Rosentreter & Partner

Rosentreter & Partner Rechtsanwälte und Notare in Hannover. Ihr Ansprechpartner für das Immobilienrecht. Für weitere In

Wir sind Ihr zuverlässiger und starker Partner bei der Lösung Ihrer Rechtsprobleme. Wir werden Sie außergerichtlich und gerichtlich mit großem Engagement und Zielstrebigkeit vertreten. Eine unserer Stärken ist die Teamarbeit und die Erarbeitung von Lösungen auch außerhalb juristisch ausgetretener Pfade. Unser Anspruch ist es, Ihre Ziele auf kurzem und direktem Weg zu erreichen. Dies gelingt, indem

wir Streitigkeiten überwinden und Prozesse vermeiden. Entgegengesetzte Rechtsinteressen verstehen wir nicht als Kriegserklärung. Wir stellen uns der Herausforderung, unter Einbeziehung aller Beteiligten, mit juristischer Phantasie kreative Lösungen zu entwickeln. Tragfähige Konzepte für Gegenwart und Zukunft haben den Vorrang vor streitiger Vergangenheitsbewältigung. Wenn gerichtliche Verfahren dennoch unvermeidbar sind, bringen wir unsere gesamte Prozesserfahrung ein - mit Erfolg, wie unsere Erfolgsstatistik zeigt. Die von Rechtsanwalt und Notar Alfred Rosentreter 1983 gegründete Kanzlei ist mit einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten mit einem Team spezialisierter Mitarbeiter fachlich und organisatorisch qualifiziert, um eine Vielzahl von Mandaten verschiedener Rechtsgebiete bedienen zu können. Rechtsfälle sind so vielfältig wie das Leben und berühren oft mehrere Rechtsgebiete zugleich. Die singuläre Perspektive eines Spezialisten wird dem häufig nicht gerecht. Um die speziellen Kenntnisse und den Erfahrungsschatz aus allen beteiligten Rechtsgebieten einzubringen, bearbeiten wir fachübergreifende Mandate im Team. Wir verfügen über wirtschaftliches Verständnis und unternehmerisches Denken und kooperieren mit Ihrem steuerlichen Berater. So werden wir den individuellen Wünschen und Zielen unserer Mandanten und den komplexen Anforderungen jedes einzelnen Mandats gerecht. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir neue Ideen und Lösungsstrategien. Zu unserer Mandantschaft gehören mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Einzelpersonen. Einer Vielzahl unserer Mandanten sind wir seit Jahren und Jahrzehnten beratend und begleitend verbunden.

29/02/2024

SIE HABEN LUST AUF JURA, WOLLEN ABER EINE AUSBILDUNG MACHEN?
Als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m|w|d) begleiten Sie bei uns spannende Fälle im Zivilrecht, insbesondere im Notariat. Während der Ausbildung durchlaufen Sie beispielsweise das Notariat, die Zwangsvollstreckung und das Mahnwesen. Bei guter Leistung haben Sie die Möglichkeit die 3-jährige Ausbildung auf 2,5 Jahre zu verkürzen.
Neugierig? Bewerben Sie sich jetzt.
IHRE AUFGABEN:
• Unterstützung der Anwälte und Notare bei ihrer Arbeit
• Führen von Akten, Registern sowie Fristen- und Wiedervorlagekalendern
• Verfassen von Schriftstücken zu Rechtsstreitigkeiten und Beratungsmandaten
• Durchführen von Inkasso- und Vollstreckungsmaßnahmen
• Entwerfen und Abwickeln von Urkunden, Vollmachten, eidesstattlichen Versicherungen und Verträgen
• Berechnen von Gebühren und Erstellen von Honorarrechnungen
SIE BRINGEN MIT:
• Interesse an juristischen Fragestellungen
• Freude am Umgang mit Menschen
• Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
• Grundkenntnisse Office-Anwendungen
UNSER ANGEBOT:
• Ein tolles Team mit netten Kollege
• Individuelle Förderung
• Eine engmaschige Ausbildung
• Gute Vergütung
• Fast 40 Jahre Ausbildungserfahrung
Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Ihren letzten Zeugnissen gerne per E-Mail an [email protected]. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

29/02/2024

Wir, die Rechtsanwälte und Notare Rosentreter & Partner, suchen aktuell zur Verstärkung
+ unseres Empfangs
+ unseres Notarbüros
jeweils engagierte und qualifizierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d).

