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Ein erfolgreicher Vergleich und ein angemessenes Schmerzensgeld für meine Mandantin!
25/01/2018

Ein erfolgreicher Vergleich und ein angemessenes Schmerzensgeld für meine Mandantin!

Wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte hat die Macherner Bürgermeisterin Doreen Lieder (parteilos) eine Zahlung von 1000 Euro akzeptiert. Eine Rathaus-M...

Achtung Verjährung von Kindergeldansprüchen!!! Am 31.12.2017 verfallen Ansprüche für fast 4 Jahre!Bislang konnte man Kin...
18/12/2017

Achtung Verjährung von Kindergeldansprüchen!!! Am 31.12.2017 verfallen Ansprüche für fast 4 Jahre!
Bislang konnte man Kindergeld rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren geltend machen. Mit Wirkung zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber diese Frist drastisch verkürzt. Ab Januar kann Kindergeld für die Vergangenheit nur noch für 6 Monate beansprucht werden.
Kindergeld kann es grundsätzlich für Kinder bis zum 25. Geburtstag geben, auch wenn das Kind die erste Ausbildung bereits abgeschlossen hat, auf die kommende Ausbildung wartet oder wenn das Kind soziale Dienste im Ausland leistet.
Wer sich unsicher ist, kann mich gerne ansprechen. Vorsorglich kann bei der Familienkasse Kindergeld beantragt werden. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 - nicht unbedingt höherer Unterhalt für Trennungskinder! Zwar wird der Unterhalt...
07/11/2017

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 - nicht unbedingt höherer Unterhalt für Trennungskinder!
Zwar wird der Unterhalt für minderjährige Kinder steigen, jedoch werden zugleich die Einkommensgruppen der Unterhaltspflichtigen angehoben. Hierdurch können die Zahlungspflichtigen in eine niedrigere Einkommensgruppe gelangen und zahlen unterm Strich weniger.

Ab dem 01.01.2018 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Diese wird voraussichtlich bis zum 01.01.2019 gelten. Bei der Neuerung wurden nicht nur der Mindestunterhalt und die Bedarfssätze angehoben, sondern auch die Einkommensgruppen und das hat besondere Folgen:

BGH: Wer seine Kinder nicht impft, kann Sorgerecht verlieren!Nach wie vor gibt es in Deutschland keine Pflicht, seine Ki...
03/08/2017

BGH: Wer seine Kinder nicht impft, kann Sorgerecht verlieren!
Nach wie vor gibt es in Deutschland keine Pflicht, seine Kinder impfen zu lassen. Hier jedoch ein Beschluss des Bundesgerichtshofs, welcher die Entscheidungsfreiheit impfunwilliger Eltern stark einengt.
Zudem besteht seit 2015 auch rein faktisch die Möglichkeit, ungeimpfte Kinder und Jugendliche aus der Kita oder Schule vorübergehend auszuschließen.

Aus Angst vor Gesundheitsschäden wollte eine Mutter ihr Kind nicht impfen lassen. Der Vater war anderer Meinung und bekam vor dem BGH schließlich Recht.

07/07/2017

Bundesfinanzhof bejaht erbschaftssteuerlichen Freibetrag für Kinder bei Pflege ihrer Eltern!
Der BFH hat mit Urteil vom 10.05.2017 entschieden, dass der Erbe den Pflegefreibetrag auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er dem Verstorbenen gegenüber gesetzlich zur Pflege oder zum Unterhalt verpflichtet war. Dies soll selbst dann gelten, wenn der Erblasser zwar pflegebedürftig, aber beispielsweise aufgrund seines Vermögens nicht unterhaltsberechtigt gewesen sei. Bislang verwehrte die Finanzverwaltung den Freibetrag, wenn der Erbe dem Erblasser gegenüber gesetzlich zur Pflege oder zum Unterhalt verpflichtet war. Begründet wurde dies mit der ohnehin bestehenden Unterhaltsverpflichtung zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt sind.
Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

BGH: Wechselmodell trotz entgegenstehenden Willen eines Elternteils möglichDer BGH hat mit Beschluss vom 01.02.2017 klar...
02/03/2017

BGH: Wechselmodell trotz entgegenstehenden Willen eines Elternteils möglich

Der BGH hat mit Beschluss vom 01.02.2017 klargestellt, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern als Umgangsregelung anordnen kann, wenn dies dem Kindeswohl im konkreten Fall am ehesten entspricht. Der BGH stellte in seinem Beschluss ausdrücklich fest, dass der Elternwille nicht über dem Kindeswohl stünde. Auch müsse das Kind im Rahmen einer solchen Entscheidung grundsätzlich immer angehört werden.
Bisher war die Rechtsprechung überwiegend gegenteiliger Auffassung. Daher hat dieser Beschluss eine erhebliche Bedeutung für die Praxis. Die Chancen dafür, dass die Kinder auch nach Trennung der Eltern weiterhin den für das Kindeswohl notwendigen, umfangreichen Kontakt zu beiden Elternteilen behalten können, wurden damit deutlich verbessert.

07/02/2017
08/01/2017

Mit Kompetenz und Persönlichkeit

Vertrauen ist gut- verstehen ist besser. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses werde ich manches über Sie erfahren. Natürlich möchten Sie vorher wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Ein offener Umgang miteinander ist nach meiner Erfahrung wichtige Voraussetzung erfolgreicher Anwaltstätigkeit. Daher zunächst einige Hintergrundinformationen zu meiner Person.

Ich bin 1982 geboren und habe in Leipzig Rechtswissenschaften studiert. Das Referendariat durchlief ich beim Landgericht Chemnitz. Meine Zulassung zur Rechtsanwältin erhielt ich im Juli 2010. Fortan war ich in der Kanzlei gross::rechtsanwaelte in Leipzig tätig. In dieser Zeit habe neben regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen, vordringlich im Arbeits- und Familienrecht, erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht abgeschlossen und mich berufsbegleitend zur zertifizierten Mediatorin weitergebildet. Ich verließ die Kanzlei im Oktober 2016 aufgrund meines Wunsches nach der beruflichen Selbstständigkeit.

Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich mich wie folgt spezialisiert:

Arbeitsrecht:
Ich berate und vertrete Sie rund um die Themen Kündigung- insbesondere im Rahmen der Kündigungsschutzklage-, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Befristung, Urlaubsansprüche, Zeugnis, Mobbing, Berufsausbildung, Arbeitszeit, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.

Familienrecht:
Ob Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidung nebst Folgesachen oder Unterhalt bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Auch hinsichtlich der Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügungen, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung habe ich langjährige Erfahrung.

Verkehrsrecht:
Dieser Bereich umfasst sowohl die Unfallschadenregulierung als auch Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen etc.

Zivilrecht:
Meine Beratungstätigkeit erstreckt sich ebenso auf das allgemeine Privatrecht. Hierzu zählen insbesondere Problemstellungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverhältnissen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Kreditverträgen und Dienstleistungsverträgen.

Adresse

Friedrich-Ebert-Str. 9
Groitzsch
04539

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