04/11/2025
1. Grundproblem KI-Systeme handeln autonom oder teilautonom, was die Zurechnung menschlicher Verantwortung erschwert. Anders als natürliche Personen oder juristische Personen ist KI als solche nicht rechtsfähig und kann daher grds nicht selbst haften. Die Haftung muss daher über Zurechnungsmechanismen erfolgen: also über denjenigen, der die KI einsetzt, entwickelt, trainiert, betreibt oder vertreibt. Alle diese dahinterstehenden Rechtssubjekte können grds. auch haften....
1. Grundproblem KI-Systeme handeln autonom oder teilautonom, was die Zurechnung menschlicher Verantwortung erschwert. Anders als natürliche Personen oder juristische Personen ist KI als solche nicht rechtsfähig und kann daher grds nicht selbst haften. Die Haftung muss daher über Zurechnungsmechan...