12/12/2023
Neue Düsseldorfer Tabelle
Kurz zusammengefasst: Der Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder erhöht sich ab dem 1. Januar 2024 - auch die Selbstbehaltssätze steigen.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt dann ab dem 1. Januar bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (1. Altersstufe) 480 statt bisher 437 Euro, für die Zeit vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (2. Altersstufe) 551 statt bisher 502 Euro und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 645 statt bisher 588 Euro monatlich.
Der Selbstbehalt steigt von aktuell 1.370 Euro für Erwerbstätige auf 1.450 Euro, was eine Anhebung um fast acht Prozent wäre. Bei Nichterwerbstätigen steigt der Selbstbehalt von derzeit 1.120 Euro auf 1.200 Euro ab 01.01.2024. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, haben einen Unterhaltsbedarf von 930 Euro.
Was dies für Sie und Ihre Unterhaltsverpflichtung bedeutet erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ihre Sonja Utermann
Im kommenden Jahr müssen getrennt lebende Eltern ihre Kinder mit mehr Unterhalt unterstützen. Der Mindestunterhalt für Minderjährige erhöht sich damit erneut. Auch für volljährige Trennungskinder muss mehr gezahlt werden. Das Kindergeld wird wie immer auf den Bedarf angerechnet.