07/04/2020
Patientenverfügungen in der CORONA-Zeit
Momentan sind viele Menschen wegen der Erstellung einer Patientenverfügung verunsichert, da In schweren Verläufen bei einer Covid-19-Erkrankung in der Regel intensivmedizinische Maßnahmen eingeleitet werden, insbesondere eine künstliche Beatmung gehört zur Behandlung.
Sie fürchten, dass sich eine Patientenverfügung negativ auswirken könnte, wenn die Kapazitäten auf Intensivstationen knapp werden. Diese Angst kann deutlich reduziert werden, wenn in der Patientenverfügung klargestellt wird, dass die Patientenverfügung nur gelten soll, wenn sich der Patient im unmittelbaren Sterbeprozess befindet bzw. im Endstadium einer tödlichen Krankheit, wenn also nur zu einer künstlichen
Verlängerung des Lebens führen würden. Eine Corona Infektion ist jedoch in der Regel
therapierbar. Die Voraussetzung für die Anwendung einer Patientenverfügung ist bei einer Corona-Infektion in der Regel nicht gegeben. Selbstverständlich können auch
problematische Fälle gegeben sein, nämlich dann, wenn ein lebensbedrohlicher Verlauf etwa durch eine Vorerkrankung entsteht. Hier könnte ein Zusatz in der Patientenverfügung klarstellen, dass die Patientenverfügung nicht für eine Covid-19-Erkrankung gelten soll.
Wir überprüfen Ihre Patientenverfügung gern und passen Sie auf Ihre persönliche und die aktuelle Lage an. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns!
Sie erreichen uns telefonisch unter 040/87939366 oder per Mail, kanzlei[at]
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