Becker-Baurecht

Becker-Baurecht Die Kanzlei Becker bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Bereich Baurecht, Architektenrecht und Für nähere Informationen besuchen Sie gerne unsere Homepage.

Willkommen auf der Facebook-Seite der Kanzlei: Becker-Baurecht! Sie bauen ein Haus? Übernehmen Sarnierungsarbeiten eines Hauses? Dann sind Sie genau richtig bei uns.
- Wir beraten Bauunternehmer, Bauherren, Architekten, Immobilieneigentümer und Immobilienvertreter bezüglich allen juristischen Themen
- Wir beantworten Ihre Fragen zum Vertragsrecht, Mängelhaftungsrecht und stehen Ihnen u.a. bei der

Durchsetzung von Werklohnforderunen bei
- Wir beraten Bauunternehmen zur rechtlichen Optimierung der Baustellen- und Verwaltungsabläufe
- und vieles mehr!

11/04/2018

Verzögerungskosten erkennen und geltend machen!

Angebot erstellt, Leistungen wie immer knapp kalkuliert, Zuschlag erhalten, Baustellenart eingetaktet. Bis hierhin entspricht alles dem üblichen Ablauf einer Auftragsausführung. Das Chaos beginnt spätestens dann, wenn die eingeplante Auftragsausführung sich beispielsweise kurzfristig verzögert. Solche Verzögerungen oder Baustellenunterbrechungen können zu betrieblichen Mehrkosten führen. Lesen Sie mehr dazu, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Entschädigungsanspruch gegen den Auftraggeber geltend machen können!

http://www.kb-recht.de/fachartikel/

Heute war das Fernsehteam vom NDR zu Besuch in der Kanzlei für ein Interview. Gerne gewähren wir euch einen kleinen Einb...
09/04/2018

Heute war das Fernsehteam vom NDR zu Besuch in der Kanzlei für ein Interview. Gerne gewähren wir euch einen kleinen Einblick in den heutigen Tag. Informationen zur Ausstrahlung der Sendung erfolgen selbstverständlich auf unserer Facebook Seite. Bleibt auf dem Laufenden und habt einen schönen Tag 😉
NDR Niedersachsen
NDR.de

Update! Folgende Seminare werden u.a. bald stattfinden:Quelle: MEG Maler-Einkauf West eG
05/01/2018

Update! Folgende Seminare werden u.a. bald stattfinden:

Quelle: MEG Maler-Einkauf West eG

Die Kanzlei Becker-Baurecht wünscht allen ein frohes neues Jahr und freut sich über die Verkündung einer neuen Homepage!...
03/01/2018

Die Kanzlei Becker-Baurecht wünscht allen ein frohes neues Jahr und freut sich über die Verkündung einer neuen Homepage!

Wie sicherlich viele mitbekommen haben, hat der Gesetzgeber vor allem im Bereich des Bau- und Werkvertragsrecht einige gesetzliche Änderungen vorgenommen, die ab dem 01.01.2018 in Kraft getreten sind. Mein Team und ich haben die wichtigsten Änderungen in der unten genannten Homepage zusammengefasst.

Keine Vergütung ohne Vereinbarung!Ohne eine Stundenlohnvereinbarung erhält der Auftragnehmer keine Vergütung für erbrach...
25/07/2017

Keine Vergütung ohne Vereinbarung!

Ohne eine Stundenlohnvereinbarung erhält der Auftragnehmer keine Vergütung für erbrachte Verlegearbeiten, selbst dann, wenn die Bauleitung zur Anordnung von Stundenlohnarbeiten

bevollmächtigt war. Voraussetzung ist immer ein Vertrag, der zwischen dem Auftraggeber und dem Verlegebetrieb abgeschlossen werden muss.

http://www.kb-recht.de/fachartikel/
Quelle:FussbodenTechnik

Unsere Kanzlei in Hannover versorgt Sie mit Fachartikeln von Andreas Becker, die In Fachzeitschriften oder im Internet erschienen sind.

