22/10/2026
5.000 € für eine Fortbildung bezahlt … und kurz danach liegt die Kündigung auf dem Tisch. 📄
„Dann muss der Mitarbeiter die Kosten eben zurückzahlen.“
Dieser Gedanke liegt nahe, ganz so einfach ist es allerdings nicht:
👉 Arbeitgeber können die Rückzahlung von Fortbildungskosten grundsätzlich vereinbaren. Entscheidend ist aber, ob überhaupt eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung besteht und wie diese formuliert ist.
👉 Insbesondere vorformulierte Klauseln müssen einer AGB-Kontrolle standhalten. Problematisch kann es beispielsweise werden, wenn praktisch jede Eigenkündigung innerhalb einer bestimmten Bindungsfrist automatisch zur Rückzahlung führen soll, ohne ausreichend danach zu unterscheiden, warum der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt.
👉 Das BAG hat 2025 noch einmal klargestellt: Eine Rückzahlungspflicht darf nicht undifferenziert auch Fälle erfassen, in denen dem Arbeitnehmer ein Festhalten am Arbeitsverhältnis nicht zugemutet werden kann.
Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem:
➡️ Die Rückzahlung sollte geregelt werden, bevor die Fortbildung bezahlt wird und die Klausel sollte rechtlich sauber formuliert sein.