15/05/2020
Bußgeldkatalog und Fahrverbot. Schon nach 3 Wochen der Änderung der Straßenverkehrsordnung scheint das Verkehrs-ministerium erkannt zu haben, dass insbesondere die Regelungen des Fahrverbotes bei eine Geschwindigkeits-übertretung von 21 KM/H völlig überzogen ist und beabsichtigt offenbar hier bereits eine Korrektur ihres eigenen Gesetzes wieder vorzunehmen. Die Führerscheinfalle der StVO-Novelle soll wieder zurückgenommen werden, so jedenfalls die Information der deutschen Presse-Agentur. Es bleibt abzu-warten, wann eine " Novelle der Novelle" hier verabschiedet wird. Das völlig unüberdachte Konzept des Verkehrs-ministeriums scheint jedenfalls nicht aufzugehen. Unser Tipp: bei einem Bußgeldbescheid jedenfalls Rechtsmittel einlegen, da hier nicht Raser gestoppt werden sollen, sondern es sich erkennbar um eine echte Führerscheinfalle handelt, die beseitigt werden muss.