Kanzlei Timm

Kanzlei Timm Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Kanzlei Timm, Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei, Walder Straße 3, Haan.

Beleidigungen in sozialen Netzwerken können die fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen.Generell ist es e...
16/11/2023

Beleidigungen in sozialen Netzwerken können die fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen.
Generell ist es ein Problem der heutigen Zeit, dass immer mehr Menschen sich beleidigend und ausfällig in sozialen Netzwerken äußern. Das ist verletzend - kann darüber hinaus aber auch zivilrechtlich schwerwiegende Folgen haben. So kann die Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Verpächter gerechtfertigt sein, wenn die Beleidigungen zu heftig sind. Eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses ist dem Verpächter dann nicht mehr zumutbar. So hat es das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 26.9.2023, Aktenzeichen 6 O 75/23, entschieden. Gleiches gilt im Übrigen auch für Mietverhältnisse.
Deshalb: Seid nett zueinander - und das nicht nur in sozialen Netzwerken! 🥰

Wer gegenüber seinem Verpächter in sozialen Netzwerken ausfällig wird und dort beleidigende Inhalte postet, muss mit Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages rechnen. In einem Räumungsrechtsstreit des Verpächters einer Gaststätte gegen den Pächter hat sich das LG ...

Betriebsbedingte Kündigung, weil der Arbeitgeber insolvent ist? Insolvenz allein ist kein Kündigungsgrund - auch hier mu...
02/11/2023

Betriebsbedingte Kündigung, weil der Arbeitgeber insolvent ist?

Insolvenz allein ist kein Kündigungsgrund - auch hier muss der Arbeitgeber einen konkreten Grund nachweisen, damit die Kündigung wirksam ist. § 113 InsO regelt nur die (kürzere) Kündigungsfrist, stellt aber keinen Kündigungsgrund dar. Ein solcher Grund kann eine geplante Betriebsstilllegung sein, dann muss der Entschluss dazu aber feststehen und umgesetzt werden und es darf z. B. keine weiteren Verhandlungen des Arbeitgebers mit Investoren mehr geben. Auch Sonderkündigungsschutz und diverse weitere Formvorschriften müssen auch in der Insolvenz beachtet werden. Sollte sich herausstellen, dass die Kündigung vielleicht unwirksam ist, weil der Arbeitgeber nicht alle rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt hat, dann besteht eine gute Chance auf eine Abfindung - auch in der Insolvenz. Denn eine nach Insolvenzeröffnung ausgehandelte Abfindung ist keine Insolvenzforderung, die zur Tabelle angemeldet werden muss, sondern eine vorrangig zu bedienende Masseverbindlichkeit. Wichtig beim Vorgehen gegen eine Kündigung ist, dass die dreiwöchige Klagefrist eingehalten wird, die ab dem Zugang der Kündigung läuft. Nur so behält man "einen Fuß in der Tür" und kann die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen - und während dessen auch beobachten, ob die angekündigte Betriebsstilllegung tatsächlich erfolgt. Nach Ablauf dieser dreiwöchigen Frist ist die Kündigung nicht mehr angreifbar.

Die Folgen der Coronakrise bekommt die Wirtschaft deutlich zu spüren. Aber auch im

Die Kanzlei Timm wünscht schöne Weihnachtstage! 🎄🎅🏼✨
24/12/2021

Die Kanzlei Timm wünscht schöne Weihnachtstage! 🎄🎅🏼✨

Auch die Gerichte müssen sich manchmal mit Weihnachten befassen… 🎄
24/12/2021

Auch die Gerichte müssen sich manchmal mit Weihnachten befassen… 🎄

Rund ums Weihnachtsfest herrscht alles andere als Besinnlichkeit: Die Gerichte können ein Lied davon singen:

ZUSAMMEN GEGEN CORONA3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht ab dem 24.11.2021 - was gilt für Arbeitgeber und Be...
24/11/2021

ZUSAMMEN GEGEN CORONA

3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht ab dem 24.11.2021 - was gilt für Arbeitgeber und Beschäftigte?

Gemäß § 28b Abs. 1 IfSG n. F. dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte die Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Sie müssen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 Stunden alt) mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben. Abweichend hiervon ist Arbeitgebern und Beschäftigten ein Betreten der Arbeitsstätte erlaubt, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Test- oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen. Arbeitgeber haben den in Präsenz arbeitenden Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei eine Testung anzubieten.

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Alle Arbeitgeber und jeder Beschäftigte sind verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Der Arbeitgeber darf zu diesem Zweck personenbezogene Daten einschließlich Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus verarbeiten, soweit es zur Erfüllung der Pflichten erforderlich ist.

