31/05/2026
Sie sitzen abends auf dem Sofa und scrollen entspannt durch LinkedIn. Ein schneller Klick auf „Gefällt mir“ – harmlos, alltäglich, unbedacht.
Doch genau dieser einfache Klick hat jetzt eine neue Dimension bekommen:
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied kürzlich, dass ein LinkedIn-Like unter bestimmten Bedingungen rechtlich als Unterstützung einer geschäftlichen Aussage gewertet werden kann.
Die Folge: Unternehmen können plötzlich für Likes ihrer Geschäftsführer haftbar gemacht werden – besonders dann, wenn die gelikten Beiträge werbliche, irreführende oder wettbewerbsrechtlich kritische Aussagen enthalten.
Das Urteil verändert, wie Geschäftsführer, Führungskräfte und Agenturen LinkedIn nutzen sollten. Likes werden damit zur relevanten juristischen Handlung, vergleichbar mit Kommentaren oder eigenen Beiträgen.
Für Unternehmen bedeutet dies konkret:
✅ Social-Media-Richtlinien prüfen und gegebenenfalls anpassen
✅ Mitarbeiter, insbesondere Geschäftsführer und Führungskräfte, sensibilisieren
✅ Prozesse für den Umgang mit Likes klar regeln
In unserem aktuellen Beitrag erläutern wir verständlich und praxisnah, was das Urteil des OLG Hamburg genau bedeutet und wie Unternehmen Risiken minimieren können.
👉 https://www.elbkanzlei.com/haftung-linkedin-likes/