03/04/2020
Ich halte mich hier auf meiner geschäftlichen Facebook-Seite eigentlich mit Meinungsmache zurück, aber ich habe gerade einen weiteren Morgen mit mehreren Selbständigen am Telefon verbracht und wieder festgestellt, dass eigentlich keiner, mit dem ich gesprochen habe, in Rheinland-Pfalz für die "Soforthilfen" des Bundes in Betracht kommt...
Nach der Situation für Selbständige in 2008/2009, an die ich mich noch sehr gut erinnern kann, hatte ich mich eigentlich gefreut, dass dieses Mal von der Politik auch an die Klein- und Soloselbständigen gedacht worden ist...
Die laufenden Kosten, die kleine Selbständige durchgehend stemmen müssen, sind in der Regel nicht die von der Soforthilfe umfassten Mieten oder Leasingraten, die z.B. Ein Ladeninhaber hat, sondern Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung und die allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Kann ein Selbständiger diese nicht - wie sonst - aus seinen laufenden Einnahmen decken, zwingt ihn das Rettungspaket in Rheinland-Pfalz zur Auflösung seiner Ersparnisse und, wenn keine mehr da sind, zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen und/ oder zur Aufnahme von Krediten.
Hierdurch wird die weitere Zukunft eines Selbständigen nicht geschützt, sondern in jedem Fall in einem erheblichen Ausmaß belastet und gefährdet!
Und das verursacht durch eine Situation, die er auch nicht im geringsten verursacht oder zu verantworten hat!
Sollte man sich dennoch zur Antragstellung entschließen, muss man alle Angaben eidesstattlich versichern, was bei Falschangaben eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann, und wird auch noch darüber aufgeklärt, dass Falschangaben zu einer Verurteilung wegen Subventionsbetruges führen können.
Ich bin sicher, dass dies die Hemmschwelle, Leistungen zu beantragen, deutlich absenken wird...
PS: Falls Sie Fragen zur Soforthilfe oder anderen Rettungspaketen haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei mir!
PPS: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung da. Ihre persönliche Situation kann anders sein und sollte von Ihnen mit Ihrem Anwalt und/oder Ihrem Steuerberater besprochen werden.