27/02/2026
Erfolgreicher Eilantrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Beamtenrecht: Eine psychische Vorerkrankung führt nicht automatisch zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23. Februar 2026 (Az. 20 E 8999/25) einer Polizeibewerberin im Eilverfahren Recht gegeben und die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet, sie vorläufig in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen