ELBKANZLEI

ELBKANZLEI Anwaltskanzlei für IT Recht in Hamburg. Medienrecht und Urheberrecht sind unsere Spezialität Wir vertreten Sie deutschlandweit und weltweit.

Spezialisiert auf Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Wir unterstützen Künstler und andere Kreative, Medien- und IT-Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums sowie der Anmeldung einer Marke.

Sie sitzen abends auf dem Sofa und scrollen entspannt durch LinkedIn. Ein schneller Klick auf „Gefällt mir“ – harmlos, a...
31/05/2026

Sie sitzen abends auf dem Sofa und scrollen entspannt durch LinkedIn. Ein schneller Klick auf „Gefällt mir“ – harmlos, alltäglich, unbedacht.

Doch genau dieser einfache Klick hat jetzt eine neue Dimension bekommen:

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied kürzlich, dass ein LinkedIn-Like unter bestimmten Bedingungen rechtlich als Unterstützung einer geschäftlichen Aussage gewertet werden kann.

Die Folge: Unternehmen können plötzlich für Likes ihrer Geschäftsführer haftbar gemacht werden – besonders dann, wenn die gelikten Beiträge werbliche, irreführende oder wettbewerbsrechtlich kritische Aussagen enthalten.

Das Urteil verändert, wie Geschäftsführer, Führungskräfte und Agenturen LinkedIn nutzen sollten. Likes werden damit zur relevanten juristischen Handlung, vergleichbar mit Kommentaren oder eigenen Beiträgen.

Für Unternehmen bedeutet dies konkret:

✅ Social-Media-Richtlinien prüfen und gegebenenfalls anpassen
✅ Mitarbeiter, insbesondere Geschäftsführer und Führungskräfte, sensibilisieren
✅ Prozesse für den Umgang mit Likes klar regeln

In unserem aktuellen Beitrag erläutern wir verständlich und praxisnah, was das Urteil des OLG Hamburg genau bedeutet und wie Unternehmen Risiken minimieren können.

👉 https://www.elbkanzlei.com/haftung-linkedin-likes/

EU-Hosting allein ist nicht genug für echte digitale Souveränität.Viele Cloud- und KI-Dienste werben inzwischen mit Rech...
24/04/2026

EU-Hosting allein ist nicht genug für echte digitale Souveränität.

Viele Cloud- und KI-Dienste werben inzwischen mit Rechenzentren in der EU. Das ist wichtig – aber es beantwortet nur einen Teil der entscheidenden Fragen.

Denn Kontrollverlust entsteht oft erst in der Praxis: Wer darf im Supportfall auf Daten, Logs oder Metadaten zugreifen? Welche Subprozessoren sind beteiligt? Welche Daten werden protokolliert oder für Produktverbesserungen genutzt? Und lässt sich der Anbieter im Ernstfall wirklich wechseln – oder bleibt man technisch und wirtschaftlich gebunden?

Gerade für Kanzleien ist das besonders relevant. Neben Datenschutz und IT-Sicherheit geht es hier auch um anwaltliche Verschwiegenheit und den Schutz sensibler Mandatsinformationen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag allein reicht dafür nicht aus.

In unserem neuen Beitrag zeigen wir praxisnah, worauf Unternehmen und Kanzleien achten sollten, bevor sie Cloud- oder KI-Systeme produktiv einsetzen.

👉 https://www.elbkanzlei.com/digitale-souveraenitaet-wer-bestimmt-wirklich-was-mit-ihren-daten-passiert/

🚬  Nicht jeder behauptete Verstoß gegen das Tabaksteuerrecht ist automatisch auch wettbewerbsrechtlich relevant.Das OLG ...
27/03/2026

🚬 Nicht jeder behauptete Verstoß gegen das Tabaksteuerrecht ist automatisch auch wettbewerbsrechtlich relevant.

Das OLG Hamm hat in einem von uns geführten Verfahren die Klage eines Wirtschaftsverbands vollständig abgewiesen. Im Kern ging es um Aromen, Glycerin und die Frage, wann tabaksteuerrechtliche Vorwürfe überhaupt wettbewerbsrechtlich durchgesetzt werden können. Der BGH hat diese Linie im Wesentlichen bestätigt, die Sache aber teilweise an das OLG zurückverwiesen, damit frühere Werbemaßnahmen der Beklagten näher geprüft werden.

