Minoggio Grezesch Bachmann

Minoggio Grezesch Bachmann Minoggio Grezesch Bachmann verbindet die auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht spezialisierten Kanzleien Grezesch & Bachmann und Minoggio.

Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht sind oft verzahnt. Mit dem Strafurteil droht zivilrechtliche, steuer- oder sozialrechtliche Haftung. Die Finanzverwaltung hält den "Steuerstrafknüppel". Strafverfahren sind Risiken und Waffen im Unternehmenskampf, bei Gesellschafterstreit, bei harten Auseinandersetzungen. Die Verfahrensstrafe bedroht Unschuldige und Firmen. In diesem Spannungsfeld arbei

ten wir seit mehr als 20 Jahren. Wir verteidigen Privatpersonen, Unternehmer und Institutionen. Wir vertreten, veröffentlichen wissenschaftlich und lehren.

19/01/2026

BFH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klagerhebung in Papierform bei der Finanzbehörde nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 FGO
Können Rechtsanwälte und Steuerberater nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 FGO eine finanzgerichtliche Klage noch wirksam in Papierform beim Finanzamt einreichen oder muss der elektronische Übermittlungsweg per beA oder beSt genutzt werden? Mit dieser praxis- und haftungsrelevanten Frage hat sich der zehnte Senat des BFH in seinem Urteil vom 17.09.25 auseinandergesetzt (Az.: X R 11/24, X R 12/24).

Im entschiedenen Sachverhalt klagten zusammenveranlagte Eheleute nach ablehnender Einspruchsentscheidung vom 17.05.23.

Der mandatierte Steuerberater warf die von ihm unterschriebene Klagschrift am 20.06.2023 persönlich in Papierform in den Briefkasten des beklagten Finanzamts ein. Das Finanzamt übersandte die Klagschriften per Post an das Finanzgericht, wo sie schließlich am 04.08.2023 eingingen. Eine Übermittlung der Klagschriften per beSt erfolgte nicht.

Lesen Sie mehr über diese Entscheidung hier: https://www.mgb-law.de/2026/01/19/papierform-bei-klageerhebung-bfh-wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand/

Kein Schriftformerfordernis für gewinnmindernden BetriebsausgabenabzugUnter welchen Voraussetzungen können Steuerpflicht...
12/08/2025

Kein Schriftformerfordernis für gewinnmindernden Betriebsausgabenabzug

Unter welchen Voraussetzungen können Steuerpflichtige gewinnmindernd Betriebsausgaben in Abzug bringen? Diese enorm praxisrelevante Frage hat die dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichts in ihrem jüngsten Beschluss vom 27.05.2025 (Az.: 2 BvR 172/24) entschieden.

In dem verfahrensgegenständlichen Sachverhalt hatte die im globalen Schnittholzhandel tätige Beschwerdeführerin, die X-KG, für eine Schwestergesellschaft ohne schriftlichen Vertrag ein Sägewerk errichtet. Durch Fehlplanungen und mangelhafte Umsetzung kam es zu hohen außerplanmäßigen Zusatzkosten und Anlaufverlusten im Millionenbereich. Diese Kosten übernahm die Beschwerdeführerin gegenüber der Schwestergesellschaft. Grundlage war eine allein mündlich getroffene „Vereinbarung zum Schadensausgleich“.

In dem zugrunde liegenden Einspruchs- und Klageverfahren machte die spätere Beschwerdeführerin die übernommenen Kosten anschließend gewerbesteuerlich als Betriebsausgaben geltend. Sowohl die beklagte Finanzverwaltung als auch das Finanzgericht Thüringen versagten der Beschwerdeführerin jedoch den Betriebsausgabenabzug. Denn die geltend gemachten Kosten seien nicht betrieblich veranlasst gewesen.

Lesen Sie hier mehr: https://www.mgb-law.de/2025/08/12/kein-schriftformerfordernis-fuer-gewinnmindernden-betriebsausgabenabzug/

InfluencerInnen wegen Steuerhinterziehungsverdachts im Visier der Steuerfahndung NRW Wie aus einer Pressemitteilung des ...
15/07/2025

InfluencerInnen wegen Steuerhinterziehungsverdachts im Visier der Steuerfahndung NRW

Wie aus einer Pressemitteilung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hervorgeht, wertet das auf soziale Medien spezialisierte „Influencer-Team“ des LBF NRW aktuell 6000 Datensätze aus, die auf nicht versteuerte Gewinne aus Warenbezügen, Werbung, Abos und Co. bei Influencerinnen und Influencern aus Nordrhein-Westfalen hinweisen sollen. Das geschätzte Hinterziehungsvolumen soll laut Pressemitteilung rund 300 Mio. EUR betragen. Es sollen bereits 200 Steuerstrafverfahren in diesem Bereich in Nordrhein-Westfalen eingeleitet worden sein. Weitere Verfahren werden im Rahmen der weiteren Auswertung der Datensätze folgen.

