiten des Internets bringen jeden Tag neue Betrugsmaschen hervor, worunter sich aktuell insb...
28/04/2020

Online-Scamming

Die Schattenseiten des Internets bringen jeden Tag neue Betrugsmaschen hervor, worunter sich aktuell insbesondere das sog. Online-Scamming großer Beliebtheit erfreut. Dahinter verbergen sich verschiedene Formen des Vorschussbetrugs, die von Fake-Profilen im Internet bis hin zu leeren Erbschaftsversprechen per E-Mail reichen.

Welche Erscheinungsformen des Online-Scammings besonders häufig vorkommen, welcher Straftatbestand dabei erfüllt wird und wie man sich davor am besten schützen kann, beantworte ich als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover in diesem Ratgeber.

Welche Formen von Online-Scamming gibt es und wie funktionieren diese?

Die Erscheinungsformen des Online-Scammings sind vielseitig, obgleich das Ziel der Betrüger dahinter mehr oder weniger immer dasselbe ist: Das Opfer soll per Überweisung um sein Erspartes gebracht werden.

Die wohl am häufigsten vorkommende Form des Online-Scammings stellt dabei das sog. „Romance-Scamming“ da. Hierbei werden dem Opfer gerade auf Online-Dating-Portalen, aber auch auf anderen sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram Liebesbekundungen und Zuneigung vorgegaukelt. Da es am Anfang nie um Geld geht, weckt der Scammer nach und nach das Vertrauen seines Opfers, bis er plötzlich von großen Problemen erzählt. Aufgrund der vermeintlichen Notsituation bittet er sein beeindrucktes Opfer schließlich um die Überweisung einer bestimmten Geldsumme. Und da bereits viele Betroffene zu diesem Zeitpunkt schon vom Scammer emotional abhängig sind, tappen sie in die Falle und sind Opfer des „Romance-Scamming“ geworden.

Welche Strafe droht?

Das Online-Scamming erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Betruges nach § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB). Denn oftmals verlangt der Täter vom Opfer Geld und verspricht diesem dann eine Gegenleistung oder eine Rückzahlung. Da beide Versprechungen nicht eingehalten werden, handelt es sich im Endeffekt um einen klassischen Eingehungsbetrug, der mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Weil das Online-Scamming häufig von abgesprochenen Gruppen betrieben wird, handelt es sich in vielen Fällen um gewerbsmäßigen Bandenbetrug, der nach § 263 Abs. 5 StGB sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden kann.

Wie kann man sich vor Online- Scamming schützen?

Das Wichtigste von mir als Rechtsanwalt Strafrecht Hannover vorangestellt: Überweisen Sie niemals Geld an Unbekannte, denen sie nicht davor persönlich begegnet sind, egal wie seriös oder sympathisch sie Ihnen erscheinen mögen! Im Internet sollten Sie grundsätzlich gegenüber anderen Nutzern stehts vorsichtig sein und von vornherein auf merkwürdig erscheinende Nachrichten oder E-Mails nicht eingehen. Was Online-Dating-Portale oder Immobilienplattformen betrifft, so empfehle ich als Rechtsanwalt Hannover, erstmal ein persönliches Treffen zu vereinbaren. Lässt der Kontakt kurzerhand nach, so spricht einiges dafür, dass ein Betrüger am Werk war!

Was kann ich als Betroffener tun?

Sollten Sie bereits Opfer von Online-Scamming geworden sein, so empfehle ich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover, zunächst alle Beweise zu sichern: Löschen Sie keinesfalls den bisherigen Chatverlauf oder E-Mail-Verkehr. Ansonsten gehen eventuell wichtige Hinweise und Informationen verloren, die sich für die Polizei bei ihren Ermittlungen als nützlich erweisen könnten. Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Strafanzeige. Bestenfalls kontaktieren Sie dabei einen Fachanwalt für Strafrecht, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht!

Für weitere Fragen ihrerseits rund um das Thema des Online-Scammings stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in Hannover jederzeit zur Verfügung. Meine Mandanten vertrete ich als spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover bundesweit.