Für Hersteller, Händler und Plattformbetreiber lassen sich daraus drei Punkte mitnehmen:

1. Lebensmittel dürfen nicht als zum Rauchen geeignet oder bestimmt beworben werden.

2. Bloße Zutaten oder Mischkomponenten sind nicht automatisch „Nachfüllbehälter“.

3. Nicht jeder behauptete Tabaksteuerverstoß ist automatisch abmahnfähig. Die Durchsetzung reiner Steuerverstöße ist grundsätzlich Sache des Staates und nicht von Wettbewerbern oder Verbänden.

Entscheidend bleiben immer die konkrete Produktaufmachung, die erkennbare Zweckbestimmung und die gesamte Produktkommunikation.

Besonders wichtig: Auch frühere Werbemaßnahmen, alte Shoptexte oder frühere Kategorien können weiterhin rechtliche Risiken auslösen.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten, haben wir im aktuellen Magazinbeitrag zusammengefasst:

https://www.elbkanzlei.com/aromen-glycerin-e-zigaretten-warum-tabaksteuerverstoesse-nicht-automatisch-abmahnfaehig-sind-olg-hamm-4-u-7-24-hafenmieze/

Deepfakes sind ein ernstes Risiko für Unternehmen: Fake-Accounts im Corporate Design, täuschend echte CEO-Statements ode...
28/02/2026

Deepfakes sind ein ernstes Risiko für Unternehmen: Fake-Accounts im Corporate Design, täuschend echte CEO-Statements oder manipulierte Videos können die Reputation massiv oft in kürzester Zeit schädigen.

Das bedeutet: Unternehmen müssen schnell reagieren und klare rechtliche Schritte einleiten. Besonders wichtig sind hierbei Persönlichkeits-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie strukturierte Meldungen nach dem Digital Services Act (DSA).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

✅ Deepfake-Angriffe können über Eilrechtsschutz schnell offline gehen
✅ Marken- und Wettbewerbsrecht helfen effektiv gegen Fake-Accounts und falsche Werbung
✅ DSGVO-Ansprüche unterstützen bei der Löschung personenbezogener Inhalte
✅ EU AI Act und DSA verlangen strukturierte Prozesse und saubere Dokumentation

In unserem aktuellen Magazin-Beitrag klären wir praxisnah:

- Welche rechtlichen Hebel Unternehmen bei Deepfakes sofort nutzen können
- Wie effektive Plattformmeldungen nach dem DSA funktionieren
- Welche Compliance-Schritte die neue EU-KI-Verordnung erfordert

👉 https://www.elbkanzlei.com/identitats-und-markenmissbrauch-durch-deepfakes/

Sichern Sie Ihre Prozesse jetzt ab und handeln Sie rechtzeitig.
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Das EuGH-Urteil Mio/konektra (C-580/23, C-795/23) bringt Klarheit für Produktdesigns: Entscheidend sind wiedererkennbare...
20/12/2025

Das EuGH-Urteil Mio/konektra (C-580/23, C-795/23) bringt Klarheit für Produktdesigns: Entscheidend sind wiedererkennbare kreative Elemente, nicht der Gesamteindruck.

Der EuGH hat am 04.12.2025 präzisiert, wann Möbel und andere Gebrauchsgegenstände urheberrechtlich geschützt sind und wie Urheberrechtsverletzungen zu prüfen sind.

Für Unternehmen ist das besonders relevant, weil Streitigkeiten in der Praxis häufig nicht an „1:1-Kopien“, sondern an der Übernahme einzelner gestalterischer Details hängen.

Der entscheidende Punkt: Es geht nicht um den Gesamteindruck, sondern darum, ob kreative Gestaltungselemente des geschützten Designs im angegriffenen Produkt wiedererkennbar übernommen wurden.

Was bedeutet das konkret für Produktentwicklung, Sortimentsentscheidungen und E-Commerce-Angebote?

Viele typische Konstellationen, etwa „inspirierte“ Produktlinien, kompatible Systeme oder Nachbauten im Marketplace-Umfeld, sollten jetzt rechtlich sauber bewertet werden.

Gleichzeitig entstehen klare Chancen:

Wer die kreativen Gestaltungselemente seiner Produkte sauber herausarbeitet und dokumentiert, verbessert die eigene Rechtsposition deutlich und kann Schutzrechte gezielter durchsetzen.

