van de Velde Rechtsanwälte

van de Velde Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestanden haben. Eine vorausgegangene Ausbildungszeit zählt mit. In dem B...
29/04/2022

Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestanden haben. Eine vorausgegangene Ausbildungszeit zählt mit. In dem Betrieb müssen mehr als 10 Arbeitnehmer (bei Arbeitsverhältnissen vor 2004 mehr als 5 Arbeitnehmer) beschäftigt sein.

Nein. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Daher ist auch eine Kündigung per E-Mail nicht zulässig.        ...
26/04/2022

Nein. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Daher ist auch eine Kündigung per E-Mail nicht zulässig.

Fragen darf er. Man muss als Arbeitnehmer aber nicht auf alles antworten. 😉
20/04/2022

Fragen darf er. Man muss als Arbeitnehmer aber nicht auf alles antworten. 😉

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das nicht erfragen. Dies deshalb, weil gemäß § 7 Abs. 1 AGG eine Benachteiligung wege...
14/04/2022

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das nicht erfragen. Dies deshalb, weil gemäß § 7 Abs. 1 AGG eine Benachteiligung wegen der Religion verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst. Aber: Der Arbeitgeber erfährt häufig die Religion über die Steuermerkmale des Arbeitnehmers; die christliche Kirchensteuer wird ja direkt vom Lohn abgezogen.

Erstmal nicht. Die Krankheit ist datengeschützt. Wenn der Arbeitgeber aber die Entgeltfortzahlung nicht zahlen will, mus...
11/04/2022

Erstmal nicht. Die Krankheit ist datengeschützt. Wenn der Arbeitgeber aber die Entgeltfortzahlung nicht zahlen will, muss der Arbeitnehmer das im Zweifel einklagen, und spätestens im Prozess muss dann konkret dargelegt werden, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist.

Jein. Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viel, viel einfacher den Bewe...
08/04/2022

Jein. Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viel, viel einfacher den Beweis führen kann, auch tatsächlich erkrankt zu sein. Wenn der Arbeitgeber aber hartnäckig die Entgeltfortzahlung nicht leisten will, muss man die Vergütung im Zweifel einklagen, und dann würde in einem Prozess der Arzt als Zeuge zu der Erkrankung angehört werden.

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