28/07/2021
Selbstständige und Unternehmen, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden, können bis zum 31.10.2021 Überbrückungshilfe III beantragen. Bei geringen betrieblichen Fixkosten kann die Neustarthilfe sinnvoller sein. Fixkosten werden bis zu 100 Prozent übernommen. Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss ist möglich.
Unternehmer können die Überbrückungshilfe III beantragen. Die Frist ist bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.