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Abmahnwelle wegen Google FontsÜber das Land rollt derzeit eine Abmahungswelle wegen der Verwendung von Google Fonts. Min...
19/10/2022

Abmahnwelle wegen Google Fonts

Über das Land rollt derzeit eine Abmahungswelle wegen der Verwendung von Google Fonts. Mindestens zwei Abmahnkanzleien überziehen derzeit Deutschland mit Abmahnungen wegen der Verwendung von nachladbaren Schriften auf Internetseiten. Adressaten der Schreiben sind allesamt Website-Betreiber. Die Abmahnungen werfen den Anbietern Persönlichkeitsrechtsverletungen und einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor. Gefordert wird Schadenersatz, in der Regel zwischen 70 und 150 Euro.

Wie verhält man sich, wenn man selbst ins Visier der Abmahner gerät?

Wichtigste Empfehlung von SPRINGER | RNK: Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie niemals selbst auf die Abmahnung. Bezahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Schadenersatz, ohne vorher mit uns zu sprechen und sich Rat einzuholen. Denn in den meisten Fällen können wir helfen. Was können Sie tun, um sich zu schützen?

Prüfen Sie mit einem Google Fonts Checker, ob Sie auf Ihrer Internetseite Google Fonts verwenden. Im Internet gibt es zahlreiche gute Tools.

Was macht Google Fonts eigentlich?

Google Fonts sind kostenlose Schrifttypen, die sich in eigene Internetseiten einbetten lassen. Diese bieten die Option, Schriften auf der eigenen Website zu nutzen, ohne dass diese auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen. In diesem Fall werden beim Aufruf der Webseite durch einen Benutzer die Schriften über einen Google-Server nachgeladen.

Abmahnungswelle: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts

MS 365 und Teams müssen in Baden-Württemberg weichenNutzung auch an Schulen in anderen Bundesländern rechtswidrig?Ab dem...
03/05/2022

MS 365 und Teams müssen in Baden-Württemberg weichen

Nutzung auch an Schulen in anderen Bundesländern rechtswidrig?

Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 und Teams an Schulen zumindest in Baden-Württemberg zu beenden. Welche Auswirkung hat diese Entscheidung auf Schulen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hamburg oder Niedersachsen?

Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 und Teams an Schulen zumindest in Baden-Württemberg zu beenden   Zu diesem Ergebnis ist die dortige Landesdatenschutzbehörde …

06/02/2022

Viel zu tun! Wir brauchen Ihre Hilfe.
Fachkräfte (m/w/d) gesucht

Wir bieten: Überdurchschnittliche Vergütung in Anlehnung an TVöD mit garantierten tarifvertragsorientierten Gehaltserhöhungen, geregelte Arbeitszeiten, klare Stellenbeschreibung, weitgehend papierloses Büro, moderne EDV, zuverlässige Abläufe, regelmäßige betriebliche Fortbildung und ausreichend Schokolade.


Wir erwarten: Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache, Spaß an der Arbeit, freundlicher Umgang mit Kollegen und Lust auf Herausforderungen.


Was wir nicht bieten: Langeweile.

Und sonst? Quereinsteiger aus anderen Berufsgruppen sind willkommen. Voll- und Teilzeit denkbar. Wir können über alles reden.

Bewerbern aus ungekündigter Stellung sagen wir absolute Diskretion zu.


Passen wir zusammen? Dann bitte Kurzbewerbung an Springer & Kollegen, Schillerstr. 3, 29525 Uelzen oder an [email protected].

Wir freuen uns auf Sie.

Wir suchen dringend und per sofort Unterstützung für unser florierendes Notarbüro mit derzeit zwei Notaren und vier Mita...
05/10/2021

Wir suchen dringend und per sofort Unterstützung für unser florierendes Notarbüro mit derzeit zwei Notaren und vier Mitarbeiterinnen in Uelzen (Metropolregion Hamburg).

https://www.springer-kollegen.de/stellenangebote-details/rechtsanwalts-und-notar-fach-ange-stellte-m-w-d.html

Unser Büro liegt in fußläufiger Entfernung vom Bahnhof Uelzen, der wiederum in ab ca. 42 Minuten Fahrzeit von Hamburg Hbf aus zu erreichen ist.

Wir suchen eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d) mit Schwerpunkt Notar

Der EuGH verlangt die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung. Das gilt jedenfalls in allen Fällen, in dene...
19/08/2020

Der EuGH verlangt die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung. Das gilt jedenfalls in allen Fällen, in denen Unternehmen eine Telefonnummer auf ihrer Webseite angeben. Denn dadurch werde suggeriert, dass die Unternehmen für den Kontakt mit Verbrauchern auch das Telefon nutzen.

Ein Onlinehändler führte in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer auf. Im Impressum und im Footer der Startseite gab er jedoch eine Telefonnummer an. Er begründete das damit, dass die Telefonnummer nicht für vertragliche Zwecke vorgesehen sei. User fänden diese daher nicht in der Widerrufsbelehrung.

Der BGH, der sich als Revisionsinstanz mit diesem Fall befassen muss, hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Nach deutschen Recht sei es vorgeschrieben, so der BGH, dass Unternehmen Verbrauchern eine Telefonnummer zur Verfügung stellen müssten. Die dem zugrunde liegende EU-Norm schränke das jedoch ein. Danach gelte die Pflicht nur, soweit dieser Kommunikationsweg "verfügbar" sei.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14. Mai 2020 - C- 266/19 (Volltext)

Der EuGH hat entschieden, dass die Telefonnummer auch in der Widerrufsbelehrung angegeben werden muss, wenn ein Unternehmen diese auf seiner Webseite angibt. Es drohen Abmahnungen …

30/03/2020

Da haben wir es: Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Natur, auch wenn sie von einem Rechtsanwalt ausgeübt wird. Das hat der BFH in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 14.01.2020 festgehalten.

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.1.2020, VIII R 27/17

1. Ein externer Datenschutzbeauftragter übt auch dann, wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, keinen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Katalogberuf aus. Er ist in Bezug auf seine Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter gewerblicher Unternehmer i.S. des § 141 Abs. 1 AO, denn er übt keine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus.

2. Da ein Datenschutzbeauftragter ohne eine akademische Ausbildung tätig werden kann, übt er auch keine dem Beruf des Rechtsanwalts ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus (Anschluss an BFH-Urteile vom 05.06.2003 - IV R 34/01, BFHE 202, 336, BStBl II 2003, 761; vom 26.06.2003 - IV R 41/01, BFH/NV 2003, 1557).

3. Die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten ist auch nicht den sonstigen selbständigen Tätigkeiten i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzuordnen.

24/03/2020

Mieter sollen wegen der Corona-Krise nicht ihre Wohnung verlieren: Ein Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass Mietschulden bis Ende September kein Kündigungsgrund sein dürfen. …

Adresse

Deichstraße 25
Hamburg
20459

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