10/01/2013
Nachdem die Weihnachtsurlaubszeit nun endgültig vorbei sein dürfte, wünschen wir Euch allen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2013.
Als Start ins neue Jahr gibt es ein unerfreuliches Urteil des Landesarbeitgerichts Hamm zur Verwendung von Chatprotokollen aus Skype, was auch für Facebook gelten könnte.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat wieder einmal entscheiden, dass es kein Verwertungsverbot für widerrechtlich - insbesondere unter Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - erlangte Informationen gibt. Deshalb Vorsicht beim chatten/surfen am Arbeitsplatz.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2012/14_Sa_1711_10urteil20120710.html
1. Stützt sich der Arbeitgeber zum Nachweis des Vorwurfs, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen, auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, handelt es sich nicht um ein Nach...