Rechtsanwalt Mitrovski

Rechtsanwalt Mitrovski Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hannover verhelfe ich Ihnen gern zu Ihrem Recht.

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hannover bin ich in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Strafrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Allgemeines Zivilrecht. Näheres zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten erfahren Sie unter:

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Tätowierer können aufatmen: Tattoo-Studios in Niedersachsen dürfen wieder öffnen!Das Niedersächsische Oberverwaltungsger...
15/05/2020

Tätowierer können aufatmen: Tattoo-Studios in Niedersachsen dürfen wieder öffnen!

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 14. Mai 2020 die angeordnete Schließung von Tattoostudios vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Aus Sicht des Senats könne die vollständige Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios derzeit nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG angesehen werden. Das Infektionsgeschehen habe sich auch aufgrund der von den Infektionsschutzbehörden ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt. Die Zahl der Neuinfektionen, aber auch die Zahl der tatsächlich (noch) Infizierten sei deutlich zurückgegangen. Auch wenn die Gefahr der Verbreitung der Infektion und die daran anknüpfende Gefahr der mangelnden hinreichenden Behandelbarkeit schwer verlaufender Erkrankungen wegen fehlender spezifischer Behandlungsmöglichkeiten und nicht unbegrenzt verfügbarer Krankenhausbehandlungsplätze fortbestehe, habe sich diese Gefahr deutlich vermindert. Diese Gefahreneinschätzung liege offenbar auch dem Plan der Niedersächsischen Landesregierung "Nach dem Lockdown - Neuer Alltag in Niedersachsen, Stufenplan" vom 4. Mai 2020 und der darauf basierenden Corona-Verordnung vom 8. Mai 2020 zugrunde. Dieser Konzeption des Antragsgegners folgend sei die zuletzt noch durch die 4. Corona-Verordnung vom 17. April 2020 verlängerte Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen unter anderem durch Friseure, Tattoo-, Nagel- und Kosmetikstudios, Physiotherapeuten und Fahrschulen aufgehoben oder "gelockert" worden. Den Regelungen sei die Einschätzung des Verordnungsgebers zu entnehmen, dass auch bei eigentlich „nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden könne“, die zunächst vollständige Untersagung der Dienstleistung nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 anzusehen sei, sondern die mit der Nichteinhaltung des Abstandsgebots fraglos weiterhin verbundenen erhöhten Infektionsgefahren hinreichend effektiv durch Hygienemaßnahmen vermindert werden könnten.

Diese Einschätzung des Verordnungsgebers sei nicht zu beanstanden, gelte aber in gleicher Weise für die Erbringung „körpernaher Dienstleistungen“ in einem Tattoo-Studio. Denn insoweit sei weder vom Antragsgegner ein nachvollziehbarer sachlicher Grund für eine abweichende Bewertung dargetan noch sei ein solcher Grund für den Senat offensichtlich. Aus dem Vorbringen des Antragsgegners ergebe sich insbesondere keine belastbaren tatsächlichen Erkenntnisse dafür, dass das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 durch Blut oder Blutprodukte übertragbar sei.

Die einstweilige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

(Quelle: Pressemitteilung des OVG Lüneburg Nr. 23/2020 v. 15.05.2020)

Nino Hannover

Am 28. April tritt die neue StVO-Novelle in Kraft und bringt viele Neuerungen und Verschärfungen mit sich, wie z. B.:Ges...
24/04/2020

Am 28. April tritt die neue StVO-Novelle in Kraft und bringt viele Neuerungen und Verschärfungen mit sich, wie z. B.:

Geschwindigkeitsverstoß:

Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Außerorts ab 26 km/h.

Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps

Verbot von Blitzer-Apps:

In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt nochmal deutlich klargestellt.

Parken und Halten:

Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.
Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 Euro).
Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben.
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.

Rettungsgasse:

Auch wird das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Neu ist auch die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.
Daneben werden weitere Geldbußen angehoben. Es werden insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt.

Quelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-bundesrat.html

Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Car...

Widerrufsjoker: Geld zurück bei Autofinanzierung?Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-6...
21/04/2020

Widerrufsjoker: Geld zurück bei Autofinanzierung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-66/19) entschieden, dass die Widerrufsbelehrung in privaten Darlehensverträgen für den Kunden nicht verständlich und somit fehlerhaft ist.

Danach könnten Verbraucher bei vielen ab 2010 geschlossenen Darlehensverträgen den sogenannten Widerrufsjoker ziehen und dadurch bis zu Tausende Euro sparen.

1. Welche Kreditverträge sind betroffen?

Das Urteil wirkt sich auf Millionen von Kreditverträgen aus. Insbesondere betroffen sind Immobilienkreditverträge und Autokreditverträge / Leasingverträge.

Nach ersten Schätzungen sind nahezu alle Autokreditverträge ab Juni 2010 (bis zu 20 Millionen) hiervon betroffen.

2. Was bedeutet das Urteil für mich?

Wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Fall fehlerhaft ist, können Sie Ihren Kreditvertrag jederzeit widerrufen, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat.

3. Welche Folgen hat der Widerruf?

Nach erfolgtem Widerruf sind die gegenseitigen Leistungen zurückzugewähren. Sie geben das Fahrzeug an die finanzierende Bank zurück und erhalten im Gegenzug alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück.

Auch Kunden, die vom Dieselskandal betroffen sind, können vom Widerrufsjoker Gebrauch machen und das Fahrzeug ggf. zu deutlich besseren Konditionen „loswerden“.

4. Muss ich eine Nutzungsentschädigung zahlen?

In der Regel haben die Kunden eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer zu zahlen. Dies dürfte jedenfalls nur für die bis zum 12. Juni 2014 geschlossenen Kreditverträge gelten. Am 13. Juni 2014 trat eine Gesetzesänderung der Verbraucherschutzvorschriften in Kraft, wonach Kunden einen Wertersatz oder eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer nicht mehr zu zahlen haben, wenn der Kreditvertrag fehlerhaft ist (LG Berlin, Urteil v. 15.02.2019, Az. 4 O 20/18; LG Ravensburg, Urteil v. 07.08.2018, Az. 2 O 259/17). Allenfalls die zumeist geringen Kreditzinsen dürften die Banken behalten.

5. Habe ich mit meinem Widerruf Erfolg?

Streitpunkt ist der sog. "Kaskadenverweis" (§ 492 Abs. 2 BGB) in den Widerrufsinformationen der Darlehensverträge.

Der EuGH hat den Kaskadenverweis aufgrund mangelnder Transparenz als unzulässig erachtet. Der Kaskadenverweis verstößt gegen die europäische Richtlinie für Verbraucherkreditverträge (RL 87/102/EWG) .

Der BGH (Beschluss v. 31.03.2020, Az. XI ZR 198/19) hat wiederum entschieden, dass der Kaskadenverweis zulässig sei.

u.a. wird dies damit begründet, dass es sich bei der Widerrufsbelehrung, um eine Musterbelehrung handelt, die der Gesetzgeber zur Verfügung gestellt hat. Banken, die die Musterbelehrung unverändert übernommen haben, dürfen darauf vertrauen, dass die zur Verfügung gestellte Musterbelehrung mit dem geltenden Verbraucherrecht im Einklang steht, sog. "Gesetzlichkeitsfiktion". Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass veränderte/angepasste Musterbelehrungen fehlerhaft sein können.

Zugunsten der Verbraucher dürfte zu berücksichtigen sein, dass das in der europäischen Richtlinie enthaltene Widerrufsrecht für Darlehensverträge in unser nationales Verbraucherrecht (BGB) zwar aufgenommen worden, Jedoch nicht wörtlich übernommen worden ist. Unser Gesetzgeber hat stattdessen eine eigene Musterwiderrufsbelehrung, welche den Kaskadenverweis beinhaltet, zur Verfügung gestellt. Gerade diese Widerrufsbelehrung verstößt nach dem Urteil des EuGH gegen die europäische Richtlinie für Verbraucherkreditverträge.