Was ist zu tun? Mehr hier: https://www.mgb-law.de/2025/07/15/influencerinnen-wegen-steuerhinterziehungsverdachts-im-visier-der-steuerfahndung/

Keine Verurteilung wegen nicht angeklagter Steuerhinterziehung ohne NachtragsanklageEigentlich selbstverständlich ist, d...
23/04/2025

Keine Verurteilung wegen nicht angeklagter Steuerhinterziehung ohne Nachtragsanklage

Eigentlich selbstverständlich ist, dass ein Angeklagter nur wegen Taten verurteilt werden darf, die Gegenstand der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage sind.

Der für steuerstrafrechtliche Verfahren zuständige erste Strafsenat des BGH musste dies in seinem Beschluss vom 05.03.25 (Az.: 1 StR 501/24) gleichwohl klarstellen.

In erster Instanz hatte das Landgericht Dresden den Angeklagten unter anderem wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen 2013 bis 2016 und wegen versuchtem Unterlassen betreffend die Jahre 2017 und 2018 für die C-GmbH verurteilt- im Ergebnis rechtsfehlerhaft, wie der BGH in seiner Revisionsentscheidung feststellt.

Mehr hier: https://www.mgb-law.de/2025/04/23/keine-verurteilung-wegen-nicht-angeklagter-steuerhinterziehung/

Keine Haftung des Sanierungsberaters als faktischer Geschäftsführer Das OLG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27.11....
21/03/2025

Keine Haftung des Sanierungsberaters als faktischer Geschäftsführer

Das OLG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27.11.2024 (Az. 9 U 22/24) entschieden, dass ein externer Sanierungsberater nur unter strengen Voraussetzungen als faktischer Geschäftsführer der beratenen GmbH anzusehen ist und im Regelfall nicht von deren Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden kann.

Lesen Sie hier mehr: https://www.mgb-law.de/2025/03/21/keine-haftung-des-sanierungsberaters-als-faktischer-geschaeftsfuehrer/

27/02/2025

Kein Generalvorsatz für Strohleute

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 25.04.2024 erfreulich klar entschieden, dass der strafrechtlich notwendige Vorsatz von sog. „Strohleuten“ nicht allein aus deren Stellung als formeller Geschäftsinhaber geschlossen werden darf.

Das Problem: Nicht selten werden bei Unternehmen sog. „Strohleute“ eingesetzt. Diese sind offiziell für das Unternehmen verantwortlich, tatsächlich lenken aber andere Personen die Geschicke. Das ist nicht schlechthin verboten, aber riskant. Wenn aus dem Unternehmen heraus durch die Hinterleute Straftaten begangen werden, steht zunächst der Strohmann im Fokus der Ermittlungen.

Mehr hier: https://www.mgb-law.de/2025/02/27/kein-generalvorsatz-fuer-strohleute/

03/01/2025

Bundesgerichtshof billigt Bewährungsstrafe bei Millionenhinterziehung

Das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 12.09.23, 2 KLs 75/22) hat zwei Unternehmer wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,8 Mio. Euro zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil mit der Revision angegriffen, weil es der ständigen Rechtsprechung des BGH widerspreche, wonach bei Steuerhinterziehung jenseits der Millionengrenze grundsätzlich keine Bewährung gewährt werden könne.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionsbegründung schon im Rahmen eines Hinweises reagiert und in Aussicht gestellt, das Urteil des Landgerichts zu halten. Nachdem sich die Staatsanwaltschaft davon unbeeindruckt gezeigt hat, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft auf Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen.

Mehr hier: https://www.mgb-law.de/2025/01/03/bewaehrungsstrafe-bei-millionenhinterziehung/

02/01/2025

MINOGGIO GREZESCH BACHMANN – was wir uns beruflich für 2025 wünschen:

Ein Zusammenwachsen unserer Kompetenzen und Ziele.

Ein ebenso professionelles wie menschliches Miteinander unter uns allen.

