09/12/2024
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2025
Es ist mal wieder soweit - ab Januar gelten die neuen Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle. Wenn ein Unterhaltsbetrag tituliert ist, es also einen Beschluss von einem Familiengericht oder eine Unterhaltsurkunde vom Jugendamt gibt, und in diesem ein dynamischer Unterhaltsbetrag genannt ist, erhöht sich der Unterhalt automatisch ab Januar. Der Automatismus ist allerdings nur theoretisch. Und was bedeutet "dynamisch"? Dynamisch heißt, im Unterhaltstitel wurde vereinbart, dass ein bestimmter Prozentsatz der jeweiligen Altersgruppe der jeweils geltenden Düsseldorfer Tabelle vereinbart wurde. Steigen die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle, steigt auch der Unterhalt, ohne das es einer familiengerichtlicher Abänderung bedarf. Die Anpassung sollte der, der den Unterhalt zahlt, selbständig vornehmen - aber das geschieht oft nicht, weil die Unterhaltszahler die Düsseldorfer Tabelle nur selten im Auge haben und natürlich nicht böse darüber sind, wenn niemand merkt, dass sie eigentlich mehr zahlen müssten.
Schauen SIe also einmal in Ihren Unterhaltstitel - was muss gezahlt werden! Und dann schauen Sie in die Düsseldorfer Tabelle, die man problemlos bei google findet - am besten hier