Es wird daher weiterhin gerichtlich zu klären sein, ob ein Widerrufsrecht (so der EuGH) zugunsten der Verbraucher besteht und wer die rechtlichen Folgen hieraus zu tragen hat. Unsere Bundesrepublik wird sich auf eine Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen einstellen müssen.

Gerne prüfen wir für Sie vorab unverbindlich, ob Ihr Kreditvertrag hiervon betroffen ist und Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können.

A. Mitrovski
Rechtsanwalt

Cannabiskonsum und Autofahren?Ja, urteilt das Verwaltungsgericht Düsseldorf! Dies gilt jedoch nur, wenn der Cannabiskons...
25/10/2019

Cannabiskonsum und Autofahren?
Ja, urteilt das Verwaltungsgericht Düsseldorf! Dies gilt jedoch nur, wenn der Cannabiskonsum medizinisch bedingt ist und der Konsument das Fahrzeug noch sicher führen kann.

Wer ein Kraftfahrzeug im bekifften Zustand sicher führen kann, kann unter Umständen eine Fahrerlaubnis erhalten.

Verweigerung des Handschlags (ggü. Frauen) aus religiösen Gründen - Entlassung?Das Oberwaltungsgericht Koblenz entscheid...
11/10/2019

Verweigerung des Handschlags (ggü. Frauen) aus religiösen Gründen - Entlassung?
Das Oberwaltungsgericht Koblenz entscheidet sich in diesem speziellen Fall gegen die im Grundgesetz fest verankerte Religionsfreiheit und für den ungeschriebenen, in unserer Gesellschaft oft praktizierten Handschlag:

"(...) Die hinter der Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen stehende Einstellung des Klägers widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau und stelle zugleich eine Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. (...) Unabhängig davon, dass keine Vorschrift die Begrüßung per Handschlag gebiete, rechtfertige das Verhalten des Klägers die Annahme, dass er Kameradinnen nicht ausreichend respektiere und dadurch den militärischen Zusammenhalt sowie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährde." OVG Koblenz , Beschluss vom 08.10.2019 - 10 A 11109/19.OVG

Ein Zeit-Soldat der Bundeswehr weigert sich, Frauen die Hand zu geben - und wird entlassen. Dagegen klagte der Mann, jetzt gibt es ein Urteil.

E-Scooter Fahrer aufgepasst: Die Ahndung von Verkersverstößen durch die Polizei nimmt zu! Der anfängliche Welpenschutz d...
05/09/2019

E-Scooter Fahrer aufgepasst: Die Ahndung von Verkersverstößen durch die Polizei nimmt zu! Der anfängliche Welpenschutz dürfte langsam aber sicher vorbei sein...

Wo und wie darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Entweder auf gekennzeichneten Fahrradwegen oder, sollten solche nicht vorhanden sein, auf der Straße. Ein Fahren auf Fußwegen ist grundsätzlich nicht gestattet und kann daher mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenso stellt das Fahren zu zweit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann daher auch mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, wird jedoch empfohlen, da auch Verkehrsunfälle mit einem E-Scooter schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen können.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten, damit unsere E-Scooter nicht in Verruf geraten.

Mitrovski
Rechtsanwalt

Beamte der Polizeiinspektion Mitte haben in der vergangenen Woche an zwei Tagen Radfahrer und E-Roller-Fahrer kontrolliert. Insgesamt ahndeten sie 116 Verstöße. In 29 Fällen erstatten sie Anzeigen gegen die Fahrer von E-Scootern.

Adresse

Zeppelinstraße 4
Hanover
30165

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

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