06/10/2026
Schadensansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen, ist oftmals eine knifflige Angelegenheit️. Versicherer versuchen häufig, die zu zahlende Summe zu drücken 💸. Im Fall unserer Mandant*in, deren Fahrzeug nach einem Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden anerkannt wurde 🚗, allerdings ohne Erfolg.
Denn selbst, wenn Geschädigte von einem Großkundenrabatt für Neufahrzeuge profitieren sollten, wäre dies nach dem Urteil des Amtsgerichts Stadtroda ⚖️ aber nicht auf Gebrauchtfahrzeuge anzuwenden.
Außerdem hatten wir keine Zustellungsvollmacht für Restwertangebote seitens der Mandantschaft. Das heißt, das vom Versicherer lediglich an uns übermittelte Restwertangebot hat die Geschädigte nicht erreicht und war nach Ansicht des Gerichts somit für sie nicht bindend.
Das bedeutet, dass Geschädigte weiterhin auf den vom sachverständigen Gutachten ermittelten Restwert vertrauen dürfen – auch wenn eine Internetbörse eine andere Summe verspricht. Der Schadensanspruch unserer Mandant*in wurde dadurch nicht gemindert.
Das Amtsgericht hat ihr die volle Summe zuzüglich Zinsen zuerkannt ✔️.
Es lohnt sich immer, Fachanwälte für Verkehrsrecht hinzuzuziehen 👩⚖️👨⚖️. Denn wir holen das Beste für unsere Mandant*innen heraus!
Mehr zu diesen und anderen Urteilen ist hier zu finden: https://rae-hsp.de/category/aktuelles/