Ihr Profil:
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d);
vorzugsweise ANNOTEXT und MS Office Kenntnisse;
strukturierte und selbstständige Arbeitsweise, Organisationstalent, Kommunikationsstärke und ausgeprägte Teamfähigkeit

Wir bieten Ihnen:
eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit;
einen unbefristeten Arbeitsvertrag;
überdurchschnittliche Bezahlung;
flexible Arbeitszeiten
auch Teilzeit ist möglich;
flache Hierarchien und Förderung der beruflichen Entwicklung;
wertschätzendes Umfeld und ausgezeichnetes Betriebsklima
gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel
eine Mitgliedschaft bei Hansefit

Wenn Sie Freude am eigenständigen Arbeiten in einem Team haben, freuen wir uns sehr über Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected].
Datenschutz und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich.

Bewerben Sie sich bitte auch, wenn Sie nur in Teilzeit arbeiten wollen oder wenn Sie nur über geringe Erfahrung verfügen. Im Team entwickeln wir uns gemeinsam weiter.

06/12/2021

SIE HABEN LUST AUF JURA, ABER KEINEN BOCK AUF STUDIUM ?
Dann kommen Sie zu uns in die Kanzlei in Hannover.
Als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m|w|d) begleiten Sie bei uns spannende Fälle im Zivilrecht, insbesondere im Notariat. Während der Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Stationen, beispielsweise das Notariat, die Zwangsvollstreckung, das Mahnwesen, sowie unterschiedliche Rechtsgebiete unserer Kanzlei. Bei guter Leistung haben Sie die Möglichkeit die 3-jährige Ausbildung auf 2,5 Jahre zu verkürzen.
Neugierig? Bewerben Sie sich jetzt.
IHRE AUFGABEN:
• Unterstützung der Anwälte und Notare bei ihrer Arbeit
• Führen von Akten, Registern sowie Fristen- und Wiedervorlagekalendern
• Verfassen von Schriftstücken zu Rechtsstreitigkeiten und Beratungsmandaten
• Durchführen von Inkasso- und Vollstreckungsmaßnahmen
• Entwerfen und Abwickeln von Urkunden, Vollmachten, eidesstattlichen Versicherungen und Verträgen
• Berechnen von Gebühren und Erstellen von Honorarrechnungen
SIE BRINGEN MIT:
• Interesse an juristischen Fragestellungen
• Freude am Umgang mit Menschen
• Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
• Grundkenntnisse Office-Anwendungen
UNSER ANGEBOT:
• Ein modernes Büro
• Ein tolles Team mit netten Kollegen
• Individuelle Förderung
• Eine engmaschige Ausbildung
• Gute Vergütung
• Fast 40 Jahre Ausbildungserfahrung
• gute Übernahmechancen
Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Ihren letzten Zeugnissen gerne per E-Mail an [email protected]. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

06/12/2021

SIE HABEN LUST AUF JURA, WOLLEN ABER EINE AUSBILDUNG MACHEN?

Als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m|w|d) begleiten Sie bei uns spannende Fälle im Zivilrecht, insbesondere im Notariat. Während der Ausbildung durchlaufen Sie beispielsweise das Notariat, die Zwangsvollstreckung und das Mahnwesen. Bei guter Leistung haben Sie die Möglichkeit die 3-jährige Ausbildung auf 2,5 Jahre zu verkürzen.

