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Prüfungsrecht - HM Wir sind Spezialisten im Prüfungsrecht und vertreten Studenten, Referendare, Auszubildende und jeden anderen, der eine Prüfung bewältigen muss. Durchgefallen?

Krank geworden? Exmatrikuliert? Geben Sie nicht auf! Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts. Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden. Melden Sie sich bei uns und wir werden auch für sie eine passende Lösung finden!

Interview mit Herrn Münch im "stern" zum Schulrecht.In einem Interview mit dem stern hat Herr Münch sich zu den Befugnis...
13/10/2026

Interview mit Herrn Münch im "stern" zum Schulrecht.

In einem Interview mit dem stern hat Herr Münch sich zu den Befugnissen von Lehrern im Konflikt mit Schülern geäußert. Es ging im Kern um die Frage, wie Lehrer mit gewalttätigen oder körperlichen Übergriffen durch Schüler umgehen können. Herr Münch hat klargestellt, dass ein körperliches Züchtigungsrecht nicht besteht. Er hat außerdem auf die Möglichkeit von Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen hingewiesen. Auch hat er ausgeführt, dass die Regelungen über Notwehr und Nothilfe Lehrern durchaus die Möglichkeit einräumen auch bei körperlichen Angriffen angemessen zu reagieren. Weitere Eingriffsbefugnisse, wie offensichtlich in Dänemark geplant, hält Herr Münch nicht für notwendig. Das gesamte Interview kann hier nachgelesen werden:

Dänemark will Lehrern erlauben, körperlich gegen Schüler vorzugehen. Ein Anwalt erklärt die Rechtslage in Deutschland und was Eltern einfordern können, wenn ihr Kind bedroht wird.

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Bremen!Unser Mandant hatte den ersten Versuch des zweiten Staatsexamens im Lehramt nic...
10/10/2026

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Bremen!

Unser Mandant hatte den ersten Versuch des zweiten Staatsexamens im Lehramt nicht bestanden, weil er die beiden unterrichtspraktischen Prüfungen nicht bestanden hatte. Wir haben dann das Widerspruchsverfahren geführt. Dieses verlief nicht erfolgreich und wir haben Klage erhoben. Während des Klageverfahrens hat unser Mandant dann den Wiederholungsversuch bestanden. Beantragt wurde dann nur noch eine isolierte Anfechtung des Ausgangsversuchs.

Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, da mit der Entscheidung der Makel beseitigt werden kann erst im Wiederholungsversuch bestanden zu haben.

Die Rechtswidrigkeit des ersten Prüfungsversuch ergibt sich daraus, dass die Prüfungskommission falsch besetzt war. Die Behörde hat die Vorsitzende der Prüfungskommission kurz vor der Prüfung ausgetauscht obwohl keine langfristige Verhinderung der eigentlich bestellten Vorsitzenden im Sinne von § 15 Abs. 6 APV-L gegeben war. Damit bestand ein erheblicher Verfahrensfehler.

Darüber hinaus wurde das Überdenkungsverfahren fehlerhaft durchgeführt. Trotz substantiierter Einwendungen haben nicht alle Mitglieder der Prüfungskommission eine erneute Stellungnahme abgegeben. Auch hieraus resultiert ein erheblicher Rechtsfehler. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 7 K 3196/25 ist in mehrfacher Hinsicht lehrreich und wird zukünftige Verfahren zu Lehramtsprüfungen erleichtern.

Klageverfahren: Erfolg bei zweitem Staatsexamen Jura in Hessen.Unser Mandant hatte im letzten Wiederholungsversuch knapp...
27/09/2026

Klageverfahren: Erfolg bei zweitem Staatsexamen Jura in Hessen.