25/07/2017

Liebe Facebook Community,
über unsere Tätigkeiten in der Kanzlei würden wir gerne einen kurzen Überblick verschaffen.
Wir bieten für Unternehmen sowohl mit eigener als auch keiner eigenen Rechtsabteilung verschiedene Angebote an.
- Dauerhafte Übernahme der Aufgaben einer eigenen nichtvorhandenen Rechtsabteilung
- Unterstützung Ihrer Rechtsabteilung in Spezialfragen und Entlastung von Arbeitsspitzen
Eine eigene Rechtsabteilung ist meist für kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich nicht tragbar beziehungsweise rentabel. Konfrontationen mit diversen Rechtsfragen betreffen jedoch jedes Unternehmen, egal ob klein oder groß.
Die genaue Kenntnis der Rechtslage ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden
Unternehmens unabdingbar. Nur wer seine Rechte kennt, hat auch die Chance, seine Rechte
erfolgreich zu nutzen.

„Zahlen Sie kein Geld, wenn sie rechtlich nicht müssen aber verzichten Sie auch nicht auf Geld, wenn es Ihnen zusteht.“

Damit auch Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung ihren Geschäftsbetrieb auf ein rechtlich
tragfähiges Fundament aufbauen können, gibt Ihnen die Kanzlei Becker Baurecht mit der flexiblen Rechtsabteilung ein effektives und kostengünstiges Werkzeug an die Hand, um eigene Ansprüche schnell durchsetzen und unbegründete Ansprüche Dritter abwehren zu können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Informieren Sie sich über unsere Angebotspakete auf der Homepage unter folgendem Link: www.becker-baurecht.de oder auch gerne direkt telefonisch unter der Rufnummer: 0511-1231370.

18/07/2017

Bauvertragsklausel: „Technisch notwendige Änderungen“ kann für Ärger sorgen!

Sie tragen sich mit dem Gedanken ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen/bauen? Nach der Suche des richtigen Objektes kommt der erste große Schritt, der Kauf- / Bauvertrag. Ein solcher Kauf- / Kaufvertrag wird in der Regel notariell beurkundet. Viele Käufer/Bauwillige gehen davon aus, dass bei einem notariellen Vertrag schon alles in Ordnung ist. Allerdings beurkundet der Notar lediglich den Vertrag, er prüft den Vertrag nicht dahingehen, dass er fair für beide Seiten ist. Selbst gesetzeswidrige Vereinbarungen stehen oft in notariellen Kaufverträgen.

So hatte eine unserer Mandantinnen in ihrem Bauvertrag die Klausel:

„Der Verkäufer hat die Leistung nach den Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei unter Beachtung der DIN-Normen zu erbringen. Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund von behördlichen Auflagen erfolgen, technisch oder wirtschaftlich notwendig sind und dem Käufer zumutbar sind“.

Unsere Mandanten hatten eine Wohnung unterhalb eines Penthouses erworben. Die Käufer des Penthouses hat dieses in einem erheblichen Maße umgestaltet. So auch Küche und Bad an eine andere Stelle gelegt. Damit wurde es jetzt „technisch notwendig„ dass die Wasserversorgung und Entwässerung an eine andere Stelle zu verlegen. Leider lief die Abwasserentsorgung dann mitten an einer Wohnzimmerwand herunter. Die Käufer hatten jetzt auf einmal einen 20X40cm großen Kasten an der Wohnzimmerwand. Das Aufstellen eines Eckregals war nicht mehr möglich. Der Verkäufer begründete dies mit technischer Notwendigkeit und dass dies vertraglich vereinbart sei.

Die meisten Käufer glauben, dass technisch notwendige Änderungen unvermeidbar sind. Nein! Wenn Sie ein Objekt kaufen und den Kaufpreis bezahlen, haben Sie auch Anspruch darauf, das zu erhalten was Sie gekauft haben. Bei jedem Kauf/Bau einer Wohnung wird auch die Teilungserklärung mit Vertragsbestandteil. Die Teilungserklärung enthält auch die Raumaufteilung der einzelnen Wohnungen. Nach der notariellen Beurkundung darf diese Teilungserklärung nur mit der Zustimmung aller „Eigentümer“ verändert werden. Mit diesem Argument konnte die „technisch notwendige“ Verlegung der Wasserentsorgung an der Wohnzimmerwand verhindert werden.

So sind in vielen Bauverträgen viele Fallen versteckt, die einseitig zu Gunsten der Verkäufer geregelt sind.

Praxistipp:
Bei einer derart wichtigen Entscheidung, wie dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, sollten Sie den Kaufvertrag/Bauvertrag prüfen lassen.

Unsere Kanzlei
05/07/2017

Unsere Kanzlei

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Nienburger Straße 14a
Hanover
30167

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Montag 08:30 - 17:30
Dienstag 08:30 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 17:30
Donnerstag 08:30 - 17:30
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Telefon

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