SMK Rechtsanwälte

SMK Rechtsanwälte Wir sind Anwälte mit klarem Fokus auf juristische Beratung mit pragmatischen Lösungen.

Je nach Anspruchslage können wir agile Feuerwehrleute, strategische Konzepter oder verlässliche Begleiter im Alltag sein.

23/04/2026
Wer sich zur Prügelei verabredet, verliert sein Schmerzensgeld.So einfach. So konsequent.Und erfreulich lebensnah.Das Ob...
10/02/2026

Wer sich zur Prügelei verabredet, verliert sein Schmerzensgeld.

So einfach. So konsequent.
Und erfreulich lebensnah.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken stellt klar:
Wer sich freiwillig in eine gewalttätige Auseinandersetzung begibt, kann später keinen Schadensersatz verlangen – selbst bei schweren Verletzungen.

Denn wenn es reiner Zufall ist, wer am Ende verletzt wird, greift das Haftungsrecht nicht.
Kein Opferbonus für bewusst eingegangene Risiken.

👉 Recht schützt nicht vor Dummheit.
👉 Und ja: Gerichte dürfen gesunden Menschenverstand haben.

📌 OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.11.2025 – 8 U 19/24

⸻Parkschein abgelaufen? Abschleppen ohne Vorwarnung zulässig.Der Bundesgerichtshof stellt klar:Wer auf einem privaten Pa...
21/01/2026



Parkschein abgelaufen? Abschleppen ohne Vorwarnung zulässig.

Der Bundesgerichtshof stellt klar:
Wer auf einem privaten Parkplatz nach Ablauf des Parkscheins stehen bleibt, begeht verbotene Eigenmacht.

👉 Die Betreiberin darf sofort abschleppen – auch ohne Wartezeit und obwohl zuvor ordnungsgemäß gezahlt wurde.
👉 Abschleppkosten können vom Fahrzeughalter verlangt werden.

BGH, Urteil vom 19.12.2025 – V ZR 44/25

Vergabeverfahren verloren und keine transparente Begründung erhalten? Das Bundesverwaltungsgericht stärkt die Rechte von...
19/12/2025

Vergabeverfahren verloren und keine transparente Begründung erhalten? Das Bundesverwaltungsgericht stärkt die Rechte von Unternehmen: Bieter können nach Abschluss des Verfahrens Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots verlangen – auch ohne Nachprüfungsverfahren. Grundlage ist das Informationsfreiheitsgesetz. Nutzen Sie dieses Recht und verschaffen Sie sich Klarheit für künftige Ausschreibungen. (BVerwG, Urt. v. 17.10.2025 – 10 C 5.24)

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