Kanzlei für Generationen

Kanzlei für Generationen Unser engagiertes Team aus juristischen Fachkräften und erfahrenen Anwälten vertritt Mandanten umfassend und individuell.

Dabei wagen wir den Spagat zwischen Spezialisierung und systemischer Vollständigkeit und beraten Menschen unabhängig von Alter, Beruf und Sozialstatus.
… wir bieten vollen Service und Kompetenz in ausgewählten Rechtsgebieten;
… wir denken juristisch, wirtschaftlich und sozial verantwortlich;
… wir beraten nach der Einsicht, dass nicht allein die Gesetzesanwendung maßgeblich ist, sondern die Mensch

en die betroffen sind;
… wir prozessieren in dem Wissen, dass Gerichtsrealität von Juristen geprägt wird.

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04/06/2025

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Konten mit Sperrvermerken in der rechtlichen Betreuung. Immer wieder Anlass für Missverständnisse – auch bei Banken: Sogenannte Sperrvermerke auf Konten betreuter Personen sollen den Vermögensschutz im Rahmen einer rechtlichen Betreuung sicherstellen. Doch für wen gelten sie eigentlich – und...

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02/06/2025

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31. Mai 2025 – Jubiläum von Ampuvita e.V.: Ein Fest der Menschlichkeit im Zirkuszelt Am 31. Mai 2025 feierte der gemeinnützige Verein Ampuvita e.V. sein Jubiläum mit einer außergewöhnlichen Veranstaltung im Zirkuszelt an der Dalbek-Schule in Börnsen. https://www.ampuvita.de/ Unsere Kanzlei i...

22/12/2024
Wir wünschen allen Kollegen, Mandaten und Freunden der Kanzlei frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 20...
23/12/2021

Wir wünschen allen Kollegen, Mandaten und Freunden der Kanzlei frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022

Mediation im Familienrecht und ErbrechtUnser Mediationsangebot:Bei Konflikten im Umgang mit Kindern, bei Entscheidungen ...
28/11/2021

Mediation im Familienrecht und Erbrecht
Unser Mediationsangebot:

Bei Konflikten im Umgang mit Kindern, bei Entscheidungen während der Ehe und bei Trennungen.

Bei der Verteilung des Erbes mit einem gerechten Ausgleich für Pflege und Vorausleistungen.
Voraussetzungen:

Eine Mediation setzt voraus, dass Sie bereit sind eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Und so geht’s

Eine Mediation beruht auf Freiwilligkeit – alle Parteien und auch der Mediator haben jederzeit das Recht, den Mediationsprozess abzubrechen.

Der Mediator ist ein neutraler Gesprächsleiter und kein Schiedsrichter.
Er schlägt keine Lösungen vor und ist auch nicht der Rechtsberater der Parteien.
Eine anwaltliche Beratung und die Stellung als Mediator schließen sich aus.

Wie läuft es ab?

1. Schließen eines Arbeitsbündnisses
2. Bestandsaufnahme
3. Konfliktfelder bearbeiten
4. Lösungsoptionen erarbeiten,
5. Gestaltung und Beschreibung einer Lösung

Für jede Sitzung fertigt der Mediator Protokolle, die er den Parteien zusendet.

Kosten:

Eine Mediation wird nach Aufwand berechnet.
Regelmäßig werden mehrere Stunden Mediation nötig. Die Kosten betragen für 5 Stunden und zwei Parteien etwa 1.000,- EUR pro Person.

Im Idealfall erhalten Sie dafür einen passgerechten Kompromiss.

Betreute Wähler an die WahlurneErstmals am 26.09.2021 dürfen rechtlich in "Allen Angelegenheiten" betreute Menschen die ...
12/09/2021

Betreute Wähler an die Wahlurne

Erstmals am 26.09.2021 dürfen rechtlich in "Allen Angelegenheiten" betreute Menschen die Besetzung des Bundestags mitwählen.

Das sind ca. 0,12% der diesmal Wahlberechtigten von 64 Millionen.

Bis 2019 war diese Gruppe von den Wahlen ausgeschlossen.

Das änderte sich erst in der 19. Wahlperiode, dem Inkraktretens der UN-behindertenrechtskonvention 1994, der Abschaffung der Entmündigung und einem Urtel des BVerfG (Az.: 2 BvQ 22/19), das diese Regelung für verfassungswidrig erklärte.

Ausschluss von den Wahlen war gemäß § 13 Bundeswahlgesetz sonst nur vorgesehen, für Menschen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht verwirkt hatten, weil sie einen Angriffskrieg vorbereitet oder ähnliche Verbrechen begangen hatten.

Wer betreut wird, hat aber nichts verbrochen.

Der Gesetzgeber besserte nach dem Urteil des BVerfG 2019 nach, so dass der 20. deutsche Bundestag auch durch zusätzlich 81.000 betreute Erstwähler mitbestimmt wird.

In der Praxis ergeben sich die gleichen Probleme wie sie viele Bewohner von Pflegeheimen haben.

Die Einrichtungen in denen betreute Menschen leben, oder der mit dem Postempfang betraute Betreuer, neigen dazu den "ordentlichen" Umgang mit Wahlunterlagen zu reglementieren.
Dabei muss es zunächst außen vor stehen, ob eine betreute Person wählen will oder praktisch auch kann.
Das Vorenthalten der Unterlagen ist dagegen rechtlich nicht erlaubt.
Die Unterlagen müssen ausgehändigt werden - und zwar unverzüglich.

Beim Ausüben des Wahlrechts benötigen viele Bewohnerinnen und Bewohner Unterstützung, sei es bei der Beantragung der Briefwahl, beim Transport zum Wahllokal oder beim Vorgang des Wählens selbst. Glücklicherweise sind mittlerweile die meisten Wahllokale barrierefrei und vielerorts bieten etwa Parteien „Wahltaxis“ an, um den Transport aller Wahlberechtigten sicherzustellen. Viele Einrichtungen beantragen Briefwahl für alle oder einen großen Teil der Bewohner. In diesem Fall müssen nicht nur diese Anträge frühzeitig gestellt werden, sondern auch die Unterlagen rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen.

Wenn ein betreuter Mensch aufgrund seiner körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung daran gehindert ist, den Stimmzettel selbst auszufüllen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann eine andere Person helfen.
Die Hilfsperson kann auch der Betreuer sein.
Tut er dass, ist er aber nicht als Betreuer tätig, sondern als Wahlunterstützer.
Es geht bei dieser Hilfeleistung ausschließlich um die Erfüllung der Wünsche des Wählers.
Auf keinen Fall darf der Betreuer auf die Entscheidung Einfluss nehmen oder sie sogar selbst treffen.
Die Hilfsperson ist dann auch zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung verpflichtet.

Es ist jedoch zu erwarten, dass viele Betreute ihr Wahlrecht auch diesmal nicht wahrnehmen werden, weil sie keine ausreichende Hilfe erhalten. Rechtliche Betreuer bekommen eine Wahlhilfe nicht zusätzlich vergütet. Heime werden kein Interesse haben.

Hilfen könnten Assistenten leisten, die von Betreuungsvereinen oder der Eingliederungshilfe organisiert und bezahlt werden.

Adresse

Möllner Landstraße 8
Hamm
22111

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 15:00

Telefon

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