05/09/2026
Ich freue mich sehr, dass ich in meinem Gastbeitrag für den SPIEGEL über Themen schreiben durfte, die mich seit über 18 Jahren als Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin beschäftigen und für mich zu echten Herzensthemen geworden sind. Gerade in Sexualstrafverfahren erlebe ich immer wieder, wie Strafverteidigung, Nebenklage und Feminismus in ein Spannungsverhältnis geraten können. Maßstab für den notwendigen Ausgleich müssen dabei stets unsere rechtsstaatlichen und demokratischen Grundprinzipien bleiben.
Die -Debatte war und ist wichtig. Sie hat vielen Frauen Mut gemacht, über sexualisierte Gewalt zu sprechen, und einen wichtigen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel angestoßen. Sie darf jedoch nicht dazu führen, rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des Beschuldigten infrage zu stellen.
Gerade heute braucht es Mut, sich auch für Menschen einzusetzen, denen eine schwere Straftat vorgeworfen wird. Sie stehen gesellschaftlich oft sehr schnell am Rand, werden nicht selten bereits durch Medien oder öffentliche Debatten vorverurteilt und befinden sich teilweise in Untersuchungshaft, noch bevor rechtskräftig über ihre Schuld entschieden wurde. Hinzu kommt, dass sich in solchen Situationen selbst Freunde und Familienangehörige abwenden können. Viele Beschuldigte haben damit kaum noch eine gesellschaftliche oder persönliche Lobby. Gerade deshalb ist eine starke und unabhängige Strafverteidigung unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaats.
Strafverteidigung bedeutet dabei nicht, die Tat als solche zu verteidigen. Verteidigt wird der Beschuldigte – ein Mensch mit eigener Würde und eigenen Rechten, der dem Machtapparat der Strafjustiz gegenübersteht und für den ein Strafverfahren existenzielle Folgen haben kann. Gerade deshalb muss sich ein Strafverteidiger seiner besonderen Rolle bewusst sein und alle zulässigen Mittel des Verfahrensrechts ausschöpfen, um die Rechte seines Mandanten bestmöglich zu schützen.
Das bedeutet keineswegs, das Leid der Verletzten zu relativieren, ihre Rechte zurückzustellen oder gar ihre Würde zu verletzen. Im Gerichtssaal begegnen sich der mutmaßlich Verletzte und der mutmaßliche Täter – und beide sind Rechtssubjekte mit eigenen Rechten.
Das Strafverfahren hat nicht die Aufgabe, einen bestehenden Verdacht zu bestätigen, sondern zu klären, ob die Schuld des Beschuldigten nach den Regeln des Strafprozessrechts tatsächlich nachgewiesen werden kann. Erst auf Grundlage der Beweisaufnahme und der richterlichen Beweiswürdigung darf ein unabhängiges Gericht über Schuld und eine tat- und schuldangemessene Strafe entscheiden. Schuld darf deshalb weder auf der Straße noch durch Medien, Politik oder gesellschaftliche Gruppierungen vorweggenommen werden.
Genau um dieses Spannungsfeld geht es in meinem Gastbeitrag. Wer mehr darüber lesen möchte: Die neue SPIEGEL-Ausgabe ist jetzt erhältlich – der Beitrag kann auch online gelesen werden.
Mein besonderer Dank gilt der Journalistin Katrin Elger für ihre Unterstützung und die journalistische Begleitung dieses Beitrags.