Neugierig? Bewerben Sie sich jetzt.

IHRE AUFGABEN:
• Unterstützung der Anwälte und Notare bei ihrer Arbeit
• Führen von Akten, Registern sowie Fristen- und Wiedervorlagekalendern
• Verfassen von Schriftstücken zu Rechtsstreitigkeiten und Beratungsmandaten
• Durchführen von Inkasso- und Vollstreckungsmaßnahmen
• Entwerfen und Abwickeln von Urkunden, Vollmachten, eidesstattlichen Versicherungen und Verträgen
• Berechnen von Gebühren und Erstellen von Honorarrechnungen

SIE BRINGEN MIT:
• Interesse an juristischen Fragestellungen
• Freude am Umgang mit Menschen
• Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
• Grundkenntnisse Office-Anwendungen

UNSER ANGEBOT:
• Ein tolles Team mit netten Kollege
• Individuelle Förderung
• Eine engmaschige Ausbildung
• Gute Vergütung
• Fast 40 Jahre Ausbildungserfahrung

Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Ihren letzten Zeugnissen gerne per E-Mail an [email protected]. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

13/04/2021

Wir wollen Sie informieren, dass wir unsere Schutzmaßnahmen erweitert haben. Alle Mitarbeiter und Kollegen unserer Kanzlei testen sich jeden Arbeitstag vor Arbeitsantritt mit einem Covid- Schnelltest.

06/11/2020

Wir haben unser Hygienekonzept angesichts der aktuellen Situation vor einiger Zeit weiter ausgebaut.
Hierüber wollen wir Sie heute informieren.

Ihre Sicherheit und Gesundheit ist uns wichtig, ebenso wie die unserer Mitarbeiter und Kollegen.
Wie bisher müssen alle Besucher unserer Kanzleiräume eine Mund-Nase- Bedeckung tragen. Auch wir tragen in den Räumen Mund-Nase- Bedeckung.
Bei Betreten unserer Kanzlei werden Sie von unseren Mitarbeitern gebeten Ihre Hände zu waschen und zu desinfizieren.
Solange die Witterung es irgendwie zulässt werden die Besprechungsräume dauerhaft während der Termine gelüftet. Unsere Besprechungsräume bieten ausreichend Platz, um genügend Abstand zwischen den Beteiligten zu wahren. Darüberhinaus haben wir für unsere Kanzleiräume Luftfilteranlagen mit Hepa-13- Filtern angeschafft, die die Raumluft konstant filtern und reinigen.
Sie dürfen während der Termine Ihre Mund-Nase- Bedeckung weiter tragen. Lediglich zu Beginn des Termins müssen wir Sie bitten die Bedeckung kurzfristig abzunehmen, um Ihre Identität festzustellen.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

15/06/2020

Eine Vermieterin hatte den Verdacht, dass ihr Mieter die gemietete Wohnung unerlaubt untervermietet. Sie kündigte die Mietverträge. Die Mieter wiesen den Vorwurf der unerlaubten Untervermietung als unbegründet zurück. Nach Ablauf der Räumungsfrist erhob die Vermieterin Klage vor dem Amtsgericht...

Unser Kollege Alexander Granaß hält heute Abend das Webinar zu diesem spannenden Thema.
06/05/2020

Unser Kollege Alexander Granaß hält heute Abend das Webinar zu diesem spannenden Thema.

In diesem Webinar klären wir die Grundlagen der Betriebskostenabrechnung und helfen Ihnen dabei, rechtssichere Abrechnungen zu erstellen.Das Webinar richtet sich primär an Eigentümer vermieteter Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

06/05/2020

Sehr geehrte Mandanten, wir sind für Sie trotz COVID-19 unverändert erreichbar und tätig. Alle Beurkundungen finden in einem unserer großen Besprechungsräume statt, so dass für einen ausreichenden Sicherheitsabstand gesorgt ist. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügun...