Ihr Strafverteidiger Hannover – Isik

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Online-Scamming – Strafverteidiger Hannover Die Schattenseiten des Internets bringen jeden Tag neue Betrugsmaschen hervor, worunter sich aktuell insbesondere das sog. Online-Scamming großer Beliebtheit erfreut. Dahinter verbergen sich verschiedene Formen des Vorschussbetrugs, die von Fake-Profile...

Coronavirus: Wann darf der Staat Grundrechte einschränken?Aufgrund der vielseitigen Kontaktbeschränkungen im Rahmen der ...
25/04/2020

Coronavirus: Wann darf der Staat Grundrechte einschränken?

Aufgrund der vielseitigen Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie spüren viele erstmals, wie intensiv staatliche Maßnahmen in die persönliche Lebensgestaltung eingreifen können. Daher werden auch die Stimmen laut, die die Verhältnismäßigkeit der verschiedenen staatlichen Maßnahmen ernsthaft anzweifeln.
Aus gegebenem Anlass kläre ich deshalb als Rechtsanwalt in Hannover in diesem Ratgeber kurz und knapp auf, wann der Staat die Grundrechte der Bürger einschränken kann – und wann nicht.

Was sind Grundrechte überhaupt?

Das Grundgesetz (GG) enthält zahlreiche Menschen- und Bürgerrechte, zu deren Einhaltung der Staat verpflichtet ist. Davon gelten die Grundrechte in ihrer wichtigsten Funktion als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie schützen ihn vor jedem staatlichen Handeln, das ihm ein geschütztes Verhalten ganz oder zumindest teilweise unmöglich macht.

Wann darf der Staat Grundrechte einschränken?

Eine grenzenlose Gewährung von Freiheiten ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat diese Grenzen willkürlich setzen und die Grundrechte ohne Weiteres beschneiden kann. Vielmehr können die Grundrechte, nur wenn es das Grundgesetz ausdrücklich erwähnt, durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Ein Gesetz in diesem Sinne ist jedes Parlamentsgesetz, also vor allem ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Dazu zählt beispielsweise das Infektionsschutzgesetz, auf das die aktuellen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gestützt werden.

Kann der Staat „einfach so“ Grundrechte einschränken?

Selbstverständlich darf der Staat nicht einfach so durch Gesetz oder Rechtsverordnung Grundrechte einschränken. Ansonsten stünde Missbrauch an der Tagesordnung. Für jede Grundrechtseinschränkung gelten daher jeweils auch wieder Einschränkungen. Juristen bezeichnen diese als „Schranken“.

Die wichtigste Schranke ist die Verhältnismäßigkeit. Dahinter verbirgt sich, dass ein staatlicher Eingriff nicht weiter gehen darf, als er zur Erreichung eines zulässigen Zwecks geeignet, erforderlich und zumutbar ist.

Um einen zulässigen Zweck handelt es sich, wenn das mit der Einschränkung verfolgte Ziel mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geeignet ist der staatliche Eingriff, wenn die Erreichung eben dieses zulässigen Zwecks zumindest gefördert werden kann. Gibt es keine weniger einschneidende Maßnahme, mit dem sich das Ziel mindestens genauso gut erreichen lässt, dann ist er auch erforderlich. Und die Zumutbarkeit ist dann erfüllt, wenn unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen die Vorteile des Eingriffs nicht außer Verhältnis zu den Nachteilen stehen.

Sind diese Kriterien erfüllt, spricht man von einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zwar ein Grundrechtseingriff, aber keine Grundrechtsverletzung vorliegt.

Was tun, wenn ich in meinen Grundrechten verletzt worden bin?

Wer eine Grundrechtseinschränkung als ungerecht empfindet, kann Verfassungsbeschwerde erheben. Sie ermöglicht dem Bürger, seine grundrechtlich garantierten Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Allerdings ist die Verfassungsbeschwerde an besondere Zulässigkeitsanforderungen geknüpft. So muss der Bürger zur Beschwerde berechtigt und befugt sein, einen tauglichen Beschwerdegegenstand darlegen können und die Verfassungsbeschwerde form- und fristgerecht erheben, nachdem er den Rechtsweg erschöpft hat.

Bei Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit den Kontaktbeschränkungen dürften die Gefahren für Leib und Leben regelmäßig schwerer wiegen als die Einschränkung der persönlichen Freiheit. So entschied kürzlich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen eines Eilantrages, bei dem sich ein Mann aus Bayern gegen die dortigen Kontaktbeschränkungen gewehrt hat.

Dennoch sollte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nicht von vornherein ausgeklammert werden. Das wird z.B. besonders am Beispiel des Einsatzes einer Drohne zur Kontrolle des Kontaktverbots durch die Polizei in Frankfurt am Main deutlich. Und teilweise sind auch einige Verbote wieder korrigiert worden, wie beispielweise das zunächst untersagte Sonnenbaden in Hessen oder der Empfang der eigenen Eltern in der Wohnung in Niedersachsen.

Daher stehe ich Ihnen für weitere Fragen als Rechtsanwalt für Strafrecht Hannover jederzeit zur Verfügung. Als Rechtsanwalt in Hannover berate und vertrete ich meine Mandanten bundesweit.

Ihr Strafverteidiger Hannover – Isik

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Coronavirus: Wann darf der Staat Grundrechte einschränken? Aufgrund der vielseitigen Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie spüren viele erstmals, wie intensiv staatliche Maßnahmen in die persönliche Lebensgestaltung eingreifen können. Daher werden auch die Stimmen laut, die die V...

Coronavirus – Abmahnung wegen AbstandsunterschreitungBedingt durch die Corona-Pandemie kam es in den vergangenen Wochen ...
17/04/2020

Coronavirus – Abmahnung wegen Abstandsunterschreitung

Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es in den vergangenen Wochen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus. Dazu wurden Bürger angehalten, Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Kontaktverbote sollen dazu beitragen die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. In der Öffentlichkeit sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen verboten und es gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Fraglich erscheint jedoch, inwieweit diese Beschlüsse auch am Arbeitsplatz einzuhalten sind und ob Arbeitnehmern bei einer Missachtung rechtliche Konsequenzen drohen und es zu Abmahnungen kommen kann. Als Rechtsanwalt in Hannover für Arbeitsrecht habe bearbeite ich derzeit ein Mandat, bei welchem ein Arbeitnehmer den „Hygieneabstand“ von 1,5 Metern nicht eingehalten hat und daher vom Arbeitgeber abgemahnt wurde.

Was ist eine Abmahnung?

Durch eine Abmahnung wird im Arbeitsrecht ein pflichtwidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers beanstandet. Arbeitnehmer sollen dadurch auf etwaiges Fehlverhalten hingewiesen werden und gleichzeitig auch über negative Folgen im Falle einer Wiederholung in Kenntnis gesetzt werden.

Ist eine Abmahnung auch mündlich möglich?

Grundsätzlich sind auch mündliche Abmahnungen möglich. Jedoch führt dies in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten, wenn Streit um den genauen Inhalt der Abmahnung besteht. Arbeitnehmer werden daher in der Regel immer schriftlich abmahnen.

Wann darf der Arbeitgeber abmahnen?

Zu Abmahnungen kommt es für gewöhnlich bei arbeitsvertraglichen Verstößen. Es werden allerdings nur Verhaltensweisen abgemahnt, die dem jeweiligen Arbeitnehmer auch zuzurechnen sind. Fehlzeiten, die infolge einer Krankheit entstanden sind, können demnach nicht abgemahnt werden. Auch muss tatsächlich ein, zumindest nicht unerheblicher Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover erlebe ich immer wieder, dass eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung überhaupt nicht vorliegt bzw. Meist vorgeschoben ist, um unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden.

Abmahnung wegen Unterschreitung des Mindestabstands möglich?

Kommt es zu pflichtwidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, dürfen Arbeitgeber natürlich auch abmahnen. Die derzeitige Ausnahmesituation ändert jedoch nichts daran, dass sich Arbeitgeber an arbeitsrechtliche Bestimmungen zu halten haben.

Die Einhaltung der Vorgaben von Bund und Ländern hinsichtlich der Corona-Maßnahmen und dem damit einhergehenden Mindestabstand, gehören sicherlich nicht zu den arbeitsvertraglichen Pflichten. Nichts desto trotz haben Arbeitgeber auf die behördlichen Vorgaben zu reagieren, um ihre Beschäftigten zu schützen. Es obliegt dabei grundsätzlich dem Arbeitgeber, wie und in welchem Umfang er die bestehenden Auflagen am Arbeitsplatz umsetzt und dies mit den Mitarbeitern kommuniziert.

