11/02/2026
𝗜𝗻𝗻𝗼𝘃𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗴𝗲𝗳ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁 – 𝟴𝟭 % 𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗲𝘀 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁.
Nur rund 19 % der Unternehmen in NRW greifen bisher auf die steuerliche Forschungszulage zurück.
Dabei ist sie einer der wirkungsvollsten Hebel für Innovation – besonders im Mittelstand.
Gefördert werden u. a.:
• Arbeitslöhne in F&E-Projekten
• Auftragsforschung
• Abschreibungen
• Gemein- und Betriebskosten
Seit 2026 sind möglich:
25 % Förderung – bis zu 3 Mio. € pro Jahr.
KMU sogar 35 % – bis zu 4,2 Mio. € jährlich.
Was viele nicht wissen:
Der Antrag kann digital gestellt werden – vor, während oder bis zu vier Jahre rückwirkend.
Unsere Erfahrung:
Viele Unternehmen betreiben längst förderfähige Entwicklung.
Sie nennen es nur anders.
Prozessoptimierung.
Produktweiterentwicklung.
Digitalisierung.
Materialverbesserung.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Machen wir Forschung?“
Sondern:
„Dokumentieren wir sie strategisch richtig?“
Innovation braucht Struktur.
Und sie braucht Finanzierungsspielraum.
Wer prüfen möchte, ob bestehende oder geplante Projekte zulagefähig sind, sollte das systematisch angehen.
Mehr unter:
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/neu-hier
Innovation entsteht nicht zufällig.
Sie wird geplant – und finanziert. 💡
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
TO-Consulting