12/08/2026
35 Grad im Büro – müssen Arbeitnehmer das einfach hinnehmen?
Die klare Antwort: Nein. Hitze am Arbeitsplatz ist kein Komfortthema, sondern ein arbeitsrechtliches Schutzproblem. Und viele Arbeitgeber kommen ihren Pflichten schlicht nicht nach.
Was die wenigsten wissen:
✅ Ab 26 °C muss der Arbeitgeber aktiv werden – Sonnenschutz, Ventilatoren, Lüftung
✅ Ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen zwingend – Hitzepausen, verkürzte Arbeitszeit, kostenloses Trinkwasser
✅ Über 35 °C darf der Raum ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden
✅ Bei Schwangerschaft und gesundheitlicher Vorbelastung gelten besondere Schutzregeln
Und „Hitzefrei"? Gibt es leider nicht als Rechtsanspruch – aber das bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer schutzlos sind.
In unserem neuen Blogbeitrag erklären wir die genauen Temperaturgrenzen, was der Arbeitgeber konkret tun muss – und wann Sie ausnahmsweise sogar das Recht haben, den Arbeitsplatz zu verlassen.
👉 https://www.anwaltskanzlei-elsner.de/post/arbeitsrecht-hitze-welche-rechte-haben-arbeitnehmer-bei-hohen-temperaturen
Von der Kanzlei Elsner | Arbeitsrecht im Sommer 2026Wenn das Büro zur Sauna wird – was dürfen Sie verlangen?Sommer im Ruhrgebiet, 35 Grad im Schatten – und im Büro, im Lager oder auf der Baustelle ist es noch heißer. Ventilatoren surren, Konzentration sinkt, und die Frage, die sich viele Arb...