29/01/2020

Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

Quelle: Pressemitteilung BGH vom 24.01.202

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung entstehen kann. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB bestehen.

Sachverhalt:

Die Kläger sind Eigentümer dreier nebeneinander an einer öffentlichen Straße liegender Grundstücke, die mit drei aneinandergrenzenden Häusern bebaut sind. Im rückwärtigen Teil dieser Grundstücke befinden sich Garagen, die baurechtlich nicht genehmigt sind. Die Beklagte ist Eigentümerin von Grundstücken, auf denen sich ein Weg befindet, über den die Kläger die Garagen und die rückwärtigen Bereiche ihrer vorne über die Straße erschlossenen Grundstücke erreichen. Eine Nutzung des Weges wurde seit Jahrzehnten durch frühere Eigentümer der Grundstücke und nach dem Eigentumsübergang auf die Beklagte durch diese selbst geduldet. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 erklärte die Beklagte gegenüber den Klägern die "Kündigung des Leihvertrages über das vor über 30 Jahren bestellte, schuldrechtliche Wegerecht". Sie kündigte an, den Weg zu sperren und begann mit dem Bau einer Toranlage. Die Kläger, die sich auf ein zu ihren Gunsten bestehendes Wegerecht, hilfsweise auf ein Notwegrecht berufen, verlangen von der Beklagten, die Sperrung des Weges zu unterlassen.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Beklagte verpflichtet, es zu unterlassen, die Kläger an der Nutzung des Weges zu hindern, insbesondere durch das Anbringen eines Tores mit Schließanlage. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und dies damit begründet, dass die Kläger aufgrund eines zu ihren Gunsten bestehenden Gewohnheitsrechts zur Nutzung des Zuwegs zum rückwärtigen Bereich ihrer Grundstücke berechtigt seien.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Die Kläger können sich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen. Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird. Als ungeschriebenes Recht enthält es eine generell-abstrakte Regelung; diese muss über den Einzelfall hinausweisen. Zwar muss Gewohnheitsrecht kein "Jedermann-Recht" sein. In dem Unterfall der sog. Observanz, bei der es sich um ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht handelt, kann dieses auch im Verhältnis einer begrenzten Zahl von Eigentümern und Pächtern zueinander entstehen, etwa nur für eine Gemeinde oder die Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die ungeschriebene Rechtsnorm, die die Beteiligten als verbindlich anerkennen, alle Rechtsverhältnisse einer bestimmten Art beherrscht. Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn. In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen, nicht aber durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung unter Grundstücksnachbarn.

Das Oberlandesgericht wird zu prüfen haben, ob den Klägern gemäß § 917 Abs. 1 BGB ein Notwegrecht zusteht. Dies wäre der Fall, wenn die ordnungsmäßige Benutzung ihrer Grundstücke eine Zufahrt über die Grundstücke der Beklagten erforderlich machte. Soweit die Grundstücke nur zu Wohnzwecken genutzt werden, wird ein Notwegrecht allerdings schon deshalb ausscheiden, weil die im hinteren Bereich der Grundstücke der Kläger befindlichen Garagen baurechtlich nicht genehmigt und mangels Erschließung auch nicht genehmigungsfähig sind. Soweit die Grundstücke gewerblich genutzt werden, kommt ein Notwegrecht hingegen grundsätzlich in Betracht, da bei einem Gewerbegrundstück etwa Be- und Entladevorgänge sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem verbindungslosen Grundstücksteil für die ordnungsmäßige Benutzung erforderlich sein und damit für diesen Teil eine Zufahrt erforderlich machen können.