In unserem aktuellen Magazin-Artikel erfahren Sie praxisnah:

✅ Wann Gebrauchsgegenstände urheberrechtlich geschützt sind

✅ Warum der Gesamteindruck bei Urheberrechtsverletzungen keine Rolle spielt

✅ Was Hersteller und Händler jetzt prüfen sollten

👉 https://www.elbkanzlei.com/eugh-setzt-neue-massstaebe-im-urheberrechtsschutz-von-moebeln-und-gebrauchsgegenstaenden-c-580-23-c-795-23/

Prüfen Sie jetzt Ihre Produktgestaltung und Ihr Sortiment im Lichte der neuen EuGH-Leitlinien. Wir unterstützen Sie klar, pragmatisch und persönlich.

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KI-Stimmen-Klon: Neues Urteil schafft Klarheit für UnternehmenEin aktuelles Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025 setzt...
01/12/2025

KI-Stimmen-Klon: Neues Urteil schafft Klarheit für Unternehmen

Ein aktuelles Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025 setzt klare Grenzen beim Voice-Cloning, der KI-gestützten Nachahmung bekannter Stimmen.

Als Unternehmen dürfen Sie keine KI-generierten Stimmen („Soundalike-Stimmen“) von Prominenten oder anderen bekannten Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung verwenden – andernfalls drohen hohe Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste.

Was bedeutet dies konkret für Ihre Marketingmaßnahmen und Vertragsgestaltung?

Viele typische Szenarien, wie etwa Werbekampagnen oder Social-Media-Beiträge, die auf bekannte Stimmen setzen, sollten nun dringend rechtlich geprüft werden.

Gleichzeitig entstehen klare Chancen:

Eine rechtssichere Nutzung von KI-generierten Stimmen kann Ihnen kreative Freiräume und deutliche Wettbewerbsvorteile bringen – wenn Sie die neuen Vorgaben richtig einhalten.

In unserem aktuellen Magazin-Artikel erfahren Sie praxisnah:

✅ Welche Nutzungen ab sofort kritisch sind
✅ Welche Schadensersatzrisiken konkret bestehen
✅ Welche Kennzeichnungspflichten ab dem 02.08.2026 gelten

👉 https://www.elbkanzlei.com/ki-stimmen-vor-gericht-landgericht-berlin-setzt-klare-grenzen-fuer-soundalikes/

Machen Sie jetzt den Voice-Cloning-Check und sichern Sie Ihre Inhalte und Verträge rechtzeitig ab. Wir unterstützen Sie klar, pragmatisch und persönlich.

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Endlich flexibel wechseln: Neuer EU Data Act hilft UnternehmenDer neue EU Data Act ändert die Spielregeln.Als Kunde könn...
03/11/2025

Endlich flexibel wechseln: Neuer EU Data Act hilft Unternehmen

Der neue EU Data Act ändert die Spielregeln.

Als Kunde können Sie endlich flexibel Ihre SaaS- und Cloud-Anbieter wechseln, ohne in teure Vertragsfallen zu geraten.

Und als Anbieter?

Da haben Sie jetzt neue Pflichten, die Sie kennen sollten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Denn versteckte Vertragsklauseln oder unerwartete Wechselgebühren sind ab sofort angreifbar und könnten teuer werden.

Gleichzeitig bieten sich neue Chancen:

Verträge, die Daten klar regeln, schützen Ihr Unternehmen und sichern entscheidende Wettbewerbsvorteile.

In unserem aktuellen Magazin-Artikel erfahren Sie praxisnah:

✅ Welche Vertragsklauseln ab sofort kritisch sind

✅ Wann Wechselgebühren endgültig verboten werden

✅ Welche Pflichten Anbieter erfüllen müssen

✅ Wie Kunden Ihre Daten effektiv nutzen und Kosten sparen

👉 https://www.elbkanzlei.com/eu-data-act/

Machen Sie jetzt den Data-Act-Check und profitieren Sie frühzeitig von den neuen Spielregeln. Wir unterstützen Sie klar, pragmatisch und persönlich.

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KI schreibt Texte, erstellt Bilder und produziert Videos – und Sie nutzen diese Inhalte in Ihrem Unternehmen?Super!Doch ...
01/10/2025

KI schreibt Texte, erstellt Bilder und produziert Videos – und Sie nutzen diese Inhalte in Ihrem Unternehmen?

