Rechtsanwalt Brauner

Rechtsanwalt Brauner Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung direkt in der Fußgängerzone von Bamberg. Für mich ist eine individuelle Beratung von großer Bedeutung.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Internet und IT-Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Sport- und Vereinsrecht
- Strafrecht

27/01/2023

Am Sonntag fand die Winterarbeitstagung der oberfränkischen Bezirksligen im Sportheim des SC Sylvia Ebersdorf statt. Nach der kurzfristigen Verschiebung der HKM nach Coburg, musste auch die Tagung kurzfristig verschoben werden. Auf der Tagesordnung stand auch die Diskussion über eine mögliche 18e...

Genießt die Zeit der Ruhe mit euren Liebsten!
23/12/2022

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Ich bin umgezogen! Die neuen Kontaktdaten können Sie meiner Visitenkarte entnehmen.Ihr Anwalt für:
12/10/2022

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05/07/2022

Es hat sich etwas getan beim Bezirkssportgericht und in der Folge auch beim Kreissportgericht im Kreis 1. Jann Brauner wechselt als Nachfolger von Andreas Leffer in die oberfränkische Sportgerichtsbarkeit, für ihn wird David Ruhl neuer KSG-Vorsitzender im Kreis 1 Bamberg/Bayreuth-Kulmbach. Wir unt...

22/12/2021

// Gemäß § 355 BGB haben Verbraucher das Recht, ihr Widerrufsrecht auszuüben. Hierzu existiert keine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass ein Produkt in der Originalverpackung zurückgegeben werden muss. Klauseln in den AGB, die den Käufer dazu verpflichten, sind unzulässig, entschied unter anderem das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 09.03.2005, Az. 2-02 O 341/04). Hiervon ausgenommen sind jedoch individuell angefertigte oder sehr leicht verderbliche Waren - für diese besteht auch bei einem Online-Kauf in der Regel kein Widerrufsrecht. //

10/12/2021

// Dies ist unter anderem in § 52 des neuen Telekommunikationsgesetzes geregelt, welches am 1. Dezember in Kraft getreten ist. Kunden und Kundinnen müssen demnach informiert werden, wenn es günstigere Konditionen gibt und ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich wäre. Veraltete und damit überteuerte Vertragskonditionen sollen damit der Vergangenheit angehören. //

27/10/2021

// Am 1. Dezember 2021 tritt in Deutschland eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Provider mit sich bringt. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, können unter anderem Verträge bei schlechten Leistungen des Providers künftig fristlos gekündigt oder die Zahlungen gekürzt werden.

Bei längeren Internetausfällen können zudem künftig auch Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Ab dem 3. Tag nach dem Eingang der Störungsmeldung stehen den Kundinnen und Kunden demnach 10% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts zu, mindestens aber fünf Euro. Ab dem. 5. Tag liegt die Entschädigung bei 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, mindestens aber bei 10 Euro. //

04/08/2021

// Dies hat unter anderem das Arbeitsgericht Münster entschieden (Urteil vom 25.03.21 - Az. 3 Ca 391/20). Hierbei hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, weil ihr Arbeitgeber ein Foto von ihr in einer Marketing-Broschüre veröffentlicht hatte. Die Richter sprachen ihr 5.000 Euro Schmerzensgeld zu. //

02/08/2021

// Nachrichten, Sprachnachrichten oder Bilder dürfen nicht einfach ohne die Einwilligung des Absenders weitergeleitet oder per Screenshot verschickt werden. Dies stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und somit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dabei ist es unbedeutend, ob die Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe oder in einem privaten Chat versendet wurden. Wer sich gegen das Weiterleiten von Textnachrichten wehren möchte, kann vom Versender eine Unterlassungserklärung fordern. Zudem hat der Absender der Nachricht unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz - beispielsweise, wenn durch das Weiterleiten der Nachricht ein geschäftlicher Auftrag verloren geht. Die Weiterleitung von intimem Bildmaterial kann unter Umständen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld zur Folge haben. //

Adresse

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Hallstadt
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Dienstag 09:00 - 17:00
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