Auch die Homeoffice-Pflicht wird wiedereingeführt. Der Arbeitgeber hat gemäß § 28b Abs. 4 IfSG n. F. den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz muss verringert werden. Mit Homeoffice, betrieblichen Schutzmaßnahmen sowie der Bereitstellung von Schutzmasken und Tests soll die Gesundheit von Beschäftigten geschützt und sollen Betriebe offen gehalten werden.

28/10/2021

Wenn ein Mitarbeiter dienstlich verpflichtet ist, häufig mit dem Auto zu fahren, kann ein Fahrerlaubnis-Entzug wegen Trunkenheit am Steuer (auch bei einer Privatfahrt) dazu ...

Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kontoführungsentgelte gegenüber dem kontoführenden Bankinstitut zurückfordern. Die...
03/06/2021

Bankkunden können zu Unrecht erhobene Kontoführungsentgelte gegenüber dem kontoführenden Bankinstitut zurückfordern. Dies gilt für Entgelte, die seit dem 01.01.2018 aufgrund von AGB-Änderungen erhoben wurden, zu denen der Bankkunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat. So hat es der Bundesgerichtshof in Bezug auf von der Postbank seit November 2016 erhobene Kontoführungsentgelte entschieden (BGH, Urteil v. 27.4.2021, XI ZR 26/20). Die Entscheidung ist aber grundsätzlich auch in Bezug auf andere Banken anwendbar.

Banken-AGB, die Kundenzustimmung bei fehlendem Widerspruch fingieren, sind laut BGH unwirksam. Kunden müssen Rückforderungsansprüche aktiv geltend machen.

„Wir danken Herrn K. für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die weitere berufliche und private Zukunft weiterhin...
19/05/2021

„Wir danken Herrn K. für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die weitere berufliche und private Zukunft weiterhin alles Gute und viel Erfolg.“

Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Düsseldorf besteht ein Anspruch auf eine solche Schlussformulierung jedenfalls bei einem Arbeitszeugnis mit einer überdurchschnittlichen Leistungsbeurteilung. Damit weicht das LAG Düsseldorf von der bisherigen BAG-Rechtsprechung ab.

Besteht ein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis? AA hat die Frage anhand einer aktuellen Entscheidung beantwortet und liefert zudem noch eine Rechtsprechungsübersicht mit:

https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/arbeitszeugnis-zeugnis-anspruch-auf-dank-und-gute-wuensche-f138058

Lohnausfall aufgrund einer Betriebsschließung wegen der Corona-Pandemie gehört nicht zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch ...
01/04/2021

Lohnausfall aufgrund einer Betriebsschließung wegen der Corona-Pandemie gehört nicht zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch hier trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Er muss den Lohn zahlen, auch wenn er den Arbeitnehmer wegen eines behördlichen Verbots nicht beschäftigen kann.
In der Regel besteht aber in solchen Konstellationen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen.
https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/arbeitslohn-arbeitgeber-traegt-das-betriebsrisiko-auch-in-der-pandemie-n137074?fbclid=IwAR2DgnjIrmBWzWo7TrQOsVQZmFAaodVtPZcWY75xGhrMPnONiJzKM6VImZo

Das LAG Düsseldorf hat klargestellt, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch während der Coronapandemie trägt. Er muss die Arbeitnehmer auch entlohnen, wenn er sie wegen ...

Mobbing am Arbeitsplatz ist sehr belastend und kann Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers auslösen. Aber nicht jede ...
01/04/2021

Mobbing am Arbeitsplatz ist sehr belastend und kann Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers auslösen. Aber nicht jede Konfliktsituation ist als Mobbing zu qualifizieren.

Nicht jede Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit oder nicht gerechtfertigte Maßnahme eines Arbeitgebers stellt entschädigungspflichtiges „Mobbing“ dar.

Bei Uneinigkeit der Sorgeberechtigten über die Impfung eines Kindes ist - wie eigentlich immer - das Wohl des Kindes ent...
25/03/2021

Bei Uneinigkeit der Sorgeberechtigten über die Impfung eines Kindes ist - wie eigentlich immer - das Wohl des Kindes entscheidend. Dabei geben die STIKO-Impfempfehlungen den Ausschlag.

Bei Uneinigkeit der Sorgeberechtigten über die Impfung eines Kindes geben die STIKO-Impfempfehlungen laut Beschluss des OLG Frankfurt a. M. den Ausschlag.

Bei Fragen zur Kündigung von Mietverhältnissen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
25/03/2021

Bei Fragen zur Kündigung von Mietverhältnissen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Ein hohes Lebensalter des Mieters allein reicht nicht aus, um nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen zu können.

Adresse

Walder Straße 3
Haan
42781

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
14:30 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:30
14:30 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:30
14:30 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:30
14:30 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:30

Telefon

+4921295652490

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kanzlei Timm erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen