02/09/2026
Die Erbschaftsteuer wird gelegentlich provokant als „Dummensteuer“ bezeichnet.
Diese Bezeichnung ist rechtlich natürlich kein Fachbegriff. Sie beschreibt jedoch einen wichtigen Gedanken: Wer sich frühzeitig mit der Vermögensnachfolge beschäftigt, besitzt häufig mehr Gestaltungsmöglichkeiten als jemand, der erst im Erbfall tätig wird.
Kinder können gegenüber jedem Elternteil einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen. Mehrere Schenkungen derselben Person werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Freibetrag grundsätzlich erneut zur Verfügung stehen.
Gerade bei umfangreichem Immobilienvermögen kann es daher sinnvoll sein, nicht das gesamte Vermögen in einem einzigen Schritt zu übertragen.
Eine frühzeitige Planung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass keine Steuer anfällt.
Zu berücksichtigen sind unter anderem der Wert des Vermögens, frühere Schenkungen, bestehende Belastungen und die familiäre Situation.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wer das Vermögen erhalten soll, sondern auch, in welchen Schritten die Übertragung erfolgen kann.
Allgemeine rechtliche und steuerliche Information. Eine Beratung im Einzelfall wird hierdurch nicht ersetzt.