05/04/2026
Juristische Laien feiern einfach Ostern 🐣 - Juristen 👩🏻🎓sehen nur Probleme! 🤷🏻♀️😉
Es fängt schon damit an: Wenn ein Euch völlig unbekanntes Häschen 🐰 durch Euren Vorgarten 🏠 springt und seine Spuren 🥚hinterlässt, ist dass dann nicht schon gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch ?
Sind die zurückgelassenen Ostereier 🥚🐣 dann als so hilflos anzusehen, dass auch an eine Strafverfolgung wegen Aussetzung gem. § 221 StGB zu denken wäre?
Oder wie sieht es mit dem - ohne Genehmigung des Huhns 🐓 ! - erfolgtem Bemalen von Ostereiern 🥚aus? Das klingt doch sehr nach Sachbeschädigung gem. § 303 StGB. Das Bemalen von Häusern 🏠 und Zügen 🚂 mit Graffitis fällt ja auch unter diesen Straftatbestand. Warum also gilt dies nicht auch für Eier?
Für Juristen 👩💻 dürfte auch die Frage interessant sein, ob Osterhasen 🐰 einen Anspruch auf einen Branchen-Mindestlohn 💶 haben? Das wäre gut möglich, wenn der Osterhase 🐰über eine Zeitarbeitsfirma vermittelt – oder wegen des Ostereierbemalens dem Malerhandwerk zugerechnet wird. Und wenn er unter das Malerhandwerk fällt, braucht er dann eigentlich auch einen Meisterbrief?
Was macht ein Osterhase 🐰 eigentlich, wenn seine Tätigkeit beendet ist? Da er nur einmal im Jahr seiner Tätigkeit für einen begrenzten Zeitraum nachgeht, dürfte er doch als Saisonarbeiter zu klassifizieren sein?
Dadurch könnte er im Einzelfall Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn er eine entsprechende Anwartschaftszeit nachweisen könnte. Das wiederum dürfte dem Osterhasen nur schwer gelingen, so dass er den Rest des Jahres wohl eher auf Bürgergeld angewiesen sein dürfte und dann auf Kosten des Steuerzahlers lebt?
Noch gravierender ist ja die Frage: als Jesus ⛪️ zu Ostern von den Toten ⚰️ auferstanden ist, beging er damit eine Störung der Totenruhe 💀 gemäß § 168 StGB????
Fragen über Fragen! 🤷🏻♀️😉🐣👩🏻🎓
Die Kanzlei Stutzinger wünscht trotz aller möglichen Rechtsverstöße 😉 allen Mandanten, Freunden, Follower ein schönes Osterfest 🐰🍀🐣