16/11/2023
Beleidigungen in sozialen Netzwerken können die fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen.
Generell ist es ein Problem der heutigen Zeit, dass immer mehr Menschen sich beleidigend und ausfällig in sozialen Netzwerken äußern. Das ist verletzend - kann darüber hinaus aber auch zivilrechtlich schwerwiegende Folgen haben. So kann die Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Verpächter gerechtfertigt sein, wenn die Beleidigungen zu heftig sind. Eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses ist dem Verpächter dann nicht mehr zumutbar. So hat es das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 26.9.2023, Aktenzeichen 6 O 75/23, entschieden. Gleiches gilt im Übrigen auch für Mietverhältnisse.
Deshalb: Seid nett zueinander - und das nicht nur in sozialen Netzwerken! 🥰
Wer gegenüber seinem Verpächter in sozialen Netzwerken ausfällig wird und dort beleidigende Inhalte postet, muss mit Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages rechnen. In einem Räumungsrechtsstreit des Verpächters einer Gaststätte gegen den Pächter hat sich das LG ...