Mehrere Mandanten berichteten uns von erhaltenen Emails, in denen Unternehmer unter Hinweis auf einen angeblichen Versto...
22/01/2020

Mehrere Mandanten berichteten uns von erhaltenen Emails, in denen Unternehmer unter Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz zur Eintragung in ein „Transparenzregister“ aufgefordert werden. Die Emails werden unter der Absender-Adresse [email protected] vorgeblich im Auftrag eines „Organisation Transparenzregister e.V.“ verschickt.
Mehrere Verbraucherschutzorganisationen und auch der Bundesanzeiger Verlag warnen bereits im Internet vor diesen E-Mails. Das Bundesministerium der Finanzen spricht sogar ausdrücklich von betrügerischen E-Mails und Betrüger*innen.

In der E-Mail wird auf die Website www.TransparenzregisterDeutschland.de verlinkt. Dort kann kostenpflichtig eine Eintragung bestellt werden.
Tatsächlich wird unter www.transparenzregister.de das offizielle Transparenzregister geführt. Dieses wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH betrieben. Die Eintragung und die Registrierung auf der offiziellen Plattform sind kostenlos. Hierauf weist die Bundesanzeiger Verlag GmbH ausdrücklich hin.
Nach allem ist davon auszugehen, dass es sich bei den vorgenannten Emails um zumindest unseriöses Geschäftsgebaren handelt. Wir raten dringend davon ab, auf diese E-Mail überhaupt zu reagieren.

Die Organisation Transparenzregister e.V. i.G. übermittelt alle erforderlichen Daten zur Weiterverarbeitung, damit die vom Gesetzgeber verlangten Daten unverzüglich bearbeitet und nach Einstellung zur Ansicht frei gegeben werden

Adresse

Schiffgraben 11
Hanover
30159

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+49511280880

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Wir sind Ihr zuverlässiger und starker Partner bei der Lösung Ihrer Rechtsprobleme. Wir werden Sie außergerichtlich und gerichtlich mit großem Engagement und Zielstrebigkeit vertreten. Eine unserer Stärken ist die Teamarbeit und die Erarbeitung von Lösungen auch außerhalb juristisch ausgetretener Pfade. Unser Anspruch ist es, Ihre Ziele auf kurzem und direktem Weg zu erreichen. Dies gelingt, indem wir Streitigkeiten überwinden und Prozesse vermeiden. Entgegengesetzte Rechtsinteressen verstehen wir nicht als Kriegserklärung. Wir stellen uns der Herausforderung, unter Einbeziehung aller Beteiligten, mit juristischer Phantasie kreative Lösungen zu entwickeln. Tragfähige Konzepte für Gegenwart und Zukunft haben den Vorrang vor streitiger Vergangenheitsbewältigung. Wenn gerichtliche Verfahren dennoch unvermeidbar sind, bringen wir unsere gesamte Prozesserfahrung ein - mit Erfolg, wie unsere Erfolgsstatistik zeigt. Die von Rechtsanwalt und Notar Alfred Rosentreter 1983 gegründete Kanzlei ist mit einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten mit einem Team spezialisierter Mitarbeiter fachlich und organisatorisch qualifiziert, um eine Vielzahl von Mandaten verschiedener Rechtsgebiete bedienen zu können. Rechtsfälle sind so vielfältig wie das Leben und berühren oft mehrere Rechtsgebiete zugleich. Die singuläre Perspektive eines Spezialisten wird dem häufig nicht gerecht. Um die speziellen Kenntnisse und den Erfahrungsschatz aus allen beteiligten Rechtsgebieten einzubringen, bearbeiten wir fachübergreifende Mandate im Team. Wir verfügen über wirtschaftliches Verständnis und unternehmerisches Denken und kooperieren mit Ihrem steuerlichen Berater. So werden wir den individuellen Wünschen und Zielen unserer Mandanten und den komplexen Anforderungen jedes einzelnen Mandats gerecht. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir neue Ideen und Lösungsstrategien. Zu unserer Mandantschaft gehören mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Einzelpersonen. Einer Vielzahl unserer Mandanten sind wir seit Jahren und Jahrzehnten beratend und begleitend verbunden.