03/12/2019
P R E S S E M I T T E I L U N G
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in der Sache der heranwachsenden Jägerin Luisa P., die angeklagt ist wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Quedlinburg (8 DS 853 Js 78088/18)
Wir vertreten vor dem Amtsgericht Quedlinburg zum dortigen Aktenzeichen 8 DS 853 Js 78088/18 die als heranwachsende vor dem Jugendgericht angeklagte Luisa P.. Unsere Mandantin soll im späten Oktober 2017 während einer Drückjagd von ihrem Hochsitz aus einen zur Tatzeit 86-jährigen Herrn versehentlich erschossen haben, weil sie – so die Anklage der Staatsanwaltschaft – ohne Kugelfang zu haben in den Wald hinein auf Wild geschossen und dieses verfehlt habe, die Kugel habe den Kopf des Opfers durchschlagen.
In der Hauptverhandlung, die am 04.12.2019 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Quedlinburg fortgesetzt wird, hat sich bislang herausgestellt, dass es seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft zu einer Reihe von eklatanten Ermittlungsfehlern gekommen ist. Eine Hauptbelastungszeugin, die während einer polizeilichen Vernehmung ausgesagt hatte, dass die Angeklagte ihr gegenüber geäußert habe sie hätte sorglos in den Wald geschossen, hat diese Aussage vor Gericht richtiggestellt und klargestellt, dass es sich dabei um eine reine Mutmaßung der Zeugin handelte. Polizei und Staatsanwaltschaft haben es versäumt, nach weiteren möglichen Schützen zu suchen. Es hat sich in der Hauptverhandlung herausgestellt, das angrenzend zum Jagdgebiet weitere Jagden personell besetzt waren von denen aus Schüsse in Richtung des Opfers abgegeben worden seien könnten. Weiter hat sich herausgestellt, was der Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung unbekannt geblieben ist, das sog. Durchgehschützen bewaffnet im Jagdgebiet waren und mindestens einer dieser Durchgehschützen einen Schuss abgefeuert hat, wobei nicht im Ansatz aufgeklärt werden kann, ob dieser Schuss in Richtung des Opfers ging oder nicht. Da es zu keinem Zeitpunkt eine Feststellung des ursächlichen Projektils gegeben hat sind allein die vorangehenden Ausführungen schon geeignet die Schuld der Angeklagten in Zweifel zu ziehen.
Weiter hat sich herausgestellt, dass der Tatortdienst der Kriminalpolizei es versäumt hat einen Zollstock mit zum Tatort zu nehmen und am Waldboden liegende Schädelknochensplitter zu vermessen. Funkzellenabfragen über am Tattag zur Tatzeit aufgeschaltete Mobiltelefone im Bereich der Jagd wurden nicht abgefragt.
Insgesamt weist die polizeiliche Ermittlungsarbeit eine Vielzahl an Fehlern auf, die von der Verteidigung detailliert im Plädoyer genannt werden.
Die Verteidigung geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Freispruch aus.
Bauer, Rechtsanwalt