Super!

Doch wer besitzt eigentlich die Urheberrechte daran?

Hier lauern oft versteckte Stolpersteine, die teuer werden können.

Viele Unternehmer wissen nicht, dass KI-Inhalte rechtlich nicht automatisch geschützt sind.

Fehler bei der Dokumentation, mangelhafte Kennzeichnung oder unklare Rechteketten führen häufig zu kostspieligen Abmahnungen oder sogar zum Stopp wichtiger Projekte.

In unserem aktuellen Magazin-Artikel erklären wir Ihnen ganz verständlich und praxisnah:

✅ Wann sind KI-Inhalte urheberrechtlich geschützt?
✅ Wie dokumentieren Sie Ihre kreativen Beiträge sicher?
✅ Welche Kennzeichnungspflichten gelten künftig (Stichwort: EU-AI-Verordnung)?
✅ Was tun, wenn KI-Ergebnisse bestehenden Werken zu ähnlich sind?

👉 https://www.elbkanzlei.com/rechte-an-ki-generierten-werken/

Machen Sie jetzt den KI-Compliance-Check und vermeiden Sie unnötige Risiken. Wir helfen Ihnen, Ihre Prozesse sicher und unkompliziert zu gestalten – persönlich, klar und praxistauglich.

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Open-Source klingt kostenlos – doch falscher Umgang mit Lizenzen kann teuer werden. Fehlende Quellcode-Angebote, vergess...
22/08/2025

Open-Source klingt kostenlos – doch falscher Umgang mit Lizenzen kann teuer werden. Fehlende Quellcode-Angebote, vergessene Hinweise oder unklare Verknüpfungen führen schnell zu Abmahnungen, Vertriebsstopps oder sogar geplatzten M&A-Deals.

Gerade Geschäftsführer und Unternehmer sollten wissen: Open-Source-Compliance ist keine Kür, sondern Pflicht – und prüffest dokumentiert spart sie im Ernstfall viel Geld und Nerven.

https://www.elbkanzlei.com/open-source-lizenz-4-fehler-die-sie-vermeiden-muessen/

Unser neuer Magazin-Artikel erklärt, wie Sie Lizenzen rechtssicher handhaben:

✅ Unterschied Copyleft (GPL/AGPL) vs. permissiv (MIT/Apache)
✅ Welche Pflichten bei Auslieferung zwingend gelten
✅ Wie Sie Verstöße schnell „heilen“ können
✅ Warum fehlende Nachweise zum Deal-Breaker werden können

Wir prüfen Ihre Software-Bausteine, ergänzen fehlende Hinweise und sichern Sie für Vertrieb, Kundenprojekte und Due Diligence ab – praxisnah, diskret, verbindlich.

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Link zur EU-Streitbeilegungsplattform im Impressum? Jetzt handeln, bevor die Abmahnung kommt.Der Hinweis auf die EU‑Stre...
21/07/2025

Link zur EU-Streitbeilegungsplattform im Impressum? Jetzt handeln, bevor die Abmahnung kommt.

Der Hinweis auf die EU‑Streitbeilegungsplattform gehört ab 20. Juli 2025 ersatzlos gelöscht – und zwar überall (Impressum, AGB, E‑Mail‑Signatur, Marktplatzprofile).

https://ww.elbkanzlei.com/abschaltung-eu-streitbeilegungsplattform

Am 20. Juli 2025 wird die EU-Online-Streitbeilegungsplattform endgültig abgeschaltet. Bleibt der Link danach online, kann jeder Wettbewerber kostenpflichtig abmahnen – das trifft besonders Shops, Dienstleister und Kanzleien.

Unser neuer Blog-Artikel erklärt, wie Sie Ihr Impressum rechtssicher machen:

➡️ Warum der OS-Link bis 19. Juli verschwinden muss

➡️ Welche Unterlassungserklärungen Sie jetzt kündigen sollten

➡️ Welche VSBG-Hinweise weiterhin Pflicht sind

➡️ Wie Sie Schritt für Schritt Abmahnrisiken vermeiden

Wir prüfen Ihr Impressum, passen Texte an und schützen Sie vor kostspieligen Fehlern – schnell, diskret, verbindlich.

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