11/11/2023
Wer haftet für Verletzungen bei Vollberitt des Pferdes?
Das Pferd ist für viele Menschen trotz des Lebens im Stall ein echtes Familienmitglied. Neben der emotionalen Verbundenheit zum Tier, handelt es sich bei dem Pferdesport aber auch um ein kostspieliges Unterfangen. Um so mehr stellt sich die Frage, wer haftet, wenn sich das Pferd in Vollberitt befindet und dort verletzt. Wer kommt in diesem Fall für die teuren Tierarztkosten auf?
Um genau so einen Fall ging es im Urteil des AG Recklinghausen – Az.: 14 C 115/19 – Urteil vom 26.11.2020:
In diesem Fall beauftragte die Klägerin den Beklagten damit das vierjährige Pferd in Vollberitt zu nehmen und als Springpferd auszubilden.
Am Tag des Unfalls longierte der Beklagte das junge Pferd und verschloss im Eingangsbereich nur die Bandentür, aber nicht das dahinter befindliche Rolltor, sodass das Pferd nach draußen blicken konnte. Das Pferd riss sich los und versuchte die Bande im Bereich des (geschlossenen) Bandentores zu überspringen, blieb mit der Unterseite auf der Tür hängen und verletzte sich.
Es entstanden Tierarztkosten in Höhe von 3.343,91 €, die die Klägerin geltend machte.
Das Gericht gab der Klägerin Recht und verurteilte den Beklagten zur Erstattung der Behandlungskosten. Es stellte fest:
„Die Beweislast für das Vorliegen einer Vertragspflichtverletzung trägt grundsätzlich der Antragsteller. Ist die Schadensursache jedoch aus dem Gefahren- und Verantwortungsbereich des Antragsgegners hervorgegangen und rechtfertigt die Sachlage den Schluss, dass dieser die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat, so muss er sich vom Vorwurf der Vertragsverletzung entlasten; er hat hierfür darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass ihn kein Pflichtverstoß trifft (vgl. BGH aaO, BGH NJW-RR 1990, 1422).“
Zugunsten der Klägerin fand eine Beweislastumkehr statt.
Der Beklagte konnte nicht darlegen und beweisen, dass ihn gleichwohl kein Pflichtverstoß trifft. Denn es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beklagte die ihm obliegende Sorgfalt hinreichend beachtet hat.
Bei einem jungen Pferd hätte das Rolltor zur Sicherheit geschlossen werden müssen.