Die Berufsgenossenschaften sehen derzeit insbesondere bei Großraumbüros eine Gefahr und empfehlen weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter soll durch organisatorische Maßnahmen gesichert werden. Hierzu können beispielsweise Büros umgestalten werden, Arbeitsplätze verschoben und gewisse Regeln hinsichtlich dem Aufsuchen von Pausenräumen aufgestellt werden.

Eine Abmahnung erscheint demnach für Fälle, in denen sich ein Arbeitnehmer trotz einer positiven Corona-Diagnose in das Büro begibt möglich. Fraglich ist jedoch, ob auch bei Missachtung des Abstandsgebot des Arbeitgebers eine Abmahnung gerechtfertigt ist.

Das Abstandsgebot stellt eine Maßnahme zum Schutz der Gesundheit dar und kann bei Verstößen zu einem Bußgeld führen. Dies gilt in erster Linie für öffentliche Orte, innerhalb eines Unternehmens haben Arbeitgeber sich allerdings an den Verfügungen zu orientieren. Eine eins zu eins Umsetzung ist dabei natürlich nicht immer möglich. Vielmehr haben Arbeitgeber die Gegebenheiten im Betrieb zu beachten und anhand dieser geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz der Mitarbeiter sind dabei grundsätzlich als dringliche Empfehlungen zu betrachten. Denn insbesondere in einem Büro wird es nicht immer möglich sein einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dieser sollte aber nach Möglichkeit gewahrt werden, sei es zu Kollegen oder aber dem Chef.

In Unternehmen sollten genaue Regelungen getroffen und die einzelnen Maßnahmen konkretisiert werden, um Klarheit bei Arbeitnehmern zu schaffen. Denn nur dann können die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen umfassend umgesetzt werden. Auch sollte beachtet werden, dass Unterschreitungen der Abstandsregelungen des Arbeitgebers verschiedene Gründe haben können. Grund hierfür können sowohl sozialethische als auch physikalischen Gegebenheiten sein. So lässt sich der Mindestabstand allein schon aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht immer einhalten.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass solange keine vorsätzliche Unterschreitung der Abstandsregelung gegeben ist, eine Abmahnung unwirksam ist. Pauschal lässt sich hierzu jedoch nur schwer eine Aussage treffen, entscheidend ist immer der Einzelfall und die vorliegenden Begleitumstände.

Abmahnung erhalten - was tun?

Niemals sollte vorschnell und unüberlegt auf eine Abmahnung reagiert werden. Sollte der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt sein, ist auch hier Vorsicht geboten. Diese sollte nicht einfach unterschrieben und dem Arbeitgeber ausgehändigt werden. Vielmehr sollte sich juristischer Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht gesucht werden.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, o die Abmahnung des Arbeitgebers berechtigt ist und wie gegen eine solche am besten vorgegangen werden kann. Insbesondere bei Corona-Abmahnungen, sollten Betroffene eine Abmahnung nicht einfach hinnehmen, sondern sich gegen diese zur Wehr setzen.

Fazit vom Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hannover

Es erscheint mehr als fraglich, ob eine Unterschreitung des Mindestabstands im Betrieb, eine Abmahnung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Entscheidend ist dabei natürlich stets der Einzelfall, denn nur so lässt sich eine zuverlässige, rechtliche Einordnung vollziehen. Als Rechtsanwalt in Hannover für Arbeitsrecht überprüfe ich regelmäßig Abmahnungen und klage auf Entfernung vor dem Arbeitsgericht.

Als Rechtsanwalt in Hannover für Arbeitsrecht in Hannover kann ich aber auch sagen, dass dass Arbeitgeber derzeit die besonderen Schutzmaßnahmen zu beachten und entsprechende Maßnahmen zu treffen haben. Bleiben diese aus, kann es zu Lasten des Arbeitgebers zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass Arbeitgeber über das Ziel hinausschießen und unberechtigte Abmahnungen aussprechen. Schlussendlich bleibt aber abzuwarten, inwieweit die Rechtsprechung auf Corona und die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Arbeitsplatz umgehen wird.