Effiziente Interessensvertretung für unsere Mandantinnen und Mandanten, mit Selbstreflexion und dem Respekt vor Anderen in anderen Verfahrensrollen.

Herausfordernde Mandatsaufgaben und unsere professionellen Lösungen dazu.

Vertrauen unserer Mandanten in unsere Fähigkeiten und Erfahrungen.

Alles in allem:

Ein glückliches und zufriedenes 2025 für Sie und uns!

Ihre MGBs

Gebündelte Kräfte im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht: Grezesch & Bachmann und Minoggio gründen Minoggio Grezesch Bachm...
23/10/2024

Gebündelte Kräfte im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht: Grezesch & Bachmann und Minoggio gründen Minoggio Grezesch Bachmann

Die auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzleien Grezesch & Bachmann und Minoggio treten nun als Minoggio Grezesch Bachmann (MGB) an den Markt. Es entsteht eine Einheit aus 23 auf das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, darunter acht Partnerinnen und Partner, an den Standorten Bremen, Münster, Köln, Hamburg und Hamm.

Grezesch & Bachmann, hervorgegangen aus einer 1980 von Wolf Grezesch gegründeten Einzelkanzlei, hat sich von Beginn an auf streitige Steuerverfahren und Steuerstrafrecht spezialisiert. Ein weiteres Standbein ist die Regressabwehr für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Kanzlei mit derzeit fünf Partnerinnen und Partnern sowie neun weiteren Berufsträgerinnen und Berufsträgern bezieht ihre Stärke vor allem aus der Verbindung fundierter Kenntnisse des materiellen Steuerrechts mit dem strafrechtlichen Handwerk. Neben Bremen unterhält Grezesch & Bachmann seit 2016 ein Büro in Hamburg und seit Jahresbeginn 2024 ein weiteres in Köln.

Minoggio, gegründet 1984, ist als wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Boutique von den Standorten Münster und Hamm aus aktiv. Die Kanzlei bietet mit drei Partnerinnen und Partnern sowie sechs Associates Unternehmen und Einzelpersonen ein breites Spektrum an Beratung und Vertretung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an. Neben der Individualverteidigung bilden die Vertretung und Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren einen Schwerpunkt. Eine besondere Stärke der Kanzlei liegt neben der wissenschaftlichen Prägung in der umfangreichen forensischen Erfahrung aller Partner.

„Mit gebündelter Expertise und erheblich mehr Teamstärke empfehlen wir uns künftig für noch umfangreichere Unternehmensverteidigungsmandate ebenso wie für ressourcenintensive Internal Investigations und Tax-Compliance-Projekte“, sagt Dr. Barbara Bischoff, Partnerin in Münster.

„Auch in Zukunft werden wir keine steuerliche Gestaltungsberatung oder allgemeine Rechtsberatung anbieten, sondern bleiben fokussiert auf die Themen Steuerstreit und Strafverfahren“, betont Dr. Jochen Bachmann, Partner am Standort Bremen.

Minoggio Grezesch Bachmann verfügen über ein über die Jahre gewachsenes weitreichendes Netzwerk im Rechts- und Steuermarkt, aus dem sie immer wieder für komplexe Mandate als Spezialisten hinzugezogen werden. In der Unternehmensverteidigung gehören mittelständische und große Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet zum Mandantenstamm.

Über Minoggio Grezesch Bachmann

Minoggio Grezesch Bachmann steht für steuerliches und strafrechtliches Konfliktmanagement. Ein Team von Rechtsanwälten, Fachanwälten für Steuerrecht und Fachanwälten für Strafrecht berät, vertritt und verteidigt Unternehmen und Individuen, wo immer sie in das Visier von Ermittlungsbehörden geraten, Zeugenbeistand benötigen oder als Opfer von Straftaten eine Nebenklage anstreben. Ebenso widmet sich MGB intensiv der Prävention steuer- und wirtschaftsstrafrechtlicher Risiken und unterstützt Mandanten in Fragen der Criminal und Tax Compliance, bei internen Ermittlungen sowie bei streitigen Betriebsprüfungen. Spezielles Know-how bieten die Anwälte zudem in den Bereichen Selbstanzeigen und Regressabwehr. Minoggio Grezesch Bachmann ist an den Standorten Bremen, Münster, Köln, Hamburg und Hamm mit derzeit 23 Anwältinnen und Anwälten vertreten, darunter acht Partnerinnen und Partner (Stand Oktober 2024).

Adresse

Am Pulverschoppen 17
Hamm
59065

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+492381920760

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