Rechtsanwalt Galanawi

Rechtsanwalt Galanawi Wir sind eine in der Hamburger Innenstadt ansässige Anwaltskanzlei, die sich auf die Gebiete des Stra den Ehegattennachzug spezialisiert.

Rechtsanwalt Kaihan Galanawi studierte Rechtswissenschaften in Hamburg. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit von Rechtsanwalt Kaihan Galanawi ist ist das Asyl- und Einbürgerungsrecht, hier hat er sich insbesondere auf den Familienachzug bzw.

08/09/2021

لایف انستاگرام وکیلان  خانم روزینا ابراهیم و آقای کیهان قلعه نویموضوع : درخواست پناهندگی دوم و شرایط افغان های مقیم آلما...
07/09/2021

لایف انستاگرام وکیلان خانم روزینا ابراهیم و آقای کیهان قلعه نوی

موضوع : درخواست پناهندگی دوم و شرایط افغان های مقیم آلمان و خارج از آلمان

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Rozina Popal Ebrahim & Kaihan Galanawi Rechtsanwälte
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لايف انستاگرام وكيلان: خانم روزينا ابراهيم و آقاى كيهان قلعه نوى
موضوع : پيگرى مجدد درخواست پناهندگى و شرايط پناهندگى افغان هاى مقيم المان و خارج از المان

06/09/2021

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31/08/2021

̈rtigesamt

Auswärtiges Amt zur Erteilung von Visa für eine afghanische Ortskraft und dessen Familie verpflichtet (Nr. 47/2021)
Pressemitteilung vom 25.08.2021

Eine in Afghanistan bis 2017 für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätige Ortskraft und dessen Kernfamilie können Visa zur Aufnahme nach Deutschland beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragsteller, ein Ehepaar und drei Kinder, sind afghanische Staatsangehörige, die sich in Kabul aufhalten. Der Antragsteller zu 1. war bis September 2017 für die GIZ in der Funktion als „Field Officer“ tätig. Da sich die Antragsteller deshalb bedroht sehen, wandten sie sich Anfang August 2021 an die Antragsgegnerin mit dem Ziel der Ausreise. Die Antragsgegnerin lehnte den Erlass einer entsprechenden Aufnahmeentscheidung mit dem Hinweis darauf ab, dass die Tätigkeit des Antragstellers zu 1. bereits seit 2017 beendet sei.

Hierauf haben die Antragsteller beim Verwaltungsgericht um Eilrechtsschutz nachgesucht. Dies begründen sie damit, dass der Antragsteller zu 1. wegen seiner früheren Zusammenarbeit mit einer internationalen Organisation noch immer in Gefahr sei. Die Taliban suchten nach ihm. 2016 sei er bereits einmal angeschossen worden. Wegen praktizierter Sippenhaft sei auch seine Kernfamilie in Gefahr. Die Antragsgegnerin verteidigt ihre Ablehnung. Ein Anspruch auf Aufnahme bestehe nicht. Andernfalls müssten jeglichen bedrohten afghanischen Staatsbürgern ein solcher Anspruch zustehen. Der Erlass einer Aufnahmeentscheidung stehe in ihrem Ermessen, mit dem ihr außenpolitischer Handlungsspielraum eingeräumt sei.

Die 10. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Neben einem Anordnungsgrund, der sich schon aus der Machtübernahme der Taliban und der hieraus erwachsenden Gefahr für Ortskräfte ergebe, sei auch ein Anordnungsanspruch auf Aufnahme mit der für die Vorwegnahme der Hauptsache erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit glaubhaft gemacht. Das der Antragsgegnerin durch § 22 AufenthG grundsätzlich eröffnete Ermessen sei hier infolge der Selbstbindung der Verwaltung auf Null reduziert. Denn anders als die Antragsgegnerin meine, handele es sich vorliegend nicht um beliebige afghanische Staatsangehörige, sondern um eine Ortskraft und dessen Familie. Wie sich der Berichterstattung aber entnehmen lasse, seien die Aufnahmekriterien der Antragsgegnerin hinsichtlich Ortskräften unlängst dahin geändert worden, dass ehemalige Ortskräfte und deren Familien auch dann Aufnahme beanspruchen könnten, wenn ihre Tätigkeit zumindest bis 2013 angedauert habe. Deshalb müsse sich der Antragsteller zu 1. die Beendigung seiner Tätigkeit als Ortskraft im Jahr 2017 nicht entgegenhalten lassen. Auch die Volljährigkeit zwei seiner Kinder stehe deren Aufnahmeanspruch nicht entgegen. Denn auch insoweit habe der Bundesentwicklungsminister öffentlich erklärt, die gegenteilige Aufnahmepraxis, die volljährige Kinder von Ortskräften bislang unberücksichtigt ließ, zu ändern. Das reiche angesichts der außergewöhnlichen Umstände aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 10. Kammer vom 25. August 2021 (VG 10 L 285/21 V)

Achtun!! Betrifft nur deutsche Staatsbürger!!
19/08/2021

Achtun!! Betrifft nur deutsche Staatsbürger!!

06/05/2021
🇦🇫 🤝 🇩🇪Wieder haben wir im Eilverfahren einen Sieg 👍 verbuchen können.Unser Mandant erhielt seinen Bescheid, wonach sein...
01/05/2021

🇦🇫 🤝 🇩🇪
Wieder haben wir im Eilverfahren einen Sieg 👍 verbuchen können.

Unser Mandant erhielt seinen Bescheid, wonach sein Asylfolgeantrag abgelehnt worden ist. Wir mussten in diesem Fall Klage einlegen und gleichzeitig einen Eilantrag nach 80 V VwGO stellen (keine aufschiebende Wirkung)

#آلمان #پناهندگی

Auch mit der   kann man Vergleiche abschließen. Die Ausländerbehörde wollte im konkreten Fall den Aufenthaltstitel der M...
23/04/2021

Auch mit der kann man Vergleiche abschließen.

Die Ausländerbehörde wollte im konkreten Fall den Aufenthaltstitel der Mandantin nicht verlängern. Wir konnten mit bestimmten Rechtsmittel (Widerspruch, Eilantrag, Klage) dagegen halten und nun ist die Ausländerbehörde auf uns zugekommen und den 👇 Vergleich vorgeschlagen.

#آلمان #پناهندگی

https://www.anwalt.de/galanawi
22/04/2021

https://www.anwalt.de/galanawi

Rechtsanwalt Kaihan Galanawi hilft Ihnen gerne ✅ Ausführliches Profil ✅ 11 Bewertungen ✅ Standort Hamburg

22/04/2021

Sie wollen S*x mit ihnen – im Gegenzug gibt es Geld und Geschenke. Ältere Frauen und junge gutaussehende Flüchtlinge – ein Abhängigkeitsverhältnis. Von Melisa Erkurt und Bilal Albeirouti

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