Ihr Rechtsanwalt Hannover Arbeitsrecht – Isik

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Coronavirus – Abmahnung wegen Abstandsunterschreitung Bedingt durch die Corona-Pandemie kam es in den vergangenen Wochen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus. Dazu wurden Bürger angehalten, Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Kontaktverbote sollen dazu beitragen d...

Coronavirus – Strafbefehl erhalten – was tun?Angesichts der aktuellen Corona-Krise sieht sich die Gesellschaft mit zahlr...
12/04/2020

Coronavirus – Strafbefehl erhalten – was tun?

Angesichts der aktuellen Corona-Krise sieht sich die Gesellschaft mit zahlreichen Einschränkungen und Änderungen konfrontiert. Gerade im Hinblick auf die Strafjustiz wird durch die Medien der Eindruck erweckt, dass auch sie zurzeit nur „im Sparbetrieb“ weiterläuft. Diese Annahme ist jedoch keineswegs zutreffend: Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover mache ich die Erfahrung, dass meine Mandanten derweil vermehrt Strafbefehle zugestellt bekommen. Daher gibt es von mir im Folgenden kurz und knapp die wichtigsten Fakten zum Thema Strafbefehl.

Was ist überhaupt ein Strafbefehl?

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, welches eine Straffestsetzung ohne eine mündliche Hauptverhandlung ermöglicht. Neben der Bewältigung leichter Kriminalität dient es vor allem der Entlastung der Gerichte. Der Grund, weshalb gerade viele Anklageschriten in Strafbefehle umgewandelt werden, liegt im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie darin, dass die Strafjustiz weiterlaufen muss, gleichzeitig aber alle Verfahrensbeteiligten bestmöglich geschützt werden müssen.

Wie läuft das Strafbefehlverfahren ab?

Soweit ein hinreichender Tatverdacht im Hinblick auf leichte Kriminalität besteht, kann die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen. Als Rechtsfolge kann z.B. die Verhängung einer Geldstrafe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis festgesetzt werden. Bestehen aus der Sicht des Richters keine Bedenken, auf eine Hauptverhandlung zu verzichten und stimmt er der rechtlichen Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu, so wird der Strafbefehl erlassen.

Was heißt „leichte Kriminalität“?

Ein Strafbefehl kann nur bei einem Vergehen erlassen werden, welches strikt von einem Verbrechen zu unterscheiden ist. Ein Vergehen liegt vor, wenn der Strafrahmen eines Tatbestandes unter einem Jahr liegt. Ist der Strafrahmen eines Tatbestandes über einem Jahr, so ist von einem Verbrechen die Rede. In diesen Fällen findet das Strafbefehlsverfahren keine Anwendung, so dass es immer zu einer Hauptverhandlung kommt. Typische Anwendungsfälle des Strafbefehlsverfahrens sind damit Verkehrsdelikte wie Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gilt ein Strafbefehl also wie ein „echtes“ Gerichtsurteil?

Ab Zustellung des Strafbefehls beginnt eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer der Angeschuldigte Einspruch erheben kann. Der Einspruch führt dann zu einer Hauptverhandlung, sofern er form- und fristgerecht eingelegt worden ist. Lässt der Angeschuldigte die Frist verstreichen, so erwächst der Strafbefehl mit seinen Rechtsfolgen für den Betroffenen in Rechtskraft. Dann steht der praktisch einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Strafbefehl erhalten – was tun?

Sollte gegen Sie ein Strafbefehl erlassen worden sein, so empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Als Strafverteidiger in Hannover beantworte ich gerne Ihre Fragen rund um das Thema Strafbefehl und berate Sie darüber, ob Sie in ihrem Verfahren Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen sollten oder nicht. Auch in Zeiten der Corona-Krise haben Sie als Betroffener das Recht auf bestmögliche Verteidigung!

Rechsanwalt in Hannover für Strafrecht– Isik

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Coronavirus-Bußgeldkatalog? Angesichts der aktuellen Corona-Krise sieht sich die Gesellschaft mit zahlreichen Einschränkungen und Änderungen konfrontiert. Gerade im Hinblick auf die Strafjustiz wird durch die Medien der Eindruck erweckt, dass auch sie zurzeit nur „im Sparbetrieb“ weiterläuft...

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