Unser Mandant hatte im letzten Wiederholungsversuch knapp die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht. Nach der mündlichen Prüfung hatte er dann knapp nicht bestanden da er insgesamt nicht die Note "ausreichend" erreichen konnte. Wir haben dann das Überdenkungsverfahren geführt und konnten eine Anhebung der Bewertung in mehreren Prüfungen erreichen. Auch nach einer Anhebung in drei Klausuren fehlte allerdings noch immer ein Punkt für das Bestehen der Gesamtprüfung. Im Klageverfahren haben wir dann Bewertungsfehler erfolgreich vortragen. In der mündlichen Verhandlung vor dem VG Wiesbaden konnten wir einen Vergleich schließen wonach nunmehr zwei Klausuren durch zwei neue Prüfer bewertet werden. Dies kann nun mit etwas Glück dazu führen, dass der fehlende Punkt doch noch "gefunden" wird. Unser Mandant hätte dann sofort bestanden.

Staatsexamen Lehramt am Verwaltungsgericht BerlinUnser Mandant hatte das zweite Staatsexamen für das Lehramt in Berlin e...
27/09/2026

Staatsexamen Lehramt am Verwaltungsgericht Berlin

Unser Mandant hatte das zweite Staatsexamen für das Lehramt in Berlin endgültig nicht bestanden. Er wurde in beiden Unterrichtsstunden mit der Note "mangelhaft" bewertet. Im Klageverfahren haben wir nicht nur Verfahrensfehler sondern auch Bewertungsfehler vorgetragen. So haben wir gerügt, dass bei einer Kritik nicht sauber zwischen Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung und Reflexion unterschieden wurde. Diese Argumentation hat das Gericht überzeugt. Es erging ein stattgebendes Urteil und unser Mandant darf die Prüfung wiederholen. Das bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist der Erfolg mit einem Bewertungsfehler. Gerade bei praktischen Prüfungen ist es sehr schwer mit Bewertungsfehlern im gerichtlichen Verfahren durchzudringen. Ein schöner Erfolg.

Täuschung durch Verwendung von KI in AufsichtsarbeitUnsere Mandantin studiert in einem Bachelorstudiengang an der Techni...
30/04/2026

Täuschung durch Verwendung von KI in Aufsichtsarbeit

Unsere Mandantin studiert in einem Bachelorstudiengang an der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Ihr wurde in einer Aufsichtsarbeit vorgeworfen, im Prüfungsraum KI/ChatGPT verwendet und die Informationen für die Prüfungsarbeit genutzt zu haben. Es wurde der Vorwurf eines Täuschungsversuchs erhoben und diese nach Anhörung durch einen Bescheid festgestellt. Die Prüfungsleistung wurde als nicht bestanden gewertet. Wir haben Widerspruch eingelegt und im Widerspruchsverfahren aufgezeigt, dass ein Täuschungsversuch nicht nachgewiesen werden kann. Für die Annahme eines Anscheinsbeweises fehlt es aufgrund der modernen Thematik „KI bzw. ChatGPT“ an allgemeinem Erfahrungswissen. Darüber hinaus findet sich in dem Protokoll der Prüfung nichts zur unerlaubten Verwendung eines Mobiltelefons. Dieses Protokoll entfaltet eine negative Beweiskraft. Wir konnten die Hochschule überzeugen und es erging ein stattgebender Bescheid. Unsere Mandantin kann ihr Studium fortsetzen. Der Fall ist sehr praxisrelevant, da es um die Täuschung durch die Verwendung von künstlicher Intelligenz in einer Aufsichtsarbeit geht.

Erfolg im Widerspruchsverfahren gegen die Hochschule MittweidaUnser Mandant studiert im Bachelorstudiengang Allgemeine u...
30/04/2026

Erfolg im Widerspruchsverfahren gegen die Hochschule Mittweida

Unser Mandant studiert im Bachelorstudiengang Allgemeine und Digitale Forensik. Er hat sich hier eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben im Widerspruchsverfahren zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen. Unter anderem konnten wir herausarbeiten, dass es an einer Bestellung der Prüfer für die Wiederholungsprüfung gefehlt hat. Die Bestellung bezog sich ausschließlich auf den ersten Prüfungstermin. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler, was die Hochschule auch zugestanden hat. Es erging ein Abhilfebescheid und die Universität trägt die Kosten des Verfahrens. Unser Mandant kann sein Studium fortsetzen.

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