01/09/2022
🌴BGH: Kostenfreier Reiserücktritt in der Corona-Pandemie möglich!
Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dem Reiseveranstalter steht allerdings die Stornogebühr zu. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur für den Fall vorgesehen, dass unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie ist laut BGH ein solcher ungewöhnlicher Umstand, der zumindest im Sommer 2020 das Potenzial hatte, eine Reise erheblich zu beeinträchtigen. Ein kostenfreier Rücktritt kommt allerdings nur in engen Ausnahmefällen in Betracht. Hier können Alter und Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Für den Fall einer 84-jährigen mit fortgesetzten Lungen- und Bronchialentzündungen, deren Hausärztin dringend zur Absage der Kreuzfahrt geraten hatte, hat der BGH jetzt entschieden, das aufgrund dieser besonderen Umstände in der Person der Reisenden eine unzumutbare Gesundheitsgefährdung vorliegt, die einen kostenfreien Rücktritt rechtfertigt.
📢BGH, Urteil vom 30.8.2022 – X ZR 66 / 21
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