20/10/2026
Das ist 🇩🇪…
Nach einem massiven Ausraster eines Grundschülers (9 Jahre) aus Monheim, in dessen Rahmen er sowohl Mitschüler beschimpfte, bedrohte, mit Gegenständen um sich warf, wild um sich schlug und trat sowie seine Lehrerin attackierte, beleidigte und bespuckte, hatte die Lehrerin den Schüler an den Armen festgehalten und ihn zur Beruhigung der Lage aus dem Klassenraum auf den Flur geleitet, um sich und die Mitschüler vor dem Kind zu schützen.
Und was passiert?: die Eltern des Kindes klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Ziel, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihn - das Kind!- vor der Lehrerin schützt.
Das Gericht wies die Klage aber ab! Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Lehrerin das Kind am
Arm festhalten durfte, um andere Kinder und sich selbst vor den Angriffen des Kindes zu schützen 🙏✌️
Jede andere Entscheidung wäre auch nicht nachvollziehbar gewesen.
Oder wie seht ihr das?
(VerwG Düsseldorf, Beschluss vom
16.10.2026)