Schweinert & Peters PartG mbB

Schweinert & Peters PartG mbB Du willst fachlich vorankommen, ohne dich im Alltag ständig zu überlasten?

In unserer Steuerkanzlei in Hannover findest du klare Abläufe, Unterstützung im Team und echte Entwicklungsmöglichkeiten.
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25/06/2026

Vielleicht suchst du gerade einfach ein Kanzlei-Umfeld, in dem du wieder gerne arbeitest?

Mit klaren Strukturen. Mit einem Team, das zusammenhält. Und mit der Möglichkeit, dich fachlich weiterzuentwickeln.

Wenn ja, dann schau dir dieses Video unbedingt an. 😎

23/06/2026

„Man bleibt nicht 15 Jahre, wenn es einem nicht gefallen würde.“

Stefan ist seit 2011 Teil von Schweinert & Peters und hat sich hier vom Prüfungsassistenten bis zum Wirtschaftsprüfer und Steuerberater entwickelt.

Im Video erzählt er, warum Team, Entwicklung und Mandantenarbeit auf Augenhöhe für ihn den Unterschied machen. 👀

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzu...
23/06/2026

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu lesen Sie hier:

Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️Wir wünschen...
21/06/2026

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️
Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in die warme Jahreszeit und viele schöne Momente voller Energie, Freude und guter Aussichten.

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
17/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Ein herzliches Dankeschön in besonderer Runde ✨Heike, Simon und Stefan haben unser Team zu einem gemeinsamen Burger-Esse...
17/06/2026

Ein herzliches Dankeschön in besonderer Runde ✨

Heike, Simon und Stefan haben unser Team zu einem gemeinsamen Burger-Essen eingeladen.

Der Anlass war eine schöne Geste der Wertschätzung: Als Dankeschön für die zahlreichen Geschenke zu den runden Geburtstagen sowie einer Hochzeit wurde in geselliger Runde gemeinsam gefeiert und genossen. 🍔

Bei gutem Essen und entspannter Atmosphäre standen vor allem Austausch, Gemeinschaft und ein herzliches Miteinander im Mittelpunkt.

Solche Momente zeigen, wie wertvoll unser Zusammenhalt im Team ist. 💚

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
13/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

11/06/2026

Acht Dinge gleichzeitig. Alles dringend. Und am Ende des Tages bleibt trotzdem noch etwas liegen. 😁

So sollte sich Steuerberatung nicht jeden Tag anfühlen.

Im Video erklären wir, wie wir versuchen, den Arbeitsalltag für unser Team planbarer zu machen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
10/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

09/06/2026

Eigenständig arbeiten, aber nie allein dastehen. 😄

Marc ist seit 2023 als Steuerassistent bei Schweinert & Peters dabei und schätzt vor allem die flachen Strukturen, die Hilfsbereitschaft im Team und die Vielseitigkeit im Arbeitsalltag.

Im Video erzählt er euch, warum genau das für ihn den Unterschied macht. 🙌🏻

Adresse

StändehausStr. 10